Sonn- und Feiertage arbeiten?

Hallo zusammen,

ich diskutiere gerade mit einer Freundin, die gerade in der 11. Woche schwanger ist, ob sie jetzt noch an Sonn- und Feiertagen arbeiten darf. Sie arbeitet in der Altenpflege..

Ich hab § 8 des MuschG so verstanden, dass sie nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden darf.

Wie seht ihr das?

Vielen Dank schon mal...

LG

Lumidi

1

Ach ja.. Ihre Chefin meint bis zum 4. Monat darf sie sonntags arbeiten..

2

nein darf sie nicht. genauso wenig nach 20 uhr :-)

lg, melli

3

Ich arbeite in einer Kinderklinik, werde auch die WE arbeiten. Haben bis jetzt alle schwangeren bei uns gemacht. Aber was § angeht, hab ich keine Ahnung....

LG Bekki, 5+9

4

Soweit ich weiß nein!

5

Wie ist denn § 8 Abs. 4 MuschG zu verstehen?

Demnach darf sie auch sonntags arbeiten, wenn sie dafür am nächsten Tag frei hat, oder wie?

6

Huhu!

Ich habe mir grade nochmal das MuschG angesehen und wenn mich nicht alles täuscht und ich §8 Abs. 4 richtig verstanden habe, sind Frauen in Pflegeberufen da nicht mir einbezogen, solange sie einmal in de woche einen Tag mind. 24 std frei hat!


Auszug MuschG
"(4) Im Verkehrswesen, in Gast- und Schankwirtschaften und im übrigen Beherbergungswesen, im Familienhaushalt, in Krankenpflege- und in Badeanstalten, bei Musikaufführungen, Theatervorstellungen, anderen Schaustellungen, Darbietungen oder Lustbarkeiten dürfen werdende oder stillende Mütter, abweichend von Absatz 1, an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden, wenn ihnen in jeder Woche einmal eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 24 Stunden im Anschluss an eine Nachtruhe gewährt wird."


LG Eve

7

Dann darf sie bis zum Beginn des Mutterschutzes auch an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden?

Dann stimmt das was die Chefin meint (bis zum 4. Monat) auch nicht..

8

Wenn wir uns jetzt an Abs. 4 des § 8 halten stimmt auch die Aussage der Chefin nicht, da hst du recht!

Am besten fährt sie wahrscheinlich damit, wenn sie sich mal morgen die Nr. vom Amt für arbeitsschutz raussucht und dort mal nachfragt! Denn auch Chefs kann man nicht immer trauen!

Und die werden es sicherlich auch mal auf deutsch und nicht Paragraphendeutsch erklären können!

So wie ich es verstehe darf sie lauf abs. 4 des § 8 bis zum Musch nachts und sonntags arbeiten! Aber was mich stört ist der abs. 3 da steht was mit bis zum 4. Monat...wie gesagt am besten mal Amt für Arbeitsschutz anrufen...die werdens wissen! :-)

9

es gibt da einfach mal unterschiede. im gaststättengewerbe, kranken und pflegeeinrichtungen halt bei allen arbeiten die nunmal am wochenende mitgemacht werden darft du arbeiten gehen. man sollte auch so lange areiten gehen wie es einem gut geht, ist doch sonst langweilig auf die dauer. ich arbeite selbst auch in der gastro und bin jetzt 15. woche und gschadet hats mir nicht bis jetzt