Arbeitsaufgabe auf ärztlichen Rat

Hallo!!
Mein Mann ist seit fast 6 Wochen krank geschrieben.Aus gesundheitlichen Gründen kann er auch nicht an seinen alten Arbeitsplatz zurückkehren.Im Krankenhausbericht steht,das er nur noch leichte Tätigkeiten ausüben kann.
Jetzt muß er ein Formular vom ARbeitsamt ausfüllen,d.h.Arbeitsaufgabe auf ärztlichen Rat.Dieses sollte er zusammen mit einer Kündigung dem Arbeitgeber geben.
Nun meine Frage,da mein Mann seit 15 JAhren in diesem Unternehmen tätig ist,besteht da ein Recht auf Abfindung??Gibt es Richtlinien über die Höhe???Und was passiert mit dem Resturlaub??
Wie verhält man sich in so einer Situation
Kennt sich da jemand aus???#kratz
Nach der Lohnfortzahlung,die bald endet,gibts Krankengeld -in welcher Höhe??
Für ein paar Antworten wäre ich sehr dankbar.
Viele Grüße maidli231

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Ein Recht auf Abfindung bei Selbstkündigung besteht nicht, wie kommst du darauf?
Wozu sollte jemand, der selber kündigt, abgefunden werden?
Das Krankengeld ist ca 67% vom Nettolohn.
Ich würde dir aus dem Bauch heraus raten, dass dein Mann erst mal nicht kündigt. Er ist noch nicht mal seit sechs Wochen krank.
Vielleicht kommt bei längerem Krankheitsverlauf die Firma auf ihn zu.

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hallo,danke für deine Antwort..Ich habe vergessen zu erwähnen,das mein MAnn wegen selbiger Diagnose /Krankheit schon mal krank geschrieben war.Deshalb hat sich die Krankenkasse bei ihm gemeldet,wegen Ausfüllen der Papiere für Krankengeld und die meinten eben auch das er dieses Formular"Arbeitsaufgabe auf ärztlichen Rat"ausfüllen muß und das dem AG geben muß....Was meinst du warum soll er auf keinen Fall kündigen???Wäre ein Aufhebungsvertrag sinnvoller???
Fakt ist halt,mein Mann kann seinen Beruf als Koch nicht mehr(oder nur als leichte Tätigkeit .- und das gibts bei Koch nicht)ausüben.EIne andere Beschäftigung innerhalb des Unternehmens ist nicht möglich.
Die auf dem AA haben eine Eingliederungsvereinbarung mit ihm gemacht,also die prüfen jetzt ,was berufsmäßig für meinen MAnn in Frage kommt.
Freundliche Grüße maidli231

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"Jetzt muß er ein Formular vom ARbeitsamt ausfüllen,d.h.Arbeitsaufgabe auf ärztlichen Rat.Dieses sollte er zusammen mit einer Kündigung dem Arbeitgeber geben."

Dieser Rat ist krass und in der augenblicklichen Situation vollkommen überzogen! Bloß nicht kündigen!

"Nun meine Frage,da mein Mann seit 15 JAhren in diesem Unternehmen tätig ist,besteht da ein Recht auf Abfindung??"

Man hat kein Recht auf eine Abfindung. Eine Abfindung ist eine freiwillige Leistung eines wohlwollenden Arbeitgebers. Aber einen Rechtsanspruch hat man nicht.

"Gibt es Richtlinien über die Höhe"

Richtlinien nicht, nur Punkte, an die man sich anlehnen kann. I. d. R. beträgt eine Abfindung zwischen 0,5 und 2 Monatsgehältern pro Beschäftigungsjahr. In den meisten Fällen wird aber eher 0,5 - 1 gezahlt. Die Abfindung wird voll besteuert. Es müssen nur keine Sozialabgaben davon gezahlt werden.

"Und was passiert mit dem Resturlaub"

Wenn der AN den Resturlaub nicht abnehmen kann, in Folge von Kündigung, Vertragsaufhebung, muss der AG die Tage ausbezahlen.

"Wie verhält man sich in so einer Situation"

Auf jeden Fall nicht selbst kündigen! Wenn Kündigung vom AG kommt, eine Kündigungsschutzklage einreichen! Und auf eine Abfindung hoffen, die der Richter ausspricht!

Dann kann man zum Arbeitsamt gehen. Aber vorher nicht!

Krankengeld ist so pie mal auge 70 % vom durchschnittlichen Netto. ALG ist auch nicht mehr und die Option auf Rückkehr wäre entgültig verbaut.

