gemeinsames Sorgerecht aber getrennt darf er Umzug verbieten?? Hilfe

Ich hatte heute meinen Termin auf den Jugendamt weil der Vater meines Kindes das gemeinsame Sorgerecht möchte, so wurden wir heute darüber Belehrt. Mein Sohn ist 2 Jahre alt und ich lebe schön länger wieder in einer neuen Partnerschaft, ich bin derzeit im 8 Monat Schwanger!!!!

Knackpunkt: Mein Lebensgefährte kann jetzt wieder eine Arbeit bekommen, diese würde aber für uns einen Umzug bedeuten.

Der Kindesvater möchte auch zu seiner neuen Freundin ziehen, von hier aus sind das dann 100km und wenn wir dort hin ziehen wo mein Schatzi Arbeitet wären das dann 210km!!!!

Jetzt sagte mir die Frau vom Jugendamt das der Kindesvater damit Einverstanden sein muss das ich mit meinen Sohn Umziehe!!! Sagt er nein dann darf ich nicht. Sie sagte es gäbe viele fälle bei den die Mutter Arbeit bekommt aber sie nicht annehmen kann weil der Ex Partner was dagegen hat und sein Kind nicht mehr sieht.


Ist das ganze wirklich so einfach??? für uns gibt es hier so gut wie kaum Arbeit und ich will auch unbedingt hier weg, wenn er jetzt Nein sagt kann mein Schatz die Arbeit nicht annehmen und wir müssen weiter Alg 2 beziehen????? !!!!!!!!!!!

Kann mir jemand helfen oder hat schon jemand von Euch ähnliche Erfahrungen gemacht??

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Hallo,

eine rechtliche Auskunft kann ich dir leider nicht geben. Könnte mir aber vorstellen, dass es Einzelfallentscheidungen gibt.

Der Kindsvater hat kein Problem damit, 100 km weit weg zu ziehen? Aber sehr wohl damit, dass DU 200 km weit weg ziehst? Hmmm... könnte mir vorstellen, dass ein Gericht diesen Fall differenziert betrachtet.

Darüber hinaus dürfte es darauf ankommen, ob das Besuchsrecht gewährleistet ist.

Ich drücke dir alle Daumen, Mensch, wirklich eine blöde Situation! #liebdrueck

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Hallo!

bei gemeinsamen Sorgerecht muss der Vater zustimmen.
Allerdings kann man aus wichtigem Gurnd(muss aber gerichtlich geklärt werden) auch ohne Zustimmung umziehen, z.B. um aus ALG2 rauszukommen, aber ich weiss nicht, ob das auch gilt, wenn nur dein partner nen neuen Job hat, nicht du.

Aber auch ohne gemeinsames Sorgerecht ist es natürlich denkbar ungünstig weite entfernungen zu schaffen.
wenn du die entfernung schaffst, musst du auch die erhöhten umgangskosten mittragen.

Du schriebst, er möchte das gemeinsame Sorgerecht, also hat er es anscheind nicht...rede doch mal mit ihm!
Wie stellt er sich das vor?
Wie stellst du dir den Umgang vor?

lg

melanie

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Wenn ich das richtig verstanden habe,brauchst du bei alleinigem Sorgerecht seine Zustimmung nicht.
Da du alleiniges Sorgerecht hast ,ist doch alles okay.Zieh um und gut ist.
Allerdings wirst du dich an den Kosten beteiligen müssen fürs Umgangsrecht.
Rede mit dem KV und klärt im Vorfeld,wie das ganze vernünftig ablaufen kann.

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Hallo,

ganz klar ist doch das er kein Sorgerrecht hat und somit kannst Du hinziehen wo Du willst... über alles weitere würde ich überhaupt nicht nachdenken.

Davon mal ab kannst Du ihn ja auch fragen wie er sich das vorstellt wenn er 100 km weit weg zieht.

Ich würde mir da keine Gedanken machen.... so lange er den Kontakt haben kann, ist doch alles ok und rechtens.

Er hat übrigens KEIN Recht Dir den Umzug zu verbieten da Du alleiniges Sorgerrecht hast.

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Ich finde, ihr macht es Euch alle zu einfach. Was soll dieses Geschimpfe auf den Kindsvater?! Keine von uns weiß doch, wie die familiären Verhältnisse sind und welchen Bezug der Vater zu seinem Sohn hat! Warum sollte die leibliche Mutter grundsätzlich und IMMER bestimmen dürfen, was mit dem Kind passiert?! Genau aus diesem Grunde - nämlich weil Mutter UND Vater ein Recht auf ihr gemeinsames Kind haben, Trennung hin oder her - sind jetzt die Gesetze geändert worden. Gut. Soweit.
Wenn ihr das gemeinsame Sorgerecht habt, darf der Vater in der Tat mitbestimmen. Wenn nicht hast Du vermutlich das Sagen - wenn natürlich ein Verfahren für das gemeinsame Sorgerecht läuft oder bald laufen wird, kann sich die Situation nochmal ändern. Ich würde aber an Deiner Stelle versuchen, in Ruhe mit dem Vater Deines Sohnes zu reden und sehen, ob ihr nicht eine einvernehmliche Lösung finden könnt. Das trägt auf lange Sicht hin sicherlich die besseren Früchte. Jedenfalls hast Du aus meiner Sicht kein Recht, den leiblichen Vater bewusst auf Distanz zu halten. Neue Partnerschaft hin oder her. Ich kann verstehen, daß dieser Umzug für Euch wichtig ist. Aber Du hast nunmal ein Kind aus einer früheren Beziehung und bist daher nicht "unbelastet". Damit müsst ihr jetzt und in Zukunft leben.

