Frage hab Kv ( noch Ehemann ) will Kind ins Ausland nehmen

Hallo

Ich hab mal ne frage ( ich weiss ich bin nur eine Unechte Alleinerziehende weil ich einen neuen Partner hab frag aber trotzdem mal )

Mein Noch Mann und ich haben ja unseren Sohn zusammen ... mein Ex ist jetz seit fast 1 Jahr in den USA , davor war er ein jahr in Iraq ( wir hatten uns kurz vor Iraq getrennt ) . So nun hat er mir geschrieben des er den Kleinen für Thanksgiving in die USA holen will ... davor hab ich natürlich super Anagst da ich ihn nicht vertraue und ich glaube des er ihn nicht merh zurücken bringen würde . Ausserdem ist mein Sohn a. viel zu jung ( wird im Nov 3 ) , kann er weder englisch gut noch kennt er seinen Leiblichenvater wircklich , und er fängt im Nov Kindergarten an...

Ich weiss echt nicht was ich tun soll .. werd heute mal meine Anwätlin anrufen . Ich hab echt Angst des er auf sein recht pocht und ihn einfach mitnimmt ... aber das darf er doch nicht einfach so oder?

Lg Martina

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Hallo,

welche Staatsangehörigkeit hat dein Sohn? Wenn er Deutscher ist bräuchte dein Ex einen maschinenlesbaren Reisepass um mit dem Kind zu fliegen. Mit einem amerikanischen Pass hätte er es aber sicher leichter, das Kind mitzunehmen. Amerikanische Gerichte sprechen auch gerne mal schnell dem amerikanischen Elternteil das Sorgerecht zu.
Hast du das Aufenthaltsbestimmungsrecht? Dann bräuchte er auf jeden Fall deine Zustimmung. Abgesehen davon denke ich nicht, dass er ihn so einfach mitnehmen kann. Er scheint ja länger keinen richtigen Kontakt mehr zum Kind zu haben. Für deinen Sohn würde ich mir das schon beängstigend vorstellen, mit einem fast Fremden so weit weg fahren zu müssen und dann auch nicht alles zu verstehen.

LG bluehorse

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Hallo

mein Sohn hat beide Staatsangehörigkeiten , aber mein Mann den Reisepass nicht , den hab ich auch die Geburtsurkunden habe ich ... also die Deutsche und die Amerikanische ....

Bis jetz hat keiner das Aufenhaltbestimmungsrecht weil das alles noch nicht vor Gericht war ( leider ) ....

Ich hab gehört das auch wenn er in Amerika vors Gericht geht des Urteil hier in Deutschland nicht gilt , also müsste er eh vors Deutschegericht . Die Scheidenung läuft ja auch in Deutschland

Lg Martina

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Hallo,

ohne Pass kann er das Kind schon mal nicht mitnehmen.

Ich kenne ja deinen Mann nicht, aber du hast ja selbst Bedenken geäußert, dass er versuchen könnte, das Kind in den USA zu behalten. Da hätte er eben die Chance, weil das Kind wie er Amerikaner ist und die amerikanischen Gerichte sehr schnell Entscheidungen (zugunsten des amerikanischen Elternteils) fällen könnten. Ich habe von Fällen gelesen, wo es so gelaufen ist und dann das deutsche Gericht sogar das Sorgerechtsurteil anerkannt hat (deutsche Gerichte brauchen da viel länger für Entscheidungen). Es gäbe aber denke ich die Möglichkeit einer auch in den USA gültigen Vereinbarung, dass er seinen Sohn auf jeden Fall wieder zurückbringt.
Es wäre aber sinnvoll, wenn er erst einmal einen richtigen Kontakt zu seinem Sohn aufbaut, bevor er daran denkt, ihn mit in die USA zu nehmen.

LG

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Du bist nicht verplflichtet dem zuzustimmen!!
Wenn du kein gutes gefühl hast, dann mache es einfach nicht. Bei so einem kleinen kind hat er wenig chance es durchzusetzen und noch dazu wenn sehr wenig kontakt zwischen ihm und eurem sohn besteht.
Lass dich nicht einschüchtern! Sag einfach NEIN.

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Aloha Martina,

ich kann bluehorse nur zustimmen.

Wenn Du wirklich Angst hast, dass er das Kind bei sich behält, gib es ihm nicht mit. Ich würde es auch allein schon deswegen nicht tun, weil Dein Sohn seinen Vater vermutlich zwei Jahre nicht gesehen hat? Dann kennt er ihn nicht, es wäre traumatisch, plötzlich ohne Mama mit einem Fremden mitgehen zu müssen!

Wenn Du ihn begleitest, wäre es etwas anderes, das würde ich machen (wenn es bei euch möglich ist). Andernfalls würde ich mein Kind NICHT mitgeben, nicht weil ich den Umgang nicht möchte, sondern weil das Kind es nicht verstehen könnte.

Ich würde trotzdem auf jeden Fall mit meinem Anwalt darüber reden.

