Schwangere Arbeitslose mit Beschäftigungsverbot Anspruch auf ALG I?

NEIN.
Laut Arge ist dem nicht so. Wer in einem individuellem Beschäftigungsverbot steht, dessen befristeter Vertrag vor Beginn des Mutterschutzes endet hat KEINEN Anspruch auf Arbeiotslosengeld, da er dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht.

Ich habe jetzt in Erfahrung gebracht, das in so einem Fall auch die Krankenversicherung mit Verhältnisende endet, (man könnte sich über den Mann Familienversichern) und hat so oder so aber dann kein Anspruch auf laufendes Mutterschaftsgeld. Anspruch hat man nur, wenn man in einem Beschäftigungsverhältnis steht, oder arbeitslos laut Arge ist.

Das hat alles weitreichende Folgen und ist anscheinend eine Gesetzeslücke. Leider gibt es keinen brauchbaren Gesetzestext der in so einem Fall etwas regelt oder die Aussage der Arge widerlegt.

Die unelegante Lösung ist entweder das Beschäftigungsverbot abkürzen, bzw wieder arbeiten gehen, dann steht man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung und darf sich arbeitslos melden.

Oder aber das individuelle Beschäftigungsverbot in eine Arbeitsunfähigkeit umwandeln. Dann allerdings reduziert sich Mutterschaftsgeld und Elterngeld drastisch.

So sind die Aussagen von Arge und Krankenkasse dazu. Etwas anderes ist leider nicht möglich.

Es steht und fällt mit dem Frauenarzt, ob der einsichtig ist und sich auf irgendetwas davon einlässt, nachdem es ja ärztlichen Grund für das individuelle Beschäftigungsverbot gibt.

Ich weiß dass es so manche hier ähnlich geht wie mir, daher wollt ich euch meine neuesten Infos mal mitteilen. Sieht nicht rosig aus. Ich kann das mit meiner erst nächste Woche Freitag klären bei der nächsten VU, als sie mir das BV damals ausstellte habe ich sie schon zu den finanzfolgen befragt, sie kennt sich nicht aus und ich bezweifle, dass sie es bei mir ändern wird, bin gespannt. Es nervt ganz schön, wenns so an die Existenz geht.

LG

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hi,
das ist ja echt ne krasse gesetzeslücke ... ist dein BV so drastisch, dass du nicht doch arbeiten kannst? -- oder kann dich dein doc nicht so lange krankschreiben? - dann hättest du zwar einbussen, aber eben nicht "nix" ...

lg
tanja

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Laut Arge ist es so, dass elbst wenn Du krank geschrieben bist, Du keinen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen darfst. Hatte ich vorm BV versucht, da war ich noch krnakgeschrieben. Das funktioniert leider nicht, ich müsste einen Tag quasi gesund geschrieben sein um den Antrag zu stellen, und danach dann krank geschrieben sein, dann würde es gehen. Aber weöcher Arzt macht dieses Hickhack mit :D

Wisst ihr, ob Ärzte einen gesund schreiben müssen (zb vom BV) wenn man es auf eigene Verantwortung verlangt? (Ist totaler Quatsch, man hat ja nicht ohne Grund das BV, ist echt schlecht geregelt vom Gesetz her)

LG

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Mhh, also ich war auch 10 Wochen krankgeschrieben und mein Vertrag lief auch unerwartet aus also musste ich mich arbeitslos melden und da ich auch krankgeschrieben war, ging das ohne Probleme.

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Sorry, aber ich kapier da was nicht #kratz

Sprichst du von ALG 1 oder ALG 2 ?? In der Überschrift steht zwar ALG I, aber was hat die Arge damit zu tun ? Bei ALG I ist das frühere Arbeitsamt bzw. BA f. Arbeit zuständig ..........stehe gerade auf dem Schlauch

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Ja, ich rede von ALG I, Agentur für Arbeit ist zuständig, ich weiß... ist aber immer son langes Wort :)

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Ist ja krass, bei mir gehts nicht.

Ich würd echt gern wissen, wieso das so unterschiedlich gehandhabt wird.

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ja aber man bekommt doch elterngeld...

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Ja aber doch erst nach dem Mutterschaftsgeld. (Soweit ich weiß) und auch nur 67 % von den durchschnittlichen 12/13 letzten Monaten etc, das verringert sich dann auch nochmal durch die mangelnden Einkünfte.

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Es geht um die Zeit BIS zum Elterngeld!

