Rückkehr nach Elternzeit und nun einen befristeten Arbeitsvertrag???

Hallo

meine Elternzeit ist Anfang März vorbei und ich wollte eigentlich in meinen alten Betrieb zurück gehen.
Da ich jetzt erst mal Teilzeit arbeiten möchte habe ich mit meinem Chef gesprochen und es war soweit alles klar.
Um die Veränderung / Ergänzung zu meinem bisher unbefristeten Vertrag festzuhalten habe ich die Personalchefin (meine Vorgesetzte - ein Drachen) darum gebeten. Sie hat immer ihre Finger im Spiel und will mir nun einen befristeten Vertrag für 1Jahr geben.

Darf sie das überhaupt? Ich habe doch vorher einen unbefristeten gehabt. Wenn sie mich los werden will, muss mir doch gekündigt werden, oder?

Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten.
Liebe Grüße
Dany

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Hallo

Kann es sein, das sei mit dem befristeten Vertrag deinen Teilzeitvertrag meint? Also die Teilzeit istbefristet bis.....?

Bianca

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Hi Bianca,

das habe ich auch erst gedacht (ist in vielen Betrieben ja üblich) aber als ich näher nachfragte und meinte, dass ich Teilzeit länger als ein Jahr bräuchte meinte Sie "Ist ja dann egal - Du bist dann wahrscheinlich eh nicht mehr hier!"

Also hört sich das für mich nach einer befristeten Stelle an...

Ich werd sehen, ob ich nicht vorher noch n neuen Job finde und gar keinen Fuß in die Tür des alten Betriebes setze...

Allerdings würd ich ihr gern eins auswischen für das Ding und sie zwingen die Befristung zurück zu nehmen... (Egal ob ich zurück geh oder nicht)

Lieben Gruß

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Da Du Deinen "alten" Vertrag offenbar nicht weiter erfüllen willst, ist das natürlich so möglich.

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Und das kannst du sagen, ohne zu wissen, wie groß das Unternehmen ist? #kratz

http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=13965&;

vg, m.

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Hallo Dany

Das mit dem befristeten Arbeitsvertrag auf 1 Jahr Teilzeit, wollte meine Personalabteilung ebenfalls machen als ich nach einem Jahr Elternzeit in meinen Beruf zurückgekehrt bin. Nach dem einen Jahr Teilzeit, hätte mein Vollzeitvertrag (unbefristet) wieder gegriffen Da ich aber nur mit einem Jahr Teilzeit nicht auskomme (habe niemanden der meinen kleinen immer von der Kita abholt) haben ich dann einen unbefristeten Teilzeitvertrag bekommen, allerdings mit der Option auch jederzeit die Arbeitszeit heraufsetzen zu können. Ist wohl Standard das immer erstmal nur ein befristeter Teilzeitvertrag angeboten wird, so das im Anschluß daran wieder der Vollzeitvertrag greift.

LG
Aurelia

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Das ist jetzt eine sehr schmale Gradwanderung, die Du da gehen musst.

Wirst Du Deinen alten Arbeitsplatz bekleiden?

Wie wie viele Mitarbeiter hat Euer Betrieb?

Generell darf das ein Unternehmen nicht so machen. Du hast einen unbefristeten Arbeitsvertrag und der lebt nach der EZ wieder auf. Wenn Du einen gleichwertigen Arbeitsplatz in TZ angeboten bekommst, wird Dein AG sehr schlechte Karten vor dem Arbeitsgericht haben, zu begründen, warum er Dir nur mit einem befristeten Vertrag einen gleichwertigen TZ Platz anbieten kann. Denn den hätte er Dir dann auch mit Deinem unbefristeten Vertrag anbieten können.

Wenn Du schlau bist, machst Du folgendes. Du brauchst, wenn es zur Klage kommt, vor Gericht Beweise. Du läßt Dir den neuen Vertrag anfertigen, unterschreibst ihn aber NICHT! Du machst auch keine direkten mündlichen Zusagen!

Wenn Du das gute Stück dann hast, kommst Du Deinem AG mit Deinem Recht auf das TZ-Befristungsgesetz.

