Welche Rechte hat der Erzeuger, wenn die Vaterschft nicht anerkannt...

...wird?
Ich habe leider grad voll den Terror zu hause.
Mein (jetzt) EX will das Kind nicht, hat Wort wörtlich gesagt, dass er nichts damit zu tun haben will!
Ich denke mal, dass ich ihn als Vater auch gar nicht angeben werde, da ich auch nicht einen Cent von ihm will!

Was wenn er es sich anders überlegt, hat er denn irgendwelche Rechte, wenn er doch nicht mal die Vaterschaft anerkennt?
Aktuell unterstellt er mir sogar, dass das Kind nicht von ihm wäre...

Danke für eure Antworten...

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1. solange er nicht angegeben wird hat er keine Rechte.
2, Ist er angegeben hat er ein Umgangsrecht.
3. Du willst keinen Cent von ihm, deine Sache.
4. Kindesunterhalt ist Pflicht und DU kannst gar nicht darauf verzichten denn das ist Geld das dem Kind zusteht und nicht dir.

Abgesehen davon bekommst du bei nicht angegebem Vater Schwierigkeiten wenn du öffentliche Mittel haben willst.

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Verstehe nicht bei welchen öffentlichen mitteln es da Schwierigkeiten geben sollte????
Habe bisher alles ohne Probleme bekommen.

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Weil sich das Amt bestimmte Sachen vom Vater wieder holt, wie Wohngeld oder Unterhaltsvorschuss. Bei ALG II weiß ich es nicht genau. Aber so hat man es mir vor mehrern Jahren einmal gesagt. Ich hätte nichts bekommen, ohne den Vater zu nennen.

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...zusätzlich wird es auch mal Probleme geben wenn , aus welchen Gründen auch immer, du ihn später mal nagibst und vorher auch öffentliche Mittel bezogen hast.

Letztendlich dürfte es doch für dich egal sein ob du ihn angibst. Wenn er so wie er sagt, das Kind nicht will, ändert sih ja nichts für dich oder euch. ABrer das Kind bekommt seinen Unterhalt ! Anstatt Unterhaltsvorschuss.......der in solchen Fällen nicht sein muss, bzw. nicht gerechtfertigt ist.

Naja, gibst du ihn nicht an, überlegt er es sich irgendwann mal anders, wird er letztendlich eingetragen........also überkleg es dir gut.


lg

Christina

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Ich denke mal, dass ich ihn als Vater auch gar nicht angeben werde, da ich auch nicht einen Cent von ihm will!

DAS würde ich mir an deiner Stelle sehr gut überlegen.
Der Unterhalt steht deinem Kind zu.Wenn du ohne das Geld klar kommst,packs ihm aufs Sparbuch.
Nur weil dein Ex das Kind nicht will ,würde ich ihn nicht so einfach "davonkommen" lassen.
Beim machen hat er ja anscheinend auch "Hier" geschrien .
Und wenn er sich so schon nicht kümmern will,dann wenigstens finanziell.
Außerdem dürftest du Probleme bekommen ,wenn du irgendwo anders Gelder beantragen mußt.Ich fände es jedenfalls nicht okay,dann auf den Unterhalt zu verzichten.
Und dein Kind hat ein Recht darauf ,zu wissen ,wer sein Vater ist.

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Er will doch gar nichts mit dem Kind zu tun haben#kratz Und wenn doch wird er sicher die Vaterschaft anerkennen.

Zu dem du willst Ihn nicht angeben, geht nicht, du machst dich Strafbar wenn du dann Geld woanders beantragst.....Das Geld, der Unterhalt steht deinem Kind zu. Wovon willst du Leben?

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Hi,

ich kann dich verstehen.

Wenn es jetzt schon ärger gibt, würde ich ihn auch nicht angeben, wenn du nicht auf das Geld angewiesen bist.

Oft sind diese Männer dann die sehr schwierigen, die einem mit ständigen Querschlägen das Leben schwer machen.

Also wenn du es finanziell kannst: #pro

LG
Sheep

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Wer kann das denn heute noch? Ausser sie haben vorher schon ne Menge zur Seite gelegt....

