Arbeitsrechtsprofis hier? Kündigung während angeblicher Probezeit ...

nach der Elternzeit..l


Hallo,

ich fange mal von vorne an:

Also heut endetete meine Elternzeit, sprich, wäre heut Montag oder so, wäre ich heut wieder arbeiten gegangen.

Ich hab seit Beginn meiner Schwangerschaft Stress mit meinen Chef gehabt, weshalb ich nach Krankheit in ein Beschäftigungsverbot ging.

Ich hatte eine vertrgl. geregelte Probezeit von 6 Monaten, kurz vor Ablauf dieser Probezeit kündigte er mich, was allerdings rückgängig gemacht wurde, durch die Schwangerschaft.

Nun bekomm ich heute ein Kündigung zugestellt, ... kündigen wir innerhalb der Probezeit zum....

ist das so rechtsmäßig? Ich meine, dass die Probezeit sich unter Umständen verlängern kann, weiß ich. Aber hätte mir dass dann nicht mitgeteilt werden müssen?

Zumal meine Probezeit rechtmäßig zum 31.3.09 endete, ich danach dann mein Beschäftigungsverbot folgte.

Wäre lieb, wenn mir jemand helfen könnte. (möchte nicht gleich wieder zu einem Anwalt rennen, da ich in der Vergangenheit meine Rechtschutz dahingehend genug geschröpft habe und eine Kündigung wäre nicht so gut)

lg

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Du brauchst nicht gleich zum Anwalt rennen sondern kannst gleich beim Arbeitsgericht Kündigungsschutzklage einreichen. EIne Probezeit verlängert sich keinesfalls durch eine Schwangerschaft, somit ist die Probezeit um und sie können dir nur normal kündigen!

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ok danke dir.

lg

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Entgegen der anderen Antwort oben ist es durchaus möglich, dass eine Schwangerschaft/Elternzeit die Probefrist "hemmt".
Kündigungschutz hast Du nach 6 Monaten, also nach Ablauf der Probezeit. Diese dient aber eben für beide Seiten der Erprobung, wie der Name schon sagt. Wenn Du nun nur 2 Monate gearbeitet hast und danach in ein Beschäftigungsverbot und Elternzeit gegangen bist, dann kann man durchaus darüber nachdenken, ob eine Kündigung in der Probezeit möglich ist, da der AG eben keine richtige Möglichkeit hatte, Deine Arbeitskraft ausreichend zu beurteilen, da Du nur so wenig bisher bei ihm gearbeitet hast.
Entscheidend ist dafür ist, wie lang Du vor Krankheit und Beschäftigungsverbot für Deinen AG gearbeitet hast.
Grundsätzlich gilt: nach Erhalt der Kündigung hast Du 2 Wochen Zeit, beim Arbeitsgericht Kündigungschutzklage einzureichen. Dafür brauchst Du keinen Anwalt. Du marschierst einfach zum ArbG, welches für Deinen AG zuständig ist und gibst dort bei einem Urkundsbeamten zu Protokoll, dass Du gegen die Kündigung Kündigungsschutzklage erheben möchtest. Geht wirklich ganz einfach.
Bei weiteren Fragen helfe ich gerne!

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hallo,

danke auch dir. Mit der Frist zur Einreichung einer KSchuKlage weiß ich, dass sind drei Wochen.

Also ich hatte unfähr 5 von den 6 Monaten Probezeit gearbeit, der Rest war Kinderkranktage und leider meine eigene Krankheit. Kurz vor Ablauf der Probezeit kam dann die Kündigung, die nichtig war und ich war nochmal 4 Wochen krank, was in die eigentliche Probezeit aber dann gar nicht mehr fiel, da abgelaufen (oder halt auch nicht).

Erst danach griff das Beschäftigungsverbot.

Alles verzwickt ..man.

Ich hab auch noch nen Titel, wo er verpflichtet ist mir ein gutes Arbeitszeugnis (ein vorläufiges) auszustellen, da hatte er mir ein sehr schlechtes (5) erteilt. Ich müsste jetzt die Zwangsvollstreckung gegen ihn anfangen, aber eigentlich brauche ich ja jetzt kein vorläufiges mehr, sondern dann ein Endzeugnis...

O man, dass kann ja dauern...

lg

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Sorry, natürlich hast Du Recht, es sind 3 Wochen Frist für die Einreichung der Kündigungsschutzklage.
Wenn Du 5 volle Monate gearbeitet hast ohne Unterbrechung, dann sollte die Probezeit tatsächlich abgelaufen sein.
Ich glaube, dass die Kündigung vor Gericht als rechtswidrig befunden würde.
Du hast nichts zu verlieren. Kosten entstehen in der vorgeschlateten Güteverhandlung für Dich ohne Anwalt nicht. Einen Anwalt brauchst Du vor dem Arbeitsgericht in dieser Instanz nicht, Du kannst Dich selbst vertreten. Der Richter wird Dir in der Güteverhandlung alles erklären und eine realistische Rechtssicht schildern.
Du solltest Dir allerdings überlegen, was Du willst. Kommt es Dir auf eine Weiterbeschäftigung an oder wärst Du auch zufrieden mit einer einvernehmlichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses gegen eine entsprechende Abfindung? Soetwas wird in der Güteverhandlung besprochen und dann meist ein Vergleich geschlossen.
Ich würde an Deiner Stelle in jedem Fall Kündigungsschutzklage einreichen. Allerdings

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Hallo,

ich kann mir durchaus vorstellen, dass er berechtigt ist, die Probezeit zu verlängern. Aber bestimmt nicht ohne vorherige Ankündigung.

Nimm dir einen Anwalt. Vor allem, wenn du sowieso eine Rechtsschutzversicherung hast.

Gruß
Sassi

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danke dir.

Werd mal schauen und mich mit meinem Mann besprechen.

lg

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Sorry, wenn ich wieder die Keule raushole, aber warum äußerst Du Dich zu einem Sachverhalt, von dem Du keine Ahnung hast????
Die Probezeit kann auch 4 Jahre betragen, trotzdem hat man nach dem dt. Gesetz nach 6 Monaten Kündigungschutz. Die Länge der Probezeit hat nichts mit dem Kündigungsschutz zu tun!#aha

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