Einschreiben mit Rückschein: was gilt als Empfangsdatum?

Hallo,

wenn man eine Kündigung per Einschreiben mit Rückschein versendet und der Empfänger bei der Zustellung vom Postboten nicht angetroffen wird - was ist dann das tatsächliche Zustelldatum?

Ich habe in meiner Nachbarschaft den Fall, dass eine Vermieterin schon Anfang vergangener Woche die Wohnungskündigung zugestellt bekommen sollte, aber nicht zu Hause war. Die Briefverfolgung der Deutschen Post sagt aus, dass die Sendung hinterlegt, jedoch von der Empfängerin noch immer nicht abgeholt wurde.

Gilt das Benachrichtigungsdatum nun als Eingangsdatum? Wie ist hier die Rechtslage?

Danke Euch für Eure Hilfe.

Gruß, liebelain

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Hi.. meines wissens gilt das schreiben als zugestellt mit dem datum wo ist unterschrieben wurde. Sollte das schreiben nicht abgeholt sein, so gilt es als zugestellt - aber ab wann? - weiss ich jetzt nicht, denke aber mit dem tag der rücksendung.... lasse mich aber gerne aufklären..
Gruß

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Ich habe aus beruflichen Gründen mit Kündigungsschreiben zu tun und ein einschreiben mit Rückschein ist im Notfall/Klagefall nicht immer rechtsverbindlich - auch nicht gegen Unterschrift, denn es kann ja irgendein Schreiben oder gar nichts drin gewesen sein.

100% gilt nur die persönliche Übergabe mit Zeugen und Unterschrift!

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Genau das ist der Grund, warum ich immer empfehle, per Einwurfeinschreiben zu kündigen, wenn man nicht persönlich übergeben kann.

Ein normales Einschreiben oder ein E/R gilt nämlich erst dann als zugestellt, wenn es vom Empfänger entgegengenommen oder abgeholt wurde.
So können leicht Fristen verpasst werden.
Geht das Einschreiben w/Nichtabholung irgendwann zurück an den Absender, gilt es als nicht zugestellt. Das hat rechtlich die gleiche Bedeutung wie nicht abgeschickt - Frist verpasst.

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Danke Euch ganz herzlich für die Antworten.

Bisher war ich der Meinung, ein Einschreiben mit Rückschein sei die sicherste Form der Zustellung. Im Anbetracht der aktuellen Situation ist aber natürlich die Version Einwurfeinschreiben die plausibelste.

Die Vermieterin hatte auf dem Anrufbeantworter der Mieter die Nachricht hinterlassen, dass sie sich für deren Kündigung schon noch etwas einfallen ließe. Vorausgegangen war die Aussage, dass ihr die Kündigung nicht am 31. Mai vorgelegen hatte und sich die Frist daher um einen Monat verlängere. Man hatte ihr darauf die drei-Werktage-Frist erklärt und dann kam die Meldung auf dem AB. Offenbar war die Frau dabei sturzbetrunken, denn erst sagte sie, sie habe heute die Kündigung erhalten (das war am 01. Juni) und dann, diese sonderbare Bemerkung, dass sie sich dafür schon noch etwas einfallen ließe. Und dann sagte sie, sie habe sie noch nicht erhalten.

Die Frau ist total wirr. Ich habe meinen Nachbarn dringend geraten, diese Mitteilung auf dem AB zu speichern, um im Falle eines Rechtsstreits noch ein kleines Beweismittel für die absichtliche Verzögerung der Abholung des Briefs vom Postamt zu haben.

Leute gibts...

Danke Euch nochmals ganz herzlich.

LG, liebelain

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Da die Vermieterin mit der Kündigung rechnen musste, ist sie verpflichtet für den Zugang zu sorgen bzw. diesen nicht zu vereiteln.

Wenn sie den Brief nicht abholt wird sie so behandelt, als wenn er zugegangen wäre. Ich gehe von einem Zugang spätestens drei Tage nach Absendung aus.

Die Wahrscheinlichkeit, dass bei Euch etwas schiefgeht ist m.E. aber gering.

Wer auf Nummer sicher gehen will muss über den Gerichtsvollzieher zustellen lassen.

Sicherheitshalber empfiehlt es sich aber bei Hinweisen, dass der Vermieter "etwas vor hat", unter Hinweis auf die bereits ausgesprochene Kündigung vorsorglich eine weitere Kündigung per Einwurfeinschreiben und Zeugen zu übersenden.

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<< Da die Vermieterin mit der Kündigung rechnen musste, ist sie verpflichtet für den Zugang zu sorgen bzw. diesen nicht zu vereiteln.

Wenn sie den Brief nicht abholt wird sie so behandelt, als wenn er zugegangen wäre. Ich gehe von einem Zugang spätestens drei Tage nach Absendung aus. >>

Das hört sich unglaublich gut an. Kann ich hierzu den rechtlichen Hintergrund irgendwo im Netz nachlesen? Ich würde meine Nachbarn gern unterstützen und ihnen mit Hintergrundwissen den Rücken stärken. Sie hatten der Vermieterin am 31.05.2010 telefonisch mitgeteilt, dass sie soeben ihre Kündigung an sie abgeschickt haben.

Mit der Sendungsnummer der Deutschen Post lässt sich nachvollziehen, wann das Einschreiben zugestellt werden sollte, bzw.seit wann schon nicht abgeholt wird.

Bisher war die Vermieterin eigentlich immer ganz umgänglich. Wir haben nun die Befürchtung, dass sie sich durch die Kündigung persönlich zurückgewiesen fühlt und daher den Auszug durch Manipulation so lange wie möglich verzögern will.

Danke Dir auf jeden Fall schon für Deinen Hinweis, der meinen Nachbarn ein weiteres Maß an Sicherheit vermitteln wird.

Gruß, liebelain

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Bei bestimmten Zeitgenossen helfen nur harte Bandagen.

Die sicherste Zustellung ist die Amtliche Zustellung. D.h. du gehst zu deinem AG und erteilst dem Gerichtsvollzieher den Auftrag der Zustellung deines Schreibens. Diese Art der Zustelllung wird von keinem Gericht angezweifelt.

Eine weitere sichere Zustellung ist auch die Zustellung durch Kurierboten.

Kostet ein paar Euro aber da sollte man sich nicht scheuen diese auszugeben.

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Die Vermieterin war bisher durchaus umgänglich und wäre niemals durch Starrsinn aufgefallen. Niemand hätte je vermutet, dass sie sich gegen eine Kündigung so vehement sträuben und eine derartige Absicherung der Zustellung notwendig würde.

Meine Nachbarn hoffen immer noch, dass sich alles halbwegs "normalisiert" wenn die Dame den ersten Schock überwunden hat. Nichtsdestotrotz wäre ihnen eine gewisse rechtliche Sicherheit ein sanfteres Ruhekissen.

Danke auch Dir für Deine Antwort.