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Fakt ist aber leider, dass man keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld hat und davor dann eben fehlende Einkünfte aus der Zeit zwischen Vertragsende und Mutterschutzbeginn (der dann auch nix nützt, weil kein Anspruch auf Leistung) Und das ist krass.

Weiß denn zufällig eine von euch, ob Ärzte einen auf eigene Verantwortung aus einem BV wieder gesund schreiben müssen? Oder ist das Kulanz? Man diese Sorgen....

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MMhhh,

also das weiß ich jetzt nicht genau, ich kann dir nur sagen wie es bei mir ist.

Also vor meinem Vertragsende war ich krankgeschrieben und bin jetzt seit dem 01.04 wieder gesund geschrieben und seit dem bin ich auch offiziell arbeitslos. Ich musste aber vorher schon den Antrag stellen und musste dem Amt versichern das ich wieder schnellstmöglich gesund werde.
Mir wurde ALGI bis zum Mutterschutz bewilligt danach bekomme ich von der Krankenkasse 13,- Euro / Tag.

Ich würde aber noch mal mit deiner Krankenkasse sprechen ist bestimmt besser wenn dein FA nicht so viel Ahnung davon hat.

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Hab ich ja vorhin gemacht, daher hab ich die Infos. So wie das bei Dir ist, triifft es aber leider nicht auf mich zu, in hab ein individuelles Beschäftigunsgverbot bis zum Mutterschutz un deswegen kann ich mich nicht arbeitslos melden, und habe keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld.

Ich muss hoffen, dass meine Frauenärztin mein Beschäftigungsverbot nachträglich abkürzt.

Und mich ärgert das so, dass mein Arbeitsgeber wegen meiner Schwangerschaft mich nicht verlängert wie sonst auch, obwohl ich im Schwerpunkt Jugend und Familie tätig bin. Soviel zum Thema "sozial sein zu Angestellten"...wirtschaftlich kann ichs verstehen, ist aber unmöglich. Ich soll Familien und Kinder anderes Leute helfen aber bei mir selber lassen sie mich so fallen. Tja, wenn die Arbeitsdronen nicht mehr funktionieren.... hmpf.

Dank Dir aber für Deine Erfahrung. Bin halt ratlos.

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also ich hatte auch ein BV bis zum Mutterschutzbeginn... Bin drei Wochen vorher arbeitslos geworden wegen befristeten Vertrag... Bin dann zum FA hingegangen und habe nach einer Änderung des BV gefragt... BV wurde geändert und ich habe dann ALG I bekommen.. Nun bekomm ich auch Mutterschaftsgeld...

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Ahhhhh, es geht also. Du da beruhigst Du mich!!! Was anderes bleibt ja nicht über. Okay...dann bin ich mal gespannt ob sie das nächsten Freitag auch macht.

Dank Dir für Deine Erfahrungen!

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Hallo#winke

Also ich wollte auch den Antrag auf Arbeitslosengeld stellen, und war auch Krankgeschrieben....

Also der erste Tag ab den ich dann Arbeitslosengeld bekommen habe, war der Tag nach der krankschreibung...

Denn währedn der Krankschriebung tust du ja auch Krankengeld bei der Krankenkasse beantargen...Das hab ich auch so gemacht, und os hatte ich während meiner Krankschreibung, das KRankengeld und danach Arbeitslosengeld1..

Lg

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Wenn du eine AU auf Grund der Schwangerschaft bekommst, dann reduziert sich zumindest das Elterngeld nicht!

Das Mutterschaftsgeld dürfte sich auch nicht verändern, da das der Höhe dem ALGI entspricht.

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Hallo,
hatte dieses Problem auch, habe mich dann eine Schwangeren Beratungsstelle gewand, die haben mir da geholfen, mein FA hat mir ein eingeschränktes BV ausgestellt, wo drauf stand dass ich nur "leichte" Tätigkeiten ausüben darf, wurde dann beim AA als Verkaufshilfe registriert (bin eigentlich Altenpflegerin), hab aber nie Angebote bekommen und jetzt bin ich im MuSchu, da bekomme ich das was ich vom AA als ALG 1 bekommen habe komplett von meiner KK bis zum Ende des MuSchu und dann ganz normal Elterngeld.

Lg
Irina

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Liebe Irina, dank Dir für Deine Info!

Ich war auch bereits beim Familienbüro, bei der Arge, bei der Krankenkasse um mich zu informieren...

Dein Hinweis ist gut, quasi das BV abändern zu lassen in leichte Tätigkeiten, macht son FA vermutlich eher, als komplett aufzuheben.

Merk ich mir, lieben Dank!!!!