Schulden-Abzahlen-Einigungsvertrag Rechtens??? SOS BITTE HILFE

Wir haben eine offene Sache zubezahlen allerdings bei einem Kredithai in der Schweiz was auch schwierig ist denn die knallen immer nur Zinsen mehr drauf 14%...
sind aber zahlungsunfähig möchten es dennoch zahlen...
der Gläuber weiß das bei uns nix zuholen ist,da es schon versucht wurde per Lohnpfändung sind aber unter der Pfändungsgrenze.... haben ihm vor kurzem um eine Ratenzahlung gebeten und das eventuell die Zinsen gestoppt werden
und dürfen die uns noch über 300,- für diesen Einigungsbetrag verlangen???? Vorallem bei Punkt 5 verstehe ich nur Bahnhof :-( bitte helft uns


Nun kam auf unser Schreiben ein Brief zurück,denn wir möchten mindenstens 50,-euro jeden Monat zahlen wenn mehr da ist dann mehr. ich tippe ihn ab könnt ihr mir sagen ob das Rechtens ist und ob die Zinsen weiter laufen??? Und wird alles was wir an Steuern wieder bekommen von denen gepfändet???
Sollen wir das wirklich unterschreiben stecken wir dann nicht noch tiefer im Dreck??? Habe angst was falsch zumachen da dieser Anwalt leider sehr negativ im Internet auch bekannt ist :-(((

EINIGUNGSVERTRAG
1.Der Schuldner erkennt an, der Gläubigerin einen Betrag von XXXeuro zzgl. 14% Zins aus 888 ab 26.10 zu schulden.
Heißt das das zu der xx summer 888,-euro dazukommen ??????
Er versichert hiermit nicht zahlungsunfähig im Sinne von §17 inso zu sein und bestätigt ausdrücklich , dass andere Gläubiger durch diese Zahlunngsvereinbarung nicht benachteiligt werden.
2.Der Schuldner verpflichtet sich, den in Ziffer1 genannten Bertrag zzgl. Zinsen , sowieo die Kosten dieser Vereinbarung (gemäss nach stheneder Berechnung) in mtl. raten von 50,- mindestens fällig zum 15ten erstmals zum 15.11 auf das Konto bei XXXXXXXXXzu überweisen, wobei
bestimmt wird , dass die Zahlungen zuerst auf die Kosten dieser Vereinbarung zu verrechnen und Höherzahlungen nicht als Vorrauszahlung für Folgeraten anzurechnen sind.
3.Der Gläubiger verpflichtet sich, bei pünktlicher Einhaltung der gewähreten Rate keine Vollstreckungsm. einzuleiten. Eingeleitete Maßnahmen bleiben jedoch bestehen bzw ruhen solange die Raten vereinbarungsgemäss bezahlt werden.
4.Sollte der Schuldner mit einer Rate länger als 1Monat in Rückstand geraren,so ist die jeweilige Restforderung sofort zur Zahlung fällig und die Gläubigerin bei vorliegen eines Vollst... berechtigt, ohne weitere Vorankündigung die Zwanks... fortzustezen und diese Abtretung offen zulegen. Liegt kein Vollst.. vor , ist dem Schuldner die Offenlegung der Abtretung rechzeitig vorher anzudrohen.
5.Zur Sicherung aller Ansprüche aus dieser Vereinbarung, höchstens aber in Höhe des unter Ziffer1 zuerst genannten Eur-Betrages + 20% , tritt der Schuldner hiermit in Höhe der noch offenen Restschuld unwiderruflich alle derzeitigen und künftigen pfändbaren Ansprüche auf Auszahlung von Arrbeitseinkommen § 850 ZPO , nach § 27 Heimarbg. auf Durchführung
des Lohnsteuer-Jahresausgleiches nach § 42 b abs.1 S.1 und 2 estg für das Kalenderjahr2010x und alle folgenden Kalenderjahre und auf Auszahlung des als Überzahlung jeweils auszugleichendem Erstattungsbetrages von Fixum und Provisoin, Ruhegeld,Ansprüche gem. SGB 1 § 19, 21 bis 24 und 29. gegen den/die Zahlungsversflichtigen an die Gläubigerin ab. Die Gl.. ist verpflichtet ,auf Verlangen des Schuldners abgetretene Ansprüche freizugeben und zurückzuübertragen,soweit die zu sichernede Forderung die vereinbarte Sicherungsgrenze auf dauer erhblich unterschreitet.
6.Mehrere Ansprüche sind analog § 850 e Zi. 2,2a Zpo zusammenzurechnen.
Kosten dieser Vereibarung
1.5 Einigungsgebühr gemäss Nr.1000 vv rvg 283,50,-euro
AUSLAGEPAUSCHALE GEMÄSS NR7002 vv rvg 20,-euro
19%mwst 0,-euro
insgesamt 302.50,-euro

