Stundenkürzung durch AG während Mutterschutz erlaubt?

Hallo!
Vielleicht kann mir hier ja jemand weiterhelfen.
Ich arbeite an einer privaten Schule als Lehrerin und bin mit 26 Unterrichtsstunden eingesetzt. Nun war schon am Ende des letzten Schuljahres ein ewiges Hickhack, weil mein Schulleiter nicht genügend Stunden für mich hatte, dies konnte aber noch am Ende des vergangenen Schuljahres geklärt werden. Vor drei Wochen dann ging es plötzlich aus stundenplantechnischen Gründen wieder nicht mehr auf, so dass ich meinte, wenn er noch 2 Stunden für mich finden würde, dann würde ich auf ein Fach (2-stündig) verzichten. Das wäre kein Problem meinte er, da finde er schon was, aber es wäre ihm erstmal sehr geholfen, dass ich nicht auf dem Fach bestünde. Am selben Tag teilte ich ihm auch mit, dass ich schwanger wäre (ich war auch die vergangenen knapp 3 Wochen krank geschrieben deshalb).
Heute hatte ich nun ein Gespräch mit ihm und sprach ihn noch einmal auf die zwei fehlenden Stunden an und er meinte doch glatt: "Naja, Sie wissen ja, dass wir sparen müssen und es ging ja nicht auf, also es tut mir leid, aber die zwei Stunden werde ich Ihnen nicht geben können."
Darf er mir denn nun während des Mutterschutzes überhaupt einfach so Stunden kürzen? Einen Änderungsvertrag werde ich ihm sicher nicht unterschreiben, wie stehen denn da seine Chancen mit einer Änderungskündigung?
Bevor ich jetzt zum Anwalt renne, wollte ich mich erstmal hier erkundigen, ob vielleicht jemanc weiß, wie die Rechtslage diesbezüglich ist.

Vielen Dank für eure Antworten!

Viele Grüße

Steffi

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Kläre diesen speziellen Fall mit deinem Anwalt. Eine Kündigung während der Schutzfristen ist keinesfalls ausgeschlossen, sondern nur sehr schwierig. Aber darfst du denn als Lehrerin überhaupt in der SS arbeiten? Sind diese ganzen Tests bei dir ok gewesen? Vielleicht wäre deinem Chef und dir ja ohnehin mit einem BV am ehesten geholfen.

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Hallo!

Bis jetzt "darf" ich noch arbeiten, weil mein AG es noch gar nicht gemeldet hat, dass ich schwanger bin, weil ihnen nichts schriftlich vorliegt von meiner Ärztin ( die hatte mir die SS zwar schon bestätigt und ich hab auch schon meinen Mutterpass, meine erste Untersuchung hab ich aber erst morgen Nachmittag, weil sie jetzt 5 Wochen Urlaub hatte). Mündlich würde es nicht ausreichen, eine SS mitzuteilen.

lg Steffi

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Außerdem wurden anderen Lehrkräften zu diesem Schuljahr hin auch Stunden erhöht, ob das vor einem Arbeitsgericht wirklich so gut kommen würde (wenn bei mir argumentiert werden würde, dass aufgrund von Sparmaßnahmen diese Kürzung erfolgt)? Ich weiß ja nicht...

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Die Frage ist sehr einfach beantwortet. Wie viele Stunden stehen denn in Deinem Arbeitsvertrag?

Für die Stundenanzahl muss er Dich, auch wenn der Dich nicht einsetzen kann, bezahlen.

Steht dort eine flexible Stundenanzahl, hast Du Pech gehabt. Egal, ob MuSchu oder nicht.

Steht dort eine feste Stundenanzahl, hat er Pech gehabt.

Bei meinem Freund ist es so in der Firma. Die Mädels an den Maschinen haben einen variablen Stundenvertrag, der je nach Arbeitsanfall abgerufen werden kann. In dem Vertrag verpflichtet sich der AG auf 4 Stunden täglich, bis zu 8 Stunden täglich können abgerufen werden nach Bedarf.

Ist die Arbeitslage mau, muss der AG nur 4 Stunden bezahlen.

LG Janette

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Hallo!

Nein, mein Arbeitsvertrag sieht eine feste Arbeitszeit vor (26, Schulstunden, entspricht 36,.. Wochenstunden), ich bin nur verpflichtet laut Vertrag, Überstunden zu leisten wenn notwendig. Also mehr, nicht weniger!

lg Steffi

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Hallo!

glückwunsch erstmal!


Dann hat dein AG pech gehabt...was im Vertrag steht, gilt und muss bezahlt werden.


lg

melanie

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