Zahlschein von der Polizei

Huhu zusammmen...
Also, ich habe heute zurecht einen Zahlschein von der Polizei bekommen. Ich habe trotz durchgezogener Linie überholt. Ich hatte keine 30€ bar bei, also habe ich einen Zahlschein bekommen und muss nun innerhalb von 7 Tagen zahlen. Ist ja auch kein Ding, ich hab das ja zurecht bekommen.

Nun hat mein Mann den Zahlschein angesehen. Auf dem Zettel steht als Uhrzet 13:33 Uhr. DAS kann allerdings nicht sein, denn ich war da noch zu Besuch bei mir auf Arbeit. Es war 14:33 Uhr, ganz sicher. Sie hat sich also verschrieben. Auch beim Straßennamen hat sie ein e vergessen (Voltairweg, statt Voltaireweg...). Ich selbst hab eine Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten gemacht. Und ziemlich zu Anfang gelernt, dass solche Formfehler evt. Bescheide nichtig macht. Was nun allerdings genau weiß ich nicht mehr.

Ich will eigentlich nur rein interessehalber wissen, ob solche "Fehler" größere Folgen haben könnten- z.B. auch wenn ich wiederspruch einlegen wollen würde. Nicht das ich das machen würde, wie gesagt- ist alles rechtens. Ich wunder mich nur über diese "Fehler".

#danke euch

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Hallo!!

Solche Fehler sind doch schnell in der Eile mal passiert. Genau wie dein Widerspruch mit "e". ;-)

Ob es wirklich funktioniert, dass so schnell aus der Sache raus ist?!? #kratz


Gruss Carmen

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Ob es wirklich funktioniert, dass so schnell aus der Sache raus ist?!?

DAS war die Frage!

Und das e war das vrlorengegangene vom VoltairEweg.

Klugscheißer! :-p

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Ich weiß, dass genau das deine Frage war.

Nur ich glaube nicht, dass man wg. solcher Schreibfehler aus der Sache raus ist. Da müssen schon gravierende Fehler vorliegen, wie z.B. falsches Städtekennzeichen (wie schon erwähnt).

Und ich hoffe, du bringst der Polizei jetzt das "e" vom VoltairEweg. Schließlich brauchen die das noch. Du hast ja keine Verwendung dafür. :-p;-)

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Hallo,
ich musste mal bezahlen,weil ich meinen Führerschein nicht dabei hatte (bzw. nicht gefunden habe - war mitten in der Nacht und ich hatte das ganze Auto voller Gepäck).
2 Wochen später bekam ich Post und darauf stand das falsche Kennzeichen - soll heißen: Buchstaben und Zahlen stimmten - "bloß" die "Stadtkennung" war falsch. Statt unserer Stadt stand da das Kennzeichen der Stadt,in der ich angehalten wurde.
Habs drauf ankommen lassen und Widerspruch eingelegt - und musste nicht zahlen ;-)

LG,Lene

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Da es sich für Dich erkennbar um einen offensichtlichen Irrtum bzw. Schreibfehler handelt haben diese Fehler keine rechtliche Wirkung.

Ein Einspruch wäre im Übrigen derzeit nicht möglich, da noch kein Bußgeldbescheid erlassen wurde. Wenn Du das Verwarnungsgeld nicht akzeptierst würde aber ein Bußgeldbescheid folgen (plus zusätzliche Gebühren). Ein Einspruch hätte aber aus den oben genannten Gründen keine Aussicht auf Erfolg.


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Kuck mal:


Du hast Dich falsch und imho auch gefährlich im Straßenverkehr verhalten.

Was bitte sind dafür 30 Euro?


Zahl dat Dingen und gut ist.

Gruß

manavgat

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#schock

Sorry, aber kannst du nicht lesen?

Steht da "kann ich das damit anfechten?" Nein. ;-)

Und ich HABE die Strafe inzwischen schon gezahlt.