Bitte helft uns danke Janina

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Ich würde mich VOR (!!!!!!) Unterzeichnung von einem Fachmann beraten lassen. Ich persönlich denke mir sogar das der gesammte Darlehensvertrag wegen Wucher unwirksam ist. Wenn ihr die Vereinbarung unterschreibt, dann habt ihr die Bedingungen anerkannt und könnt den Vertrag nicht mehr anfechten.

Ute

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danke,ja das habe ich vor nur leider weiß ich nicht wohin damit? habs erstmal deshalb hier versucht da ich nicht so wirklich schlau aus dem schreiben werde...

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Anwalt, Schuldnerberater - ja villeicht kann sogar der nette Banker ( Wiederspruch in sich #kratz) weiterhelfen

Ute

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Hallo

Kann dir so zwar nicht weiter helfen, aber probier es mal auf www.forum-schuldnerberatung.de meld dich doch dort mal an und schildere dein Problem.... die kennen sich dort aus und helfen dir sicher weiter


viel glück
mama2003-2009

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danke werde ich mir mal anschauen.
janina

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Seid Ihr nun zahlungsunfähig oder nicht?


Wie hoch ist die Gesamtforderung?

Je nachdem wie hoch die Forderung ist, wäre es doch vernünftiger, den "Kredithaien" einen Strich durch die Rechnung zu machen, oder?

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Seid Ihr nun zahlungsunfähig oder nicht?
---> ja wir sind unter dem pfändungsatz da wir auch noch kinder haben bzw mein mann bei ihm kam die lohnpfändung aber wir möchten diese sachen trotzdem irgendwann mal weg haben denn es belastet doch sehr schulden zuhaben, deshalb möchten wir ja wenigstens 50,- monatlich zahlen und mal mehr wenn mehr im monat übrig bleiben sollte.

Wie hoch ist die Gesamtforderung?
-----> tja gute frage in diesem schreiben 2700 irgendwas zzgl aus 14% zinsen 800,- ich werd daraus nicht schlau mal so mal so.
eigentlich wäre die summer nur noch 800,-euro so verstehe ich das plus diese scheiss zinsen. immer schreiben die was anderes.

Je nachdem wie hoch die Forderung ist, wäre es doch vernünftiger, den "Kredithaien" einen Strich durch die Rechnung zu machen, oder?
----->wie meinst du das jetzt genau? nicht das wir uns falsch verstehen? privatinsolvenz? nein das möchten können wir nicht.

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Du gehst vollkommen falsch an die Sache heran.

Zunächst müsste man eigentlich die Höhe der Hauptforderung und die Höhe der aufgelaufenen Zinsen kennen.

Weshalb zahlt Ihr überhaupt 14 % Zinsen?

Du solltest dem Anwalt schreiben, dass wie ihm aus Vollstreckungsversuchen bekannt sei kein pfändungsfähiges Einkommen oder Vermögen vorhanden sei.

Insofern würden auch weitere Vollstreckungsversuche fruchtlos bleiben.

Eine Zahlung der Gesamtsumme sei aber leider aus finanziellen Gründen nicht möglich. Da Du die Angelegenheit aber trotzdem aus der Welt schaffen möchtest bietest Du zur Abgeltung aller wechselseitigen Ansprüche eine "freiwillige" Zahlung in Höhe von X EUR an (z.B. 50 % der GERECHTFERTIGTEN Forderung) zahlbar in Raten a EUR 50,-- beginnend mit dem Monat X.