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nein ich hänge nicht voll und habe keine riesen reserven... aber ich will mir mein leben später nicht durch einen menschen regieren lassen, falls er doch irgendwann einmal ansprüche stellt und irgendwelche rechte einklagen will.

heißt das, dass ich ihn als vater angeben kann, ohne das er die vaterschaft anerkennen muss?

aktuell sieht es so aus:
wir haben uns im juli kennen gelernt, im august/september wurde ich schwanger und zum 01.10. ist er bei mir "eingezogen".
einen tag vor dem einzug habe ich positiv getestet und seit letzter woche ist er (vorläufig ohne seine möbel nur mit den persönlichen diingen des altages) ausgezogen.
er war nie bei mir gemeldet, fährt jetzt aber die schiene das ich seine sachen nicht anfassen darf (würde aber gerne alles in den keller räumen!), ich ihm jederzeit zugang gewähren muss, ich ja gerne versuchen kann ihn raus zu klagen etc.

ist mir echt ein wenig zu hoch und daher würde ich ihm ALLES zu trauen!
auch wenn er es mir einfach nur verdammt schwer machen will...
ich will aber meine ruhe haben und mich nie wieder im leben nach ihm richten müssen :-[

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schau das du die vaterschaftsanerkennung vor der geburt machst,sollte er sich quer stellen,gib ihn nach der geburt im krankenhaus nicht an,sonst kannst du weder kindergeld noch elterngeld beantragen!
sollte er sich danach immer noch querstellen geh zum anwalt,klag eine vaterschaftsfestellung ein(jugendamt ist viel zu langsam!!) denn wenn er als vater raus kommt muss er alle kosten tragen und das sind ja nur paar 1000 euro,vielleicht überlegt er es sich dann ja nochmal anders!Ich hab so was ähnliches durch,keine vaterschaftsanerkennung also hab ich ihn nicht angegeben und danach wurde geklagt,er kam als vater raus (was mir klar war) und darf jetzt blechen!

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huhu,

also ich habe den papa meiner tochter auch nicht eintragen lassen auf dem standesamt. der papa hat sich abgesetzt als bekammt war das ich schwanger bin. hinter meinem rücken hat er erzählt das er nicht der papa sei.

ich habe dann ein paar tage später post vom jugentamt bekommen. denn in der geburtsurkunde muß ein vater drinne stehn.
habe dann auf dem jugendamt eine beistandschaft beantragt und die regel das alles fürs kind. auch im namen des kindes.

und ich kann dich verstehn. wenn ich es finaziell schaffen würde könnte der papa das geld für meine kleine auch sparen. alos auf en konto. denn ich bekomme auch nachgesagt das ich es wohl nur gemacht habe wegen dem geld... hmm weil man von 225 € ja auch so reich werden kann.

lg angelika und ida

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ja das ist echt der knaller...
den satz mit dem, ich bin mir gar nicht mehr sicher, ob das kind wirklich von mir ist blablabla und die ernsthafte frage, ob ich in den letzten wochen noch mit einem anderen mann sex hatte, sind echt das aller letzte :-[

immer schön die verantwortung weg schieben!!!

er meinte zwar kurz zuvor noch, dass er zahlen wird, aber kümmern will er sich nicht. er will kein kind mit einer frau mit der er nicht zusammen lebt.
er wünscht mir viel kraft für die zukunft und will mit mir nie wieder etwas zu tun haben.

was genau ist denn eine beistandschaft? dort mußtest du doch aber den namen des erzeugers angeben, oder?

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Schade für das Kind aber gut, nimm den Unterhalt lass es aber festlegen vom Rechtsanwalt. Und wenn er keinen Umgang will wird er es früher oder später bereuen....

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Du klaust deinem Kind sämtliche Rechte. Das sollte dir klar sein. Also wenn du es schon nicht angeben willst offiziell, dann hinterlege es wenigstens in einem Testament. Irgendwann könnte dein Kind ja schließlich mal seinen Vater beerben oder Unterhalt einfordern, wenn mal was mit dir passiert.

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Sicher bist Du nie!

Wenn Du ihn jetzt nicht angibst, dann wird er sich als Vater outen wenn es ihm in den Kram passt und Dir eine Menge Ärger machen.

Mein Rat:

wende Dich an eine versierte Anwältin, die ihn nach der Geburt auffordert die Vaterschaft anzuerkennen, widrigenfalls klagst Du. Die Anwältin soll Unterhalt für das Kind und für Dich offensiv einfordern. Sorgerecht teilst Du nicht! und Umgangsrecht kriegt er nur, wenn er verlässlich und regelmässig diesen wahrnimmt.

Ansonsten: reg Dich nicht auf.

Gruß

Manavgat