Dieses Schriftstück kann vor Gericht wichtig sein, wenn Du auf das Teilzeitbefristungsgesetz pochst und es trotzdem zu einer Kündigung seitens Deines AG kommen sollte. Du widersprichst der KG sofort und nimmst Dir einen Anwalt.

a) Er darf Dich nach Rückkehr aus der EZ nicht schlechter stellen, in Bezug auf Deine Vertragsbedingungen und Deine Bezahlung.

b) Für Dich greift zu dem Thema dieses Gesetz. http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__8.html

Du kannst es krachen lassen und Dich auf dieses Gesetz berufen. Die schmale Gradwanderung liegt allerdings darin, dass Dich der AG nach Elternzeitende kündigen kann.

"Bleibt während der Elternzeit das Arbeitsrechtsverhältnis bestehen?

Ja. Wurde die Erwerbstätigkeit nur für die Dauer der Elternzeit unterbrochen, bleibt während der Elternzeit das Arbeitsverhältnis mit einem besonderen Kündigungsschutz erhalten. Die arbeitsrechtlichen Rechte und Pflichten ruhen nur. Damit besteht ein Anspruch darauf, an einen gleichwertigen Arbeitsplatz wieder eingestellt zu werden.

Haben Berufsrückkehrer einen Anspruch auf Teilzeitarbeit?

Seit 1. Januar 2001 haben Arbeitnehmer gegenüber ihrem Arbeitgeber einen Anspruch auf Verringerung ihrer Arbeitszeit (§ 8 Abs. 1 TzBfG). Voraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis mindestens sechs Monate bestanden hat und der Wunsch nach Verkürzung der Arbeitszeit drei Monate vorher angekündigt wird. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollen dabei zu einer Einigung kommen. Kommt es zu keiner Vereinbarung, kann der Arbeitgeber den Teilzeitwunsch ablehnen, wenn betriebliche Gründe entgegenstehen. Solche Gründe sind z.B. erhebliche Beeinträchtigungen der Organisation oder des Arbeitsablaufs im Betrieb oder unverhältnismäßig hohe Kosten für den Arbeitgeber. Das Gesetz gibt dafür einen Rahmen vor, den die Sozialpartner durch tarifliche Regelungen ausfüllen können. Der Anspruch besteht nicht gegenüber Arbeitgebern mit bis zu 15 Beschäftigten; Auszubildende werden dabei nicht mitgezählt.

Der Teilzeitanspruch gilt auch für Berufsrückkehrer nach der Elternzeit."

Quelle: http://www.familienhandbuch.de/cmain/f_Aktuelles/a_Familie_Beruf/s_113.html

LG Janette

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Hallo,

ich bin seit Juli wieder arbeiten und habe einen befristeten Teilzeitvertrag.

Der Grund: wenn die Befristung abläuft muss mir mein Chef meine alte unbefristete Stelle wieder geben, daich einen rechtlichen Anspruch darauf habe. Wenn er (TZ-Vertrag) unbefristet wäre könnte es für mich schwerer werden meine alte Stelle wieder zu bekommen aus Haushaltstechnischen Gründen..

Hoffe es geht mit der Erklärung..

lg skm

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Da wärst Du schön blöd, wenn Du das unterschreibst!


Nein, darf sie nicht.

Kuckstu: www.teilzeit-info.de

Gruß

Manavgat

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Hallo ihr lieben #winke

vielen Dank für die vielen Antworten!!! Manche haben allerdings nicht so recht verstanden, dass mir die befristung nicht auf die Teilzeit begrenzt wurde, sondern sie mir eine befristete STELLE lediglich jetzt anbieten.

Ich könnt ja verstehen, dass mir gesagt wird, dass ich erst mal nur 1Jahr die TZ bekomme und dann mein alter unbefristeter Vetrag VZ greift.

Aber dass sie mich mehr oder minder raus kicken wollen und sozusagen meine unbefristete VZ in eine befristete TZ mit finalem Ende anbieten ist eine bodenlose Frechheit! :-[

Liebsten Dank und Gruß #winke