Wenn das Unternehmen, wo er momentan beschäftigt ist, sehr groß ist, kann er versuchen mit dem Arbeitsamt eine Umschulung auf einen anderen Platz zu beantragen. Dafür muss der AG und auch das Arbeitsamt mitspielen.

LG Janette





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hallo Janette,

"Auf jeden Fall nicht selbst kündigen..."Was bleibt ihm denn anderes übrig???Vielleicht ein Aufhebungsvertrag ???#kratzEr ist Koch,und als dieser kann er laut ärztlichen Attest u.Entlassungsbericht aus demm Krankenhaus nicht mehr oder nur als leichte Tätigkeit arbeiten und das ist bei Ihm auf ARbeit(Kurklinik mit 80 Angestellten )nicht gegeben.

Eine andere Beschäftigung innerhalb der Klinik ist leider auch nicht möglich.

Da mein Mann wegen gleicher Diagnose/Krankheit schon mal kurz davor krank geschrieben war,hatte sich die Krankenkasse bei ihm gemeldet,damit er die nötigen Formulare fürs Krankengeld ausfüllt.

Ja und auf dem Arbeitsamt war mein Mann,in der Hoffnung das die dem bei der Arbeitssuche weiterhelfen können.Die haben mit ihm eine Eingliederungsvereinbarung gemacht.Die schauen jetzt was berufsmäßig für mein Mann in Frage kommt.Mein mAnn hat auch schon eine genaue Vorstellung von einer Umschulung,aber so schnell ermöglichen die vom AA das einem natürlich auch nicht,die prüfen erst alles andere.

Freundliche Grüße maidli231

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"Eine andere Beschäftigung innerhalb der Klinik ist leider auch nicht möglich."

Ich kann mir gar nicht vorstellen, dass es in einer Klinik keinen Job für ihn geben soll.
Rein vom Gefühl her würde ich auf keinen Fall kündigen!

Gruß,

W

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Hallo.

Ich würde auch sagen, er soll nicht alleine kündigen. Was ich machen würde. Ich würde den Bericht meinem Arbeitgeber geben und dann abwarten. Er muss sich auch um eine Lösung bemühen. Erst mal alles mit dem Arbeitgeber besprechen, vielleicht hat er ja wirklich eine Lösung, die du oder dein Mann jetzt im Moment nicht sehen können. Und wenn nicht, kann man sich immer noch einigen, aber nie alleine kündigen. Vielleicht bekommt er ja daraufhin eine Abfindung. Er hat doch einen unbefristeten Vertrag, den kündigt man nicht einfach alleine.

Also wie gesagt, erstmal den Krankenbericht abgeben, ohne alles vom Arbeitsamt. Dann sehen, wie der Arbeitsgeber reagiert und dann kann man immer noch. Auch nicht erwähnen, dass man schon beim Amt war. Erst muss sich der Arbeitgeber um eine Lösung bemühen.

Viel Glück.

LG

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Hallo,
wie du sicherlich schon selber herausgefunden hast, ist urbia das falsche Forum für solche Sachen ;-)
Melde dich mal im Forum von rehatalk.de an. Stelle deine Frage dort und du bekommst sinnvolle Antworten von Leuten, die das alles selber schon durch haben. Die können dir dann auch deine Rechte nennen, bisherige Urteile zu dem Thema und genaue Gesetze. Die geben dir dann auch Tipps, was du alles noch beantragen kannst - hast du z.B. schon den SBA für deinen Mann beantragt (oder er selber für sich?)

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Auf keinen Fall selbst kündigen!

Und auch nicht irgendwelche Formulare vorschnell ausfüllen, deren späterer Bedeutung Ihr Euch nicht im Klaren seid.

Ich würde hier einen Arbeitsrechtsexperten (Anwalt mit diesem Schwerpunkt) kontaktieren.

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Wie bescheuert ist das denn?


Was ist mit Reha?


ich würde mich vor einer Kündigung vom VDK ausführlichst beraten lassen.

Gruß

Manavgat

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Noch ein wichtiger Tipp:

Wenn er einen Beruf nicht mehr ausüben kann, hat er sicherlich eine dauerhafte körperliche Einschränkung.

Dann bitte umgehend sofort und besser heute als morgen einen Schwerbehindertenausweis beantragen. Formulare dafür kannst Du dafür im Internet runterladen.

Wenn Bescheid mit unter 50 % kommt, sofort Widerspruch einlegen.

Du musst den Bescheid beim Integrationsamt oder auch Landesamt für soziale Dienste einreichen. Sofort Passbild mit schicken.

LG Janette