Euer Recht bei Fehlgeburten

-wußtet ihr das ihr Anspruch auf eine Hebammennachsorge habt egal wie weit weit SS war?
-das das FG kein Eigentum der Klinik ist sondern das Ihr die Möglichkeit habt es beerdigen zu lassen bzw. selbst zu beerdigen unter 500 g(auch im eigenen Garten)?
das Euch die Klinik fragen muß ob sie obduzieren darf um herauszufinden warum das passiert ist?
- das man kann es segnen lassen kann?
-das der Sozialdienst und die Klinikseelsorge für die Beratung und Betreuung zur Verfügung stehen unabhängig von Glauben und Religionszugehörigkeit?
Begleitung in besonderen Situationen:
Wenn ein Kind krank oder tot geboren wird oder nach der Geburt stirbt, brauchen Eltern über die übliche Beratung und Begleitung hinaus besondere Hilfe. Es ist auch die Aufgabe einer Hebamme das seelische Verarbeiten des Geburtserlebnisses und der Trauer nach einer Fehlgeburt, Totgeburt oder Geburt eines kranken Kindes zu begleiten und zu unterstützen.

Auch nach einer Fehl- oder Totgeburt übernehmen die Krankenkassen die Kosten für Hebammenbetreuung.

Ihr Recht bei fehlgeborenen Kindern
http://www.kg.sgkg.de/

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-Fehlgeburten unter 500g können bestattet werden,nicht unbedingt auf einem Friedhof (auch im eigenen Garten)Sie müßen nicht durch einen Bestatter transportiert werden .
-FG ist kein Eigentum des KH ,muß auf Wunsch den Eltern übergeben werden
-man hat auch Anspruch auf eine Hebamme egal wie weit die SS war
- man kann im KH einen Sozialarbeiter ,Psychologen oder Pfarrer in Anspruch nehmen (-das der Sozialdienst und die Klinikseelsorge für die Beratung und Betreuung zur Verfügung stehen unabhängig von Glauben und Religionszugehörigkeit?)
-Eltern müßen einverstanden sein mit der Obduzierung,
-Eltern können auf Wunsch Abschied vom Kind nehmen (darf das KH nicht verwehren)

Mensch ab 1 SSW bis 500 g

-Fehlgeburt,keine Taufe möglich ,aber Segnung,Kein Eintrag in die amtlichen Bücher,Kind hat keinen amtlichen Namen,ist rechtlich keine Entbindung daher kein Mutterschutz,kein Kündigungsschutz,kein Entbindungsgeld,keine Ansprüche auf Muterschutzgesetz,wird als Kranke behandelt,Mutter muß Ende der SS sofort Arbeitgeber melden

Person etwa 21 SSW über 500 g

-Todgeburt,keine Taufe möglich aber Segnung,erscheint in amtlichen Büchern,hat rechtlich einen Namen,ist rechlich eine Entbindung,daher 12 Wochen Mutterschutzund Kündigungsschutz ,Anspruch auf Mutterschaftsgeld bzw. Entbindungsgeld,vollen Anspruch auf Mutterschutzgesetz,gilt als Mutter, muß bestattet werden

Wichtige Internetseiten zum Thema:
http://www.kindergrab.de/
http://www.initiative-regenbogen.de/
http://www.zu-frueh-gestorben.de/
http://www.engelskinder.ch/
http://www.land-der-sternenkinder.de/

Bücher die lesenswert sind

- "Leise wie ein Schmetterling". Abschied vom fehlgeborenen Kind von Ute Horn

-"Gute Hoffnung - jähes Ende" von Hannah Lothrop von Kösel

-"Du hast kaum gelebt" von Christine Fleck-Bohaumilitzky, Christian Fleck, und Christine Fleck Bohaumilitzky von Kreuz-Verlag

-"Ein Stern, der nicht leuchten konnte". Das Buch für Eltern, deren Kind früh starb von Klaus Schäfer von Herder, Freiburg

-"Ich hätte dich so gern gekannt". Für meine Tochter Regine, die starb, bevor sie auf die Welt kam. (Taschenbuch)

-"Wege unter'm Regenbogen". Eltern stillgeborener Kinder berichten

-Nur ein Hauch von Leben. Eltern berichten vom Tod ihres Babys und von der Zeit ihrer Trauer. von Barbara Künzer-Riebel und Gottfried Lutz

-Sternenkinder




Begleitung in besonderen Situationen:
Wenn ein Kind krank oder tot geboren wird oder nach der Geburt stirbt, brauchen Eltern über die übliche Beratung und Begleitung hinaus besondere Hilfe. Es ist auch die Aufgabe einer Hebamme das seelische Verarbeiten des Geburtserlebnisses und der Trauer nach einer Fehlgeburt, Totgeburt oder Geburt eines kranken Kindes zu begleiten und zu unterstützen.

Auch nach einer Fehl- oder Totgeburt übernehmen die Krankenkassen die Kosten für Hebammenbetreuung.

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Hallo :-)
ich wolte nur erwähnen das obwohl mein Sohn nur 275 gramm gewogen hat & ich in der 21. ssw. war er trotzdem getauft (Not getauft) wurde & das er auch amtlich mein Sohn ist mit dem Namen Gabriel
& das er deshalb auch auf einen "richtigen" Friedhof beerdigt wurde .
Wenn er nicht noch 35 minuten gelebt hätte , dann wäre es so wie du es aufgeschrieben hast.
Das war mir irgentwie wichtig , das hinzuzufügen :-D

Lg Rebecca & #stern Gabriel

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Ich möchte noch erwähnen das die Seite Sternenkinder.de
auch sehr hilfreich und auch informativ ist