Ablehnung Übernahme einer Dyskalkulie-Therapie

Guten Morgen!!!


Ich muß mich mal auskotzen.


Bei meiner Tochter (9) haben sie Ende der 2. klasse festgestellt das sie an Dyskalkulie leidet, d.h. sie hat eine Rechenschwäche.

Sie hat dann Förderstunden in der Schule bekommen bei der Klassenlehrerin und bei einer Lerntherapeutin. Die Noten wurden aber trotzdem schlechter.

Wir haben jetzt beim JA einen Antrag für die Kostenübernahme einer Therapie gestellt und heute kam die Ablehnung.

Begründung: Eine Beeinträchtigung wäre nicht feszustellen!!!!!!!!!!!!!!! HÄ????? Wenn die Noten von 3 auf 5 runtersackt und sie sich immer mehr zurückzieht und sich das mittlerweile auch schon in Deutsch bemerkbar macht (sie ist schnell frustriert und sie sagt immer sie kann ja eh nichts) wie weit soll das denn bitte schön noch gehen?????

LG Janina mit Nathalie 9 Fabian 5 und Jule 31. SSW

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Hallo,

wieso Kostenübernahme beim JA?

Also der Sohn meiner Tante hat angeblich auch Dyskalkulie und die Therapie wurde auch von keiner Kasse bezahlt. Meine Tante hat alles selbst bezahlt (war in irgendeinem blicklabor) und das obwohl sie alleinerziehende Hartz-4-Empfängerin war (damals, jetzt arbeitet sie).

LG, Anja

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Warum soll die Krankenkasse das zahlen?

Wenn mein Kind Probleme mit Fremdsprachen hat und Nachhilfe braucht zahlt mir das auch keiner.

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Dyskalkulie beeinträchtigt einen im Leben wohl mehr als Probleme mit einer Fremdsprache. Du scheinst dich damit noch nie auseinandergesetzt zu haben.

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Doch unter Umständen sehr wohl und ich bin sicher, das weißt du auch sehr genau!

Immer diese "zahlt mir auch keiner"-Blödsinnssprüche hier, zum Kotzen.

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Es gibt keine wissenschaftlich anerkannte Therapie bzgl. Diskalkulie, aber jede Menge selbsternannter Heilsbringer, die irgendwas verkaufen wollen.

Wir arbeiten in unserem Institut mit Kindern, die das "Etikett" Dyskalkulie aufgedrückt bekamen. Alle haben es bisher geschafft, wir hatten sogar welche, die mit einer Gnadenfünf in Mathe in die elf kamen und später mit 8/9 Punkten den Grundkurs in der Oberstufe geschafft haben.

Diese Invasion von angeblichen Mängeln gibt mir sehr zu denken. Es gibt Kinder die - reifebedingt - kein Mengenverständnis haben. Und ich persönlich glaube, dass es eher ein psychologisches Problem ist, wenn diese Kinder auch als Erwachsene nicht 2 und 2 zusammen zählen können.

Wir arbeiten mit Wiegen/Messen und Schüttversuchen, schon seit Jahren. Interessanterweise wurde vor kurzem ein Therapeut in Stern TV vorgestellt, der ähnlich arbeitet, vielleicht findest Du da noch Infos oder direkt bei der Redaktion.

Wenn es ein SPZ bei Euch gibt, dann wende Dich dort hin. Alles was die an Theapie anbieten wird von der Krankenkasse bezahlt.

Zu Deinem Problem mit dem Jugendamt: die entscheiden nach Kassenlage. Ohne eine Klage wirst Du von denen nichts bekommen. Aber selbst wenn, mit dem was hier bezahlt wird pro Stunde kann ich noch nicht mal die reinen Lehrerkosten abdecken. Unsere Kunden sind alle Selbstzahler, oft helfen jedoch die Großeltern.

Wer ist eigentlich "sie" bezüglich der angeblichen Feststellung?

Gruß

Manavgat

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Hallo

ja das ist so bei einer Schwäche bezahlen sie nichts.!!!!!!!!

Meine hat eine Rechtschreibstörung und da wird jetzt alles übernommen.

Eine schwäche ist was vorübergehendes.

lg

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Wieso ist Dein Kind


"gestört"?


Auch wenn dieses Etikett dazu führt, dass man Förderung erhält, würde ich mich gegen diesen Begriff wehren.

Gruß

Manavgat

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Hallo

sie ist nicht gestört!!!!!!!!!!!

Ihre erreichten Leistungen beim IQ TEst waren so gravierend unterschiedlich dass man bei ihr von einer ausgewogenen Störung auasgeht.

Sie hat nen IQ von 128.

In der REchtschreibleistung nur 80!!!

Sie bekommt ab Donnerstag ihre Therapie wo ich auch sehr froh drum bin.

lg

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Hallo Janina,


also erstmal möchte ich sagen, dass sich viele Schreiberinnen hier nicht besonders gut mit der Thematik auskennen.
Ich persönlich habe durch mein Studium einige Kenntnisse von umschriebenen Lernstörungen, besonders LRS und Dyskalkulie.
Es ist keine Schwäche/Störung (die Begriffe werden übrigens auch in der klinischen Psychologie teilweise synonym verwendet), die durch Lernen aufgehoben werden kann. Das genau ist das Kriterium solch einer Störung.
Nämlich das Diskrepanzkriterium: Signifikant niedrigerer Leistungen in Rechnen/Schreiben oder/und Lesen, die sich nicht durch einen niedrigen IQ, eine mangelnde Beschulung, fehlenden, unqualifizierten Unterricht, Hör/Sehbehinderung oder neurologische Erkrankung begründen lassen.
Dyskalkulie ist zudem eine nach ICD-10 klassifizierte Krankheit und hat auch nichts damit zu tun "wenn ein Kind Probleme mit Fremdsprachen hat".

Aber zu der eigentlichen Frage:
Die Finanzierung ist leider nur dann auf jeden Fall zu gewähren, wenn eine seelische Behinderung durch die Störung droht. Ich weiß nicht, wie schlimm es bei deiner Tochter ist, habt ihr eine Diagnose durch eine Klinik, gibt es weitere "Störungen" (oft treten aufgrund der Lernstörung z.B. Depressionen, Aufmerksamkeitsdefizite, aggressives oder dissoziales Verhalten auf), vielleicht würde dann eine Kostenübernahme stattfinden.
Aber jedes Kind mit einer LRS oder Dyslexie hat einen Anspruch auf besondere Förderung.
Habt ihr keinen Ansprechpartner zu den finanziellen Fragen?

LG
und alles Gute dir und deiner Tochter!
kasiru