Unterhaltstitel des Mannes bis wann gültig???

Jetzt bin ich gespannt. Mein Mann hat zwei große Kinder fast 18 und 10 Jahre. Zur Geburt der Kinder ist jeweils ein Unterhaltstitel gemacht worden. Den Unterhalt zahlt mein Freund (Mann) auch immer.

Meine Frage bleibt solch ein Titel immer bestehen oder kann der auch abgeändert werden? Wer muss sich um die Abänderung kümmern??

Nehmen wir mal an mein Mann hat mehr oder weniger Geld, kann er selbst dann auch um eine Überprüfung mit bitte um Abänderung bitten oder muss er das sogar im Falle er die Vermutung hat mehr bezahlen zu müssen??? Kann man nach einer Überprüfung mit eventueller Titelabänderung rückwirkend Gelder meines Mannes einstreichen, ich vermute mal eher nicht???

Die Mutter hat keine Beistandschaft beim JA, hatte letztens von der Arge aber mal den Auftrag bekommen den Unterhalt prüfen zu lassen, dem ist sie nicht nachgekommen. Ihr ist es auch egal, denn sie bekommt die Differenz von der Arge.

Ich denke ja das wir weniger zahlen müssten, da ich noch im Erziehungsurlaub bin, weil wir einen gemeinsamen Sohn haben. Den Unterhalt dafür haben wir nie berechnen lassen, bisher.

Ich bin gespannt und freue mich auf antworten.

VG Whitewitch

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Hallo whitewitch,

lasst doch vom Jugendamt den Unterhalt mal neu berechnen, da ihr einen gemeinsamen Sohn habt, ist dieser natürlich auch Unterhaltsberechtigt und dadurch kann sich auch der Unterhalt der 2 Großen ändern.

Weiterhin ist es so, das die Mutter des Kindes aller zwei Jahre die Möglichkeit hat, den Unterhalt überprüfen zu lassen.

LG thes

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Danke für deine Antwort. Das Prüfen hat sich nie ergeben, sie wollte das nicht. Ist ja auch seit der Geburt der Großen arbeitslos. Hat die Differenz immer vom Arbeitsamt bekommen. Das die aber nie um eine Überprüfung gebeten bzw. darauf bestanden haben, verstehe ich nicht.

Viele Grüße

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Dein Mann zahlt noch immer den selben Betrag für die Kinder an Unterhalt, wie er im 1. Lebensmonat gezahlt hat? Das hat sich nie geändert?
Also generell gilt: Je älter die Kinder werden, desto "teurer" werden sie auch und desto höher ist der zu zahlende Unterhalt. Ebenso müssen Änderungen des Gesetzes beachtet werden (Januar war eine!). Der Unterhalt ist also um einiges höher, als der erstmalig festgesetzte.
Die Summe kann auch der Vater kontrollieren lassen. Der Unterhalt kann geringer werden, wenn ein weiteres Kind dazukommt oder weniger Geld verdient wird. Er wird mehr, wenn dem Vater mehr Geld zur Verfügung steht. Ob du im Erziehungsurlaub bist oder arbeitest, zählt überhaupt nicht. Deine Ansprüche sind nachrangig vor Unterhaltsansprüchen von minderjährigen Kindern. Sobald der Große 18 wird, werden übrigens beide Eltern barunterhaltspflichtig. Dann muß nicht nur der Vater, sondern auch die Mutter dem Kind Geld zur Verfügung stellen. Das Geld geht dann direkt ans Kind, nicht mehr an die Mutter. Rückwirkend geht es nur, wenn z.B. eine Gesetzesänderung der Grund ist. Wenn ihr also - wie so ziemlich alle anderen auch - ab Januar mehr zahlen müsst, dann musst du die Monate Januar - jetzt nachzahlen.
Die Kindsmuttter wird das Geld nicht mehr lange als Differenz bekommen, wenn sie ihren Pflichten nicht nachkommt.

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Danke für deine Antwort!! Das ist ja das kuriose. Mein Mann zahlt seit Geburt immer den selben Unterhalt. Der Titel lautet noch auf DM nicht Euro. Ich war von Anfang an stutzig und habe schon oft gesagt, das er das vielleicht mal prüfen lassen sollte.

Die Mutter ist seit Geburt der Großen arbeitslos, da hat niemals einer nachgefragt, verstehen tu ich das aber auch nicht!!! Das ist ja nicht die erste Anpassung des Unterhaltes.

Nun dann werden wir das wohl mal prüfen lassen, nicht das zu Weihnachten die große Botschaft kommt.

Viele Grüße

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Hallo

Haben so einen Fall auch im Bekanntenkreis. Die Tochter ist mittlerweile 14 Jahre alt und er zahlt noch Unterhalt nach ´seinem damaligem Einkommen. Das JA hat ihn nur angeschrieben, wenn sich das Alter geändert hat, oder nun im Januar.

Er hat damals noch 1700 DM verdient und nun hat er 3000 Netto. Es gab nie eine Überprüfung weder vom Ja noch von der Kindsmutter.

BIanca

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Achso vielleicht hätte ich noch erwähnen sollen, (so gerade im Titel gesehen) das mein Mann einen statischen Unterhaltstitel hat. Habe nachgelesen und da steht das man den nicht so einfach wie beim dynamischen ändern lassen kann. Da steht nämlich drin welche Unterhaltsleistungen er bei beiden Kindern bis zum 18 leisten muss. Ich denke das verändert dann eh alles, da müsste die Mutter oder betreffende
Stelle in dem Fall die Arge auf eine Abänderungserkklärung bestehen und das geht sicher nur vor Gericht.