Frage zu Unterhalt und Auslöse

Hallo,

mein Bruder hat ist seit August auf Montage. Er erhält pro Arbeitstag 28 € Auslöse. Da er für seine 2 Kids (9 und 12) nun Unterhalt zahlen muß (er war vorher arbeitslos), will er wissen, ob die Auslöse mit eingerechnet wird, denn eigentlich bezahlt er davon die Unterkunft und die Verpflegung.
Kann uns die Frage jemand beantworten?

LG Schnucki

1

Auslöse ist kein Teil des Gehalts. Es wird auch nicht versteuert oder darauf die Versicherungen gezahlt. Aber er kann sich auch nochmal mit seinen Anwalt in Verbindung setzen. Auslöse dient ja der Begleichung der Ausgaben, die man eben zusätzlich hat.

2

Also zum Berechnung des Unterhalts wird ja das BEREINIGTE Einkommen genommen. Also Auslöse bleibt außen vor. Oder genau berechnet - es wird mit eingerechnet (gesamtes Einkommen) und dann die Ausgaben abgezogen - kommt auf das selbe.

3

Wenn die Auslöse höher ist, als die tatsächlichen Mehrkosten und der Mindestunterhalt nicht erreicht wird, dann kann die KM dagegen vorgehen. U. U. wird dann ein Teil angerechnet.

Es ist leider so, dass unterhaltspflichtige Väter gerne mal anstelle von (Teil)Gehalt die Auslöse nehmen, um nicht zahlen zu müssen.
Gruß

Manavgat

weiteren Kommentar laden