Verlängert sich der Arb.vertr. um die Zeit die man ausfällt?

Hallo,

ich arbeite im öffentlichen Dienst nach TV-L und habe eine Frage wegen des Arbeitsvertrages. Mein AV geht bis Ende Dez. 2011, der Entbindungstermin ist bislang der 26.05.2011 d.h. ich bin ab 14.04 bis 21.06.11 in Mutterschutz. Geplant sind noch 10 Monate Elternzeit.
Verlängert sich mein AV um die Zeit in der ich in Mutterschutz bin?
Wenn ja, gilt der AV dann wie "AV+Mutterschutz+Elternzeit" oder verlängert er sich ohne Elternzeit?

Ich hoffe ihr konntet mein Wirrwarr verstehen.

LG,
Gwen 8+6

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Hi,

dein Arbeitsvertrag verlängert sich nicht. Er läuft so wie vertraglich festgehalten Ende Dezember aus.

LG
mini-sumsum

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Der Vertrag läuft Ende Dez. aus...

Putzige Frage ehrlich.... ;-) Hab kurzzeitig überlegt, ob das ernst gemeint soll...




LG

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Hallo,

die Frage ist berechtigt. Ich arbiete auch im öffentlichen Dienst als wissenschaftliche Angestellte und da wird wirklich die "nichtverbrauchte Vertragslaufzeit" hintendrangehängt!!!

Also nicht sofort abfällig reagieren, wenn man die Materie nicht kennt.

LG, Andrea

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als meine Kollegin zu mir sagte das sie sich sicher seit, dass er verlängert wird um die Zeit, hab ich auch erstmal #schock geguckt.
Zumal sie auch sicher war, dasses bei 2 meiner Kolleginnen so war #kratz und das hat mich dann doch verunsichert und ich musste hier mal fragen.

LG,
Gwen

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Wenn es ein wirksam befristeter Arbeitsvertrag ist läuft er einfach mit der Befristung aus. Da wird nichts hinten angehängt. Auch nicht, wenn man im öffentlichen Dienst arbeitet.

Es kann allerdings tarifvertraglich was anderes geregelt sein. Dazu musst du in den für dich geltendenTarifvertrag schauen.

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In ihrem Tarifvertrag steht ja nichts dazu.

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Hallo, goldtaube,

bei wissenschaftlichen Abgestellten hat das nicht mit dem Tarifvertrag sondern mit dem WissZeitVG zu tun.

LG, Andrea

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Dein Arbeitsvertrag und auch deine Elternzeit enden dann Ende Dezember 2011.

Du kannst dann zwar weiter zu Hause bleiben, bist dann aber nicht in Elternzeit und somit nur unter bestimmten Bedingungen noch kostenfrei krankenversichert.