Wartezeit auf Erbschein?

Am 15.05.2010 ist der Onkel meines Mannes verstorben, er hat ein Testament hinterlassen in dem 4 Erben zu je 25% erben (mein Mann ist einer davon) Einer der Erben möchte sich nun (natürlich mit Einverständnis der anderen) um die Finanzen kümmern, hierfür benötigt er den Erbschein.

Diesen hat er vor 3 Monaten beantragt, darauf bekam er die Aussage vom zuständigen Gericht das erst ein Formular an die anderen Erben geschickt wird wo diese eben noch einmal versichern das ihnen das Recht ist das dich der Antragssteller um alles kümmert.

Auf dieses Schreiben warten wir nun schon seit Juli - es heißt immer nur, das kommt bald... wer hat den sowas auch schon durch, wie lang dauerte das bei euch?

LG, Anni

1

Hi,

ich hatte knapp 5 Monate gewartet.

LG!

2

Hat eine Freundin gerade selber durchgemacht,sie über Ihren Anwalt eine Klage ankündigen lassen und schwupp war der Erbschein da.

Gedauert hat es ca. 5 Monate.

3

Hallo,

#Testament hinterlassen in dem 4 Erben #

du musst bei dem bzw. der ÄLTESTEN der 4 Personen nachfragen.
Vermutlich liegt es bei demjenigen auf dem Küchentisch, und er meint, dass er es bereits erledigt hat. Im Zweifelsfall, wenn keine Vollmachten vorliegen, wenden sich Ämter immer an den ältesten.

freundliche Grüsse Werner

4

Nein es hat noch keiner Post bekommen, wir haben auch keinen "älteren" unter den Erben der seine Papiere nicht mehr durchblickt ;-)

6

Ich meinte nicht "uralt", der älteste kann auch 30 sein, wenn die anderen erst 29 sind.

weiteren Kommentar laden
5

Wenn ein Testament hinterlassen wurde, reicht eine Mitteilung vom zuständigen Nachlassgericht, dass das Testament eröffnet wurde.

Ist die Erbengemeinschaft mit dem Testament denn zum Amtsgericht hingegangen?

Einen Erbschein in erster Instanz benötigt man nur, wenn es kein Testament gab.

LG Janette

7

Hallo,

das Testament liegt dem Gericht schom seit Monaten vor, wir haben auch einen Brief bekommen das es Eröffnet wurde etc. Die Banken weigern sich aber ohne Erbschein die Konten zu schließen bzw für Bewegungen freizugeben, wir müssen eine Wohnung verkaufen die noch belastet ist deren Kredit wir nicht ablösen können solange die Konten eingefroren sind.... nun ja und Commerzbank, Sparkasse und Co wollen erst den Erbschein sehen.

9

Dann fehlen noch einige Papiere.
z.B. Kopie der Feuerversicherung, Stammbuch etc.
Da hilft nur anrufen.

weitere Kommentare laden