Wer hat Einmalzahlung 210 Euro vom Bundesversicherungsamt bekommen?

Hatte zwar gerade im SS-Forum gefragt, aber ich denke, hier kann man mir eher helfen, weil Eure Kinder ja schon geboren sind.

Wie oben schon steht, suche ich Mamis, die die Einmalzahlung für geringfügig Beschäftigte beim Bundesversicherungsamt beantragt und auch bekommen haben...

Habe da ein paar Fragen...Wer hat das Geld schon mal beantragt und es dann auch bekommen???

Ich wollte eigentlich bis zur Geburt weiterarbeiten, jetzt habe ich mir vorhin mal den Antrag für das Mutterschaftsgeld für Geringverdiener ausgedruckt....so wie ich es auffasse, gibt es das Geld nur, wenn man während des Mutterschutzes NICHT arbeitet, oder? Dann muss mich mein Arbeitgeber schnell noch ab 01.09. abmelden....oder sehe ich das falsch??

DAnn: Wonach richtet sich die Höhe? Also, wann bekommt man die kompletten 210 Euro??

Ich verdiene jeden Monat das Gleiche - habe also einen festen Lohn. Was schreibe ich denn da jetzt rein bei Stunden, bzw. Angabe der Tage - das ändert sich ja in manchen MOnaten. Kann ich das auch streichen und dadurch ersetzen (also monatlich 318 Euro??).

DAnn braucht man ja auch die Abmeldebescheinigung. Muss ich denen noch schicken. Ich würde aber nach den 8 Wochen MuSchu wieder anfangen zu arbeiten. Muss ich da auch abgemeldet werden oder wird das irgendwie stillgelegt???

Jetzt habe ich auch gelesen, dass man das Geld vor Entbindung beantragen soll, weil es sein kann, dass man sonst gar nichts bekommt....Wieso denn das???? Ich denke mal, mein Chef (arbeite morgen wieder) wird das an seinen Steuerberater weitergeben, der macht auch die Abmeldung und bis ich das Formular wieder habe, kann es ja sein, dass der Kleine schon da ist. Oder reicht es, wenn ich online den Antrag schon mal geschickt habe (habe ich heute Mittag gemacht, daraufhin kam eben, dass ich noch die Verdienstbescheinigung vom AG und die Abmeldung schicken muss......)


Wäre schön, wenn mir jemand helfen könnte. Wer hat das Geld schonmal beantragt und auch bekommen????


Vielen Dank und liebe Grüße,
lilly

1

Hallo

habe zwar die Einmalzahlung nicht erhalten, aber wieso muss dein Arbeitgeber dich abmelden?

"Ich wollte eigentlich bis zur Geburt weiterarbeiten, jetzt habe ich mir vorhin mal den Antrag für das Mutterschaftsgeld für Geringverdiener ausgedruckt....so wie ich es auffasse, gibt es das Geld nur, wenn man während des Mutterschutzes NICHT arbeitet, oder? Dann muss mich mein Arbeitgeber schnell noch ab 01.09. abmelden....oder sehe ich das falsch??"

Während des Mutterschutzes darf man doch sowieso nicht arbeiten.
01.09.?

LG Nadine

2

Doch, man darf auf eigenen Wunsch VOR der Geburt weiterarbeiten, während es NACH der Entbindung verboten ist!! Daher muss er mich wohl offiziell abmelden, denke ich. Weil die Zahlung vom Bundesversicherungsamt ja wohl eine Art Mutterschaftsgeld-Ersatz ist. Ich dachte, das wäre so was wie es früher mal von der KK gab - so eine Einmalzahlung zur Geburt.

LG

3

Ok das wusste ich nicht, daß man wirklich bis zur Geburt arbeiten darf. Bei dem Mutterschaftsgeld bekommt man ja einen Zettel vom Frauenarzt wo drauf steht ab wann der Mutterschutz anfängt.

Aber ich denke Du wirst noch eine passende Antwort bekommen.


Alles Gute!

4

Huhu!

Also ich habe das Geld beantragt und auch bekommen.
Du musst nicht zwingend abgemeldet werden- im Formular steht, meine ich, dass auch eine Unterbrechungsmeldung abgegeben werden kann.

Du bekommst die vollen 210 Euro, wenn Du vor dem Mutterschutz geringfügig beschäftigt warst und familienversichert bist. Achja- und Du brauchst eine Bescheinigung vom FA über den voraussichtlichen ET.

Die Stunden muss doch eh Dein Chef eintragen- der wird schon wissen, wie er das aufteilt.

Ob Du nichts bekommst, wenn der Kleine schon da ist, weiß ich nicht. Ich denke aber, wenn Du jetzt schon alles was Du hast losschickst, bekommst Du in jedem Fall das Geld.

LG

5

Bist du selbst krankenversichert oder bist du über deinen Mann mitversichert? Denn nur dann, wenn du über deinen Mann versichert bist, bekommst du das einmalige Geld von 210 Euro.