Kunde will Schuhe zurückgeben

Hallo,
heute schreibe ich mal von der anderen, der Verkäuferseite und bitte um Antwort zu einer rechtlichen Frage.
Zwei ältere Damen (vermutlich Schwestern) haben am 14.09. bei uns jede ein Paar Stiefeletten gekauft. (Beide das gleiche Modell!) Es handelt sich dabei um ein seit Jahren bewährtes Bequemschuh-Modell. Heute standen die beiden im Laden und wollten die Schuhe zurückgeben. Die eine - recht übergewichtig - sagte, dass sie immer, wenn sie die Schuhe länger als eine halbe Stunde an hat, nicht mehr darin laufen kann. (Es handelt sich wohlgemerkt um bewährte Bequemschuh!) Das Angebot, es mit einem anderen Fußbett zu probieren, schlug sie aus, die Alternative, die Schuhe zur Kontrolle einzuschicken und überprüfen zu lassen, kam nicht in Frage. Und der vermeintlichen Schwester war klar, dass sie dann auch nicht in den Schuhen laufen kann ... Die beiden wollten ihr Geld wieder, und zwar sofort und ohne Kompromiss. Und wurden dabei noch sehr frech meiner Mitarbeiterin gegenüber. Nun kann ich erstens keine gebrauchten Schuhe wieder in den Laden stellen, zweitens einwandfreie Schuhe auch nicht reklamieren und drittens kann ich - zugegebenermaßen - freche ältere (in diesem Fall russische) Damen (aber vermutlich ebenso rotzfreche jüngere Männer von sonstwo), die meine Mitabeiter anpöbeln und meinen sie müßten nur genug Theater machen, auf den Tod nicht ausstehen. Da sie nicht auf meine Möglichkeiten eingehen wollten und den ganzen Laden zusammenpöbelten, haben wir sie irgenwann gebeten zu gehen. Unter diversen Androhungen (von Rechtsanwalt bis hin zum wahllosen 'Das werden Sie uns büßen ...') sind sie dann abgerauscht. Allerdings wollten sie um keinen Preis der Welt die Schuhe wieder mitnehmen. Und auch keine Adresse hinterlassen. Nun stehe ich mit den Schuhen da, und frage mich, ob die mir daraus irgendwie einen Fallstrick drehen können? Wie lange soll ich die so stehen lassen? 2 Jahre? 10 Jahre?

LG Bundy ratlos

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Was habt ihr/Du denn für Umtauschregeln im Laden stehen?

Kann das jeder einsehen?
Und wenn: Wenn der Schuh getragen wurde, jedoch nicht auf der Straße, musst Du ihn doch zurücknehmen, oder?

Lg,
SE

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Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen sehen Umtausch aus Kulanz innerhalb von 14 Tagen vor. (Rechtlich ist kein Händler zu einem solchen Umtausch verpflichtet!) In der Regel sind wir da viel kulanter - bei ungetragenen Schuhen. Aber diese Dame hatte die Schuhe ja nun schon mehrfach draußen getragen. Dann ist ein Umtausch aus Kulanz nicht mehr möglich und eine Reklamation ist das auch nicht - die Schuhe haben ja keinen Mangel. Wir haben ja auch allerlei angeboten, um der Dame behilflich zu sein.
Die eigentlich Frage ist ja, ob sie irgendetwas damit bezweckt, die Schuhe hier im Laden stehen zu lassen?

Lotte

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Hallo,

Umtausch ist keine Pflicht sondern Kulanz.
Getragene Schuhe dürfen reklamiert werden wenn sie einen Fehler aufweisen aber nicht nur weil sie zu unbequem sind oder nicht zum Rock XY passen.
Ich würde die Schuhe mit Vermerk in`s Lager stellen und erstmal abwarten.
Bist Du die Storeleitung?

LG Z.