Elternzeit verlängern und dann Teilzeit arbeiten ??

Hey Mama's.
Ich habe eine Frage. Ich habe bei meinem AG Elternzeit für 1 Jahr beantragt. Läuft jetzt auch schon. Bevor ich in den Mutterschutz gegangen bin hatte ich mich noch mit meiner Chefin unterhalten, dass ich nach der Elternzeit halbtags arbeiten möchte und sie willigte ein.
Jetzt habe ich allerdings erfahren, dass sie mich kündigen will nach der Elternzeit da sie jetzt Ersatz für mich hat. Kann sie das so einfach?
Und wie würde es aussehen, wenn ich meine Elternzeit einfach noch 1 Jahr verlängere und dann sage, dass ich in der Elternzeit wieder teilzeit arbeiten möchte. Dann müsste sie mich doch wieder weiterbeschäftigen, oder?
Habt ihr nen Rat? Oder sollte ich mich lieber an eine Rechtsberatung wenden?
lg

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hallo --

also dein zweites Elternjahr ist futsch. - du kannst aber im anschluss an dein erstes Elternjahr das "dritte" nehmen -- dann hast du noch ein jahr zeit, dir was anderes zu suchen ...

sie muss dich nicht teilzeit einstellen, in kleinbetrieben unter 15 sowieso nicht und kann dich trotzdem aus betrieblichen gründen am ersten arbeitstag kündigen -- nicht vorher, klar, - da hast du kündigungsschutz, - aber wenn sie dich kündigen will, dann macht sie das am ersten tag und du musst dann die 3 monate dort noch durchziehen und bist dann rechtlich vollkommen korrekt gefeuert, - leider.

also such dir was anderes, wenn du schon von ihren plänen weisst ...

#winke tanja

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Hi,
das mit dem dritten Jahr stimmt nicht. Sie kann das dritte nicht im Anschluss an das erste nehmen, wenn die chefin das nicht will.

Siehe der zitierte Gesetzestext - der ist im Gegensatz zu so vielen Gesetzen eindeutig.

Alles, was möglich wäre an Verlängerung der Elternzeit würde die Zustimmung der chefin voraussetzen.

Viele Grüße
Miau2

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Hi,
du wirst ein Problem bekommen, wenn deine Chefin dich wirklich loswerden will.

Das Problem ist deine Anmeldung auf ein Jahr Elternzeit.

Mit der Erstanmeldung legst du dich fest, welche Elternzeit du in den darauf folgenden zwei Jahren nehmen willst. In dieser Anmeldung hast du gesagt: ein Jahr.

Heißt im Klartext: du hast kein Recht mehr auf das zweite Jahr Elternzeit, hättest es erst wieder auf das dritte (allerdings erst beginnend am 2. Geburtstag, die über mir stehende Auskunft ist falsch!).

Steht auch so eindeutig im Gesetz:
"(1) Wer Elternzeit beanspruchen will, muss sie spätestens sieben Wochen vor Beginn schriftlich vom Arbeitgeber verlangen und gleichzeitig erklären, für welche Zeiten innerhalb von zwei Jahren Elternzeit genommen werden soll."

BEEG §16, Absatz 1 http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__16.html

Ist jetzt zu spät, aber der sicherere Weg wäre gewesen, 2 Jahre anzumelden und direkt bei der Anmeldung das zweite Jahr Teilzeit in Elternzeit zu beantragen.

Du hast nach dem einen Jahr das gleiche Recht auf Teilzeit wie "normale" Arbeitnehmer auch, und du hättest auch nur den gleichen Kündigungsschutz wie andere auch. Wenn dir die Teilzeit bereits genehmigt wurde kann dir frühestens am ersten Arbeitstag zum nächstmöglichen Termin gekündigt werden.

Eigentlich kann ich dir so nur den Tipp geben, dass du mit dem Wissen, dass dein AG dich nicht mehr will rechtzeitig auf Jobsuche gehen solltest. Arbeitssuchend kann man sich ja auch schon vor Ausspruch der Kündigung melden - nutze alle Möglichkeiten, denn ich denke, viel Hoffnung für den Job solltest du dir nicht machen.

Das ganze stammt von einem Laien, eine "rechtlich sichere "Auskunft kann dir im Zweifel nur ein Anwalt geben.

Viele Grüße
Miau2

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Hi

Du kannst nun nur das 3te Elternzeitjahr beantragen. Durch Deine verbindliche Erklärung, 1 Jahr in Elternzeit zu gehen, ist das 2te Jahr verfallen. So lautet die neue Regelung!

Inwieweit Du etwas bewirken kannst, wenn Du nun 1 Jahr Elternzeit zusätzlich beantragst, weiß ich nicht. Da es aber wohl auf eine Kündigung hinausläuft, was Deine Chefin o. W. tun könnte, würde ich es wenigstens versuchen. Den Antrag musst Du schriftlich stellen.

Gruß Jasmin