Liebe Grüße,

Ae

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Hallo,

so leid es mir tut, aber da ihr beide das Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht habt dürfte er ihn mitnehmen. Auch OHNE deine Zustimmung.

Ob da viel, wenig oder gar kein Kontakt besteht ist dabei völlig irrelevant.
Er könnte sogar, rein theoretisch, das Kind in seinen Pass eintragen lassen und dann ohne Reisepass für euren Sohn ausreisen.


Lg Elli

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Hallo,

da die die Mutter aber AUCH das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, kann der Vater das Kind eben NICHT einfach so mitnehmen, wenn sie es begründet nicht möchte.

Da würde ich als Mutter in aller Ruhe abwarten und das Kind nicht rausgeben - wie stellst Du Dir das vor, ein Zweijähriger (Dreijähriger?), der einfach mal so mit jemandem mitgehen soll, den er gar nicht kennt? Das würde ich dann den Vater gerichtlich erstreiten lassen und mir einen guten Anwalt besorgen, der sowas im Zweifel verhindert.

Ob das eine tolle Situation ist, ist die andere Frage - aber wie gesagt, mein Kind einfach rausgeben würde ich definitiv NICHT.

Viele Grüße,

Ae

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Hallo,

das ist Blödsinn. Selbstverständlich muss sie ihm den Jungen mitgeben. Sie hat nicht mehr Rechte an dem Kind als der Vater.
Der Vater dürfte überall mit dem Kind hin und sie könnte da nix gegen machen.
So ist nun mal die Rechtslage.


Lg Elli

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Hast du das alleinige Sorgerecht? Mein Freund bzw. Vater meines Sohnes ist auch Amerikaner. In Amerika haben die meisten Vaeter ein Problem, ein Kind aus Deutschland einreisen zu lassen, da es in de USA schon oft Vaetaer gabs, die die Kinder nicht zurueck gebracht haben. Mir wurde damals vom Jugendamt gesagt, dass wenn ich das alleinige Sorgerecht habe, kann der Vater nicht entscheiden, wo mein Kind sein wird. Wenn ich als alleinerziehende nicht will, dann kann der Vater nichts dagegen tun. Du verweigerst ihm ja nicht den Umgang mit dem Kleinen. NUR muss er nach Deutschland kommen und sein Sohn hier besuchen und dann (wenn du die Befuerchtung hast, dass er mit dem Kleinen abhauen will) wuerde ich ihn auch nicht alleine mit dem Kleinen lassen. Gerade weil man nicht weiss, ob er gestoert ist vom Krieg. Ruf das Jugendamt an und informiere dich genau.

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Hallo

nein wir haben leider des Gemeinsame Sorgerecht , da wir verheiratet Waren ( leider noch sind ) ... und von daher ist auch das Aufenhaltsbestimmungsrecht noch nicht geregelt ... werd mal schauen ob es eine möglichkeit gibt dies vorläufig im Eilverfahren zubekommen dann kann er ihn nicht einfahc mitnehmen .

Lg Martina

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Hallo,

du musst ihm den Kleinen nicht mitgeben. Er kennt wie du geschrieben hast seinen Vater nicht einmal wirklich - für ihn wäre es als würdest du ihn mit einem "Fremden" mitschicken und einfach mitnehmen kann dein Ex ihn auch nicht - 1. brauch er einen Pass und für den müsst ihr Beide unterschreiben, sofern ihr beide das Sorgerecht habt (!) und 2. nimmt e rihn einfach so mit ist es Kindesentzug und dieser ist strafbar. Hin oder her, das "Spiel" hatte ich mit meinem Ex auch schon und eine Rückführung (damals war Jugendamt und Polizei eingeschaltet) hätte laaange gedauert, schließlich bin ich selbst rüber und habe den Kleinen geholt.
Wenn du kein gutes Gefühl dabei hast, dann gib ihm den Kleinen nicht mit, zwingen kann er dich nicht.

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Hallo

Für alle die es interessiert wie es weiter geht ...

Hab eben mit dem JA telefoniert .. sie meinten dort ich muss ihn nicht mit gebene , vorallem weil er ja keine Beziehung zu sein Kind hat und mein Sohn ja auch noch so jung ist . Ich darf ihm den Umganug nicht verbieten ( was ich ja auch garnicht vor hab ) aber darf drauf bestehen des dieser in den eigenen Vier Wänden statt findet . Ansonsten soll ich jetz schnells möglich im Eil verfahren des Aufenthalstbestimmungsrechts beantragen ( wird heute noch erledeigt soblad meine Anwätlin zurück ruft ) .....

Naja und dann heisst es abwarten ... raus geb ich meinen Sohn aufkeinenfall ... logisch hat sein Vater auch ein anrecht auf ihn , aber nicht so , und achon garnicht wenn er seinenen dann 3 jährigen in den letzen 2 jahren so gut wie Nie gesehen hat ( der letze Persönliche kontak ausser inet war im Januar )

Danke nochmal für eure Worte .

Lg Martina