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Ich finde, ihr macht es Euch alle zu einfach. Was soll dieses Geschimpfe auf den Kindsvater?!

Niemand schimpft hier auf den KV. Aber ist es nicht ein bisschen zu einfach?
Er kann einfach so 100 km weiter weg ziehen .Sie könnte es bei gemeinsamen Sorgerecht nicht (was sie ja nicht hat) ,wenn ihm das nicht in den Kram paßt.
Wie stellst du dir das denn vor?
Hier geht es immerhin darum ,eine Familie aus ALG 2 heraus zu holen.Oder soll ihr Partner alleine umziehen? Mit dem hat sie bzw. bekommt sie aber auch ein gemeinsames Kind.

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Natürlich ist das alles nicht einfach - und klar verstehe ich die Position der Mutter - diejenige, bei der das Kind aufwächst, hat immer die schwierigeren Karten. Andererseits wissen wir ja alle nicht, warum die Situation so ist wie sie ist. (Wir wissen zum Beispiel nicht, wer sich von wem getrennt hat und warum). Ich habe einige (männliche) Freunde, die seit Jahren darunter leiden, daß die Mutter ihres Kindes völlig willkürlich darüber bestimmt, was mit dem Kind geschieht - wenn kein gemeinsames Sorgerecht besteht (was früher bei unverheirateten Paaren ja automatisch der Fall war) darf die Mutter ihr Kind sogar ungefragt ins Ausland mitnehmen und der Vater des Kindes hat überhaupt keinen Einfluss auf diese Entscheidung. Findest Du das gerecht? Nicht alle Väter haben kein Interesse am Schicksal ihrer getrennt von ihnen lebenden Kindern - auch, wenn das sicherlich eine leidvolle Erfahrung ist, die manche Mütter machen müssen. In diesem Falle scheint sich der Vater des Kindes ja um das gemeinsame Sorgerecht sogar aktiv zu bemühen, was für mich jedenfalls darauf hindeutet, daß er seine Verantwortung ernst nimmt. Denn "einfach mal eben so" tut dies kein Mann - schließlich sind mit dem gemeinsamen Sorgerecht ja auch viele Pflichten verbunden. Deshalb sage ich: so kompliziert das für alle Beteiligten ist - sie sollten versuchen, sich zu einigen.

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Hallo!

Mein Mann und seine Exfrau haben gemeinsames Sorgerecht für ihre Tochter. Als sie eine neue Beziehung eingegangen ist, ist sie auch weiter weg gezogen. Wir konnten nichts machen!
Rechtlich ist es so, dass sie uns lediglich bescheid geben musste, dass und wann sie umziehen und die Adresse musste sie natürlich auch rausrücken wegen unserem Umgangsrecht.
Gerichtlich hätten wir uns eine Beteiligung an den Kosten für den Umgang zusichern können, da sie die Entfernung verursacht hat. Aber da muss ein Urteil gesprochen werden. Wie es bei euch ist, weiß ich leider nicht, weil ihr beide eine Entfernung verursacht.

Im Meldeamt genügt eine Unterschrift von einer erziehungsberechtigten Person (also in eurem Fall deine).

LG Wolke

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Hallo,

wenn er dir verbieten kann umzuziehen, dann könntest du ihm auch verbieten umzuziehen.

Das Kind hat den Lebensmittelpunkt bei dir.

Du ziehst um und nimmst das Kind mit.

Gruß Marion

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Hallo!

Wenn ihr das gemeinsame Sorgerecht demnächst habt und auch das gemeinsame Aufenthaltbestimmungsrecht, dann muss er dem Umzug zustimmen. Hast nur du das Sorgerecht, reichen würde auch das Aufenthaltbestimmungsrecht, dann kannst du einfach umziehen.
Hatte diesen Fall selbst und habe alles vor Gericht klären müssen.

LG Nicole #winke

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ich weiß nicht, ob diese frage in dieses forum gehört, abe wenn du schon explizit im erziehungsforum nachfragst, dann frage ich mich, warum in diener geschichte nirgens vorkommt, was ein mzug für euer gemeinsames kind bedeuten würde, wir ihr das gut hinbekommen könnt, welche regelungen getroffen werden können und wie es weiterhin gut möglich sein wird, daß der Kontakt zu beiden elternteilen gewährleistet ist.
das ist meiner meinung nach die viel wichtigere frage- und wenn diese gut und einvernehmlich geklärt werden kann stellt sich deine frage gar nicht

daher mein rat: sucht euch eine gute mediation und klärt die erwartungen aneinander, klärt wie eurer gemeinsame sorge aussehen kann und wie ihr gemeinsam dafür sorge tragen könnt, daß ihr eurem Kind gerecht werdne könnt und es aus diesen komischen spielchen raushalten könnt

lisasimpson