Arbeitsverhältnis endet im Mutterschutz.

Hallo,

wie im Betreff angedeutet endet mein befristetes Arbeitsverhältnis mitten im Mutterschutz vor Geburt.
Wie bin ich dann krankenversichert, bzw. muss ich mich arbeitssuchend melden? gibt es die Möglichkeit über ALG I Mutterschaftsgeld aufstocken zu können. Ohne Arbeitsverhältnis hat man ja nur MG in Höhe von Krankengeld...

Ging es jemandem ähnlich und hat die Situation schon durch und kann Tipps geben? Was ist zu beachten?

Über Antworten freue ich mich.

LG, Christina

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Huhu,

mein Abeitsvertrag ist auch im Mutterschutz ausgelaufen, noch vor der Geburt.

Ich habe von der KK dann Krankengeld statt diesem Mutterschaftsgeld oder wie das noch mal hieß bekommen, ist aber glaube ich im Endeffekt genau das gleiche. Du bist solange krankenversichert wie du Elterngeld bekommst, daher solltest du überlegen, ob du das Geld nicht auf zwei Jahr splittest.

Du kannst dich nach dem Elterngeldbezug arbeitslos melden. Allerdings bekommst du nur das volle ALG 1, wenn du auch wieder 40 Stunden arbeiten willst. Willst du nur 50% arbeiten, bekommst du auch nur die Hälfte.

LG

Patricia

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Hallo Patricia,

vielen Dank für deine Antwort.
Das Geld auf zwei Jahre splitten können wir uns leider nicht leisten, so viel wird es leider nicht sein.
Ich habe vorher nur 32 Stunden gearbeitet, dann gilt das wohl nicht mit den 40 Stunden oder? Werden mir dann 32 Stunden mit 100% angerechnet? Müsste ich also wieder mit 32 Stunden einsteigen um gleiches gehalt zu bekommen?

Liebe Grüße,
Christina

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Hallo,

erkundige Dich mal beim Arbeitsamt. Die Regelung mit den verkürzten Arbeitslosengeld 1 gilt nur dann wenn Du vorher 40 Stunden gearbeitet hast und nach der Elternzeit 32 Stunden arbeitest. Ich musste damals extra was unterschreiben,das ich nur Teilzeit arbeiten möchte und dementsprechend auch weniger Geld bekomme.
Wenn Du aber nur 32Stunden gearbeitet hast müsstest Du auch das volle Geld für die 32Stunden bekommen.
Kleiner Tip für die Rechnung in der Haushaltskasse. Erkundige Dich wie hoch bei Euch die Betreuungskosten für Kinder unter drei Jahren sind. Bei uns sind die so hoch das die meisten Muttis - vorallem dann wenn sie teilzeit arbeiten gehen - zwei Jahre zu Hause bleiben.

Viele Grüße

Geli

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Ja, mußt dich arbeitssuchend melden wegen arbeitslosengeld 1, was du dann bekommen würdest. So, war es bei meiner Tochter damals. Es endete das Verhältnis auch in meinen Mutterschutz.

hbe damals mein Arbeitslosengeld 1 bekommen. Weiß nicht mehr wie hoch es war. Damals waren es 67% oder so vom Brutto glaube ich. mehr habe ich nicht bekommen. Weiß nicht wenn du Alleinerziehend wärst wie es dann wegen Wohnungsgeld ect aussieht. Bzw wie hoch dein Bruttogehalt ist.

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Hallo,

mir geht es genauso - bin seit 14. Oktober im Mutterschutz und mein Vertrag läuft am 30. November aus, also vermutlich ein paar Tage nach der Geburt.

Bis der Vertrag ausläuft bekomme ich ganz normal Mutterschutzgeld mit Arbeitgeberanteil. Danach dann von der Krankenkasse Krankengeld, das entspricht wohl in etwa dem Mutterschutzgeld.

Dieses Krankengeld wird wie das Mutterschutzgeld aufs Elterngeld angerechnet.

Arbeitslos melden muss man sich laut Auskunft des Arbeitsamtes nicht, denn man ist ja nicht arbeitssuchend. Erst wenn man am Ende der Elternzeit wieder arbeiten möchte, sollte man sich drei Monate vorher arbeitslos melden. Dann gibt es auch ALG.

LG, Puckiwucki

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Danke,
da sitzen wir ja im selben Boot ;-)
Die Sache mit dem ALG I bewegt mich auch gerade. Bekomme ich denn nach der Elternzeit, wenn ich mich beim Arbeitsamt melde, ALG I? Weisst du, ob wir dann darauf Anspruch haben?

LG, Christina