Zwangsversteigerung / Miete / Auszug.... Fragen dazu

Hallo...

Eventuell kann mir hier jemand weiterhelfen.
Das Haus meiner Eltern ist vor ca 2 Wochen versteigert worden und das Gebot ist vor ca 1 Woche vom Richter Rechtsgültig angenommen worden.
Wie sieht das rechtlich aus, müssen meine Eltern ab sofort Miete zahlen oder erst wenn die Grundbucheintragungen durch sind und alles notariell beglaubigt? Ich konnte nichts dazu im Internet finden, nur das wenn alles durch ist der neue Eigentümer die Wohnung innerhalb von 3 Wochen Zwangsräumen kann.
Meine Eltern haben sich sofort nach der Versteigerung um eine neue Wohnung gesucht und ziehen bis Ende Oktober um.

Wenn sie Miete zahlen sind sie dann doch offiziell Mieter und haben das gesetzliche Kündigungsrecht?? Der Käufer war da und will das meine Eltern jetzt bis zu seinem Einzug seine Darlehensraten bezahlen, da er schließlich auch 6 Monate Kündigungsfrist hat.
Von der neuen Wohnung haben ihn meine Eltern nicht informiert, da sie ja räumen müssen nach dem Gesetz und esals Selbstverständlich ansehen.

Wer weiß wie die genaue Gesetzeslage ist zu den ganzen Fragen, damit ich meine Eltern über´s Wochenende beruhigen kann. Montag nach der Arbeit gehen sie zum Anwalt und zeigen dem den Zettel über Mietzahlungen den sie unterschreiben sollten. Zum Glück haben sie meinen Rat angenommen und nicht unterschrieben und dem Käufer gesagt sie werden es vom Anwalt überprüfen lassen.


LG pralinentraum

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Der Käufer war da und will das meine Eltern jetzt bis zu seinem Einzug seine Darlehensraten bezahlen, da er schließlich auch 6 Monate Kündigungsfrist hat.
Von der neuen Wohnung haben ihn meine Eltern nicht informiert, da sie ja räumen müssen

Der Typ ist ja niedlich was gehen deine Eltern SEINE Verbindlichkeiten an... traumtänzer!

Das Haus geht in sein Eigentum sobald er im grundbuch eingetragen ist denn dann ist es erst festgestellt das er gezahlt hat.

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Hallo...


Danke, also ist es richtig was ich meinen Eltern geraten habe.
Erst zahlen, wenn er im Grundbuch steht und nur wenn der Anwalt es vorher gesehen hat.
Hoffentlich dauert es ein Paar Tage, da meine Eltern eigentlich die Übergabe machen wollen wenn alles eingetragen ist und bis dahin wollten sie raus sein.
Im Moment sind wir froh das alles erledigt ist und sie die Geier an die sie seit fast 20 Jahren knapp 18% Zinsen gezahlt haben los sind. (nach langer Krankheit Kredit verkauft an Wucherbank).


LG

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Das Haus geht mit dem Zuschlag auf den neuen Eigentümer über (wenn die Bank nicht Bedenkzeit verlangt), es gibt keinen Notar, dafür ist ja der Rechtspfleger da, und ob der Ersteigerer bezahlt oder nicht, interessiert nur das Gericht.

freundliche Grüsse Werner

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coole Sache ... nee der Käufer kann nicht erwarten, dass wer SEINEN Kredit zahlt ... #rofl

ab zu Anwalt, ihnen wird sicherlich ne angemessene Frist zum Auszug gesetzt ... mehr ist nicht zu erwarten.

:-p