Elternzeit - wielange habe ich anrecht auf meinen Arbeitsplatz?

Hallo ihr lieben!
Ich hab da mal ne frage zur Elternzeit, weiß aber nicht, in welches Forum ich die stellen soll. Also versuche ich es mal hier...
Also, meine Tochter ist im September 09 geboren und ich habe bei meinem Arbeitgeber angegeben, dass ich nach einem Jahr wiederkomme. Nun bin ich aber wieder schwanger und erwarte im August das zweite kind. ich habe also zwischen den Geburten nicht gearbeitet.
Nun sind ein mann und ich am überlegen, wielange ich in Elternzeit gehen soll.
Ich würde gerne die vollen 3 jahre nehmen. Finanziell klappt das, das haben wir schon durchgerechnet. Die Frage ist nur, ob mich der Arbeitgeber dann wieder nehmen muss, weil ich dann ja insgesamt 4 Jahre fehlen würde. Dass ich kein Anrecht auf den gleichen Arbeitsplatz habe, weiß ich. Aber habe ich nach 4 jahren überhaupt noch einen Anspruch, oder bin ich dann arbeitslos?
Danke im Vorraus

1

hallo!

Selbstverständlich bleibt dein anspruch bestehen.
du kannst für jedes kind 3 jahre bekommen- diese kannste jedoch nur in den ersten 3 Lebensjahren nehmen 8und mit zustimmung des AG 12 monate davon auf die zeit zwischen 3. und ich glaub 8. geburtstag legen).
du könntest also ohne zustimmung deines AG auf jeden fall die 3 jahre fürs 2. kind einfach dranhängen und mit zustimmung sogar noch 12 monate vom ersten kind hintendran!

da du so schnell wieder ein kind bekommst, kannst du auch mit dem gleichen Elterngeld rechnen, wie beim ersten kind!

Alles Liebe
lisasimpson

4

*da du so schnell wieder ein kind bekommst, kannst du auch mit dem gleichen Elterngeld rechnen, wie beim ersten kind!*

Da hätte ich mal eine Frage zu:

Ich habe zwei Jahre Elternzeit beantragt, möchte im 2. Jahr teilzeit arbeiten. Nun sagte man mir das ich bei eintreten einer Schwangerschaft im 2. Jahr Elternzeit anschl. genauso viel Elterngeld bekomme wie jetzt für's 1. Kind + evtl. Bonus weil mein erstes Kind dann noch recht jung ist.

Aber zählt denn dann mein Teilzeitgehalt nicht? Liegt es echt daran das ich im Rahmen der Elternzeit arbeiten gehe?

pizza

5

hallo es wird immer der durchschnitt aus dem gehalt der letzten 12 monate vor dem mutterschutz genommen AUSGENOMMEN werden nur zeiten des Mutterschutzes und Elterngeldbezuges.
wenn du also nach einem ajhr wieder anfängst zu arbeiten und drei monate später in den muschu gehst, dann werden die drei monate teilzeit und die monate vor dem muschu des esten kindes zusammengezählt, durch 12 geteilt und davon gibts dann 67%..

lisasimpson

weiteren Kommentar laden
2

Hallo!

Natürlich hast du ein Anrecht bei deine alten Arbeitgeber.

Ich war jetzt 6 Jahre ( 2x3 Jahre) in Elternzeit und fange jetzt im August wieder bei meiner alten Stelle an.

lg tina

3

natürlich bleibt der anspruch, also bleib 3 jahre zuhause.