Kindergeld für schwangere Tochter?

Huhu, ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen....

Meine jetzt 19jährige Tochter hat im Mai 2009 ihre Schule (Gym) abgebrochen und sich auf die Suche nach einer Ausbildung gemacht. Leider hat sie bis zum Dezember nur Absagen bekommen. Sie wurde zwischenzeitlich auch schwanger und entschied sich im Okt 2009 das Kind zu behalten. Zum 1. Dezember 2009 bekam sie bis zum Mutterschutz ein Beschäftigungsverbot von ihrem Frauenarzt.

Mittlerweile ist sie stolze Mutter einer gesunden Tochter. Dass wir ab nun kein Kindergeld mehr für sie bekommen war uns klar (wg Erziehungsgeld). Jetzt ist allerdings die Familienkasse auf die Idee gekommen, dass sie ja schon seit Dezember nicht mehr ausbildungssuchend sein kann und fordert das Kindergeld (plus ein damit verbundener fälschlicherweise gezahlter Familienzuschlag) für 6 Monate zurück. ist das richtig so? Kennt sich jemand von euch damit aus?

Liebe Grüße und vielen Dabnk im Voraus für eure Antwort!

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Ja, mit Beschäftigungsverbot war sie ja auch nicht mehr arbeitssuchend, oder?

Gruß,

W

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Hat sie sich denn ab Dezember noch nachweislich ernsthaft bemüht eine Ausbildung zu finden? Wegen dem Beschäftigungsverbot wohl kaum.

Sie steht schließlich wegen dem Beschäftigungsverbot auch nicht mehr zur Verfügung.

Somit ist es rechtens, dass es zurückgefordert wird.

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Zitat:
Zeitraum der Berücksichtigung als Kind ohne Ausbildungsplatz

Eine kindergeldrechtliche Berücksichtigung als ausbildungsplatzsuchendes Kind ist ab dem Monat möglich, ab dem das Kind ernsthafte Bemühungen um einen Ausbildungsplatz nachweist. Unerheblich ist, ob sich das Kind aus einer Erwerbstätigkeit heraus bewirbt.

...

Erhält es auf seine Bemühungen um einen Ausbildungsplatz eine Absage, kann eine Berücksichtigung nur bis zu diesem Zeitpunkt erfolgen, es sei denn, das Kind bemüht sich weiterhin ernsthaft um einen Ausbildungsplatz zum nächstmöglichen Termin.
Zitatende
Quelle: http://www.arbeitsagentur.de/nn_26546/zentraler-Content/A09-Kindergeld/A091-steuerrechtliche-Leistungen/Allgemein/Kind-ohne-Ausbildungs-Arbeitsplatz.html

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da hilft uns wohl auch das hier nicht weiter...?

Auszug aus der Dienstanweisung für Familienkassen (DA-FamEStG):
Zur Berufsausbildung zählen auch Unterbrechungszeiten wegen Mutterschaft, nicht dagegen Unterbrechungszeiten wegen Kindesbetreuung (BFH vom 15.7.2003 – BStBl II S. 848). Bei einer Unterbrechung der Ausbildung bzw. Beurlaubung vom Studium wegen Schwangerschaft ist die werdende Mutter während der Schutzfristen nach §§ 3 Abs. 2 und 6 Abs. 1 MuSchG #aha und der Zeiten außerhalb der Schutzfristen, in denen bei Fortführung der Ausbildung bzw. des Studiums nach ärztlichem Zeugnis Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind gefährdet wären (§ 3 Abs. 1 MuSchG), zu berücksichtigen. #aha Zur Berufsausbildung zählt auch die Zeit nach Ablauf der Schutzfristen bis zum nächstmöglichen Zeitpunkt der Fortsetzung der Ausbildung, wenn der Berechtigte den Willen des Kindes glaubhaft macht, die Ausbildung zum frühestmöglichen Zeitpunkt fortzusetzen. Eine Studierende ist bei Beurlaubung wegen Schwangerschaft für die Dauer des Semesters zu berücksichtigen, in dem die Entbindung zu erwarten ist, längstens bis zum Ablauf des Monats, in dem die Schutzfrist des § 6 Abs. 1 MuSchG endet. Wird das Studium jedoch in dem darauf folgenden Semester fortgesetzt, ist die Studierende auch darüber hinaus bis zum Semesterbeginn zu berücksichtigen.

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Sorry, aber da seit ihr selber Schuld.

Deine Tochter hat seit ihrem BV wohl keine Ausbildung mehr gesucht und auch nicht vorgehabt, eine anzufangen oder??

Meine Eltern und ich waren in einer ähnlichen Situation.
Ich hatte mein Studium angefangen und wurde schwanger ( im August, also Semesterferien ).
Ich habe dann ein Urlaubssemester eingelegt, nach 3 Monaten kam auch, dass meine Eltern das KiGeld für die 3 Monate zurückzahlen soll.

Da ich aber im Urlaubssemester war und mich somit immer noch im Studium befand, musste es nicht zurückgezahlt werden.
Heute studier ich wieder normal weiter und meine Eltern bekommen trotzdem das KiGeld für mich, obwohl ich ja auch Elterngeld bekomm.
Einfach aus dem Grund, weil ich studiere.

Wenn deine Tochter keine Ausbildung macht und auch keine in Aussicht hat, verstehe ich auch nicht, warum ihr Kindergeld erhalten solltet...

LG

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ganz falsch, sie sucht weiter nach einer Ausbildung und zwar so schnell wie möglich. Seien wir doch mal realistisch, jeder Arbeitgeber hätte gesagt: "schauen Sie erstmal wie Sie mit dem Kind zurechtkommen, wie Sie die Betreuungssituation klären etc und dann sehen wir weiter .... "

es ist schwer genug nicht schwanger eine Ausbildung zu bekommen. Deswegen hat sie den "herkömmlichen" Weg über Bewerbungen aufgegeben und sich an eine Organisation gewandt, die jungen Müttern hilft, trotz Baby eine (Teilzeit-)Ausbildung zu bekommen. Darüber haben wir keinen Nachweis, aber der lässt sich möglicherweise noch nachholen. Im Februar hatte sie dort einen Test gemacht, also dokumentiert wurde dort sicher was.
Alternativ dazu überlegt sie sich, ob sie kommendes Schuljahr über Abendschule das Abi fertig macht, das sie leider letztes Jahr abgebrochen hat. Sie ist bestimmt kein Mensch, der zuhause untätig herumsitzt...

Problematisch für sie/uns ist lediglich der ungünstige Schwangerschafts-Zeitpunkt. Sie war eben gerade in einer Umbruchphase. Wäre sie paar Monate früher schwanger geworden, wäre sie noch zur Schule gegangen, ein paar Monate später hätte sie möglicherweise eine Ausbildung gehabt...

Naja mittlerweile haben wir uns ja schon (fast) damit abgefunden. Wir werden deswegen nicht verhungern, aber richtig/gerecht finde ich es nicht.

Von mir aus könnte das Kindergeld auch ganz abgeschafft werden, dafür über Schulen/Kindergärten/Krippen die Kinder mit Essen/Schulkleidung/Computern/Bücher/Kursen/Fahrkarten etc versorgt werden. Dafür würde ich gerne auch für meine anderen beiden Kinder auf Kindergeld verzichten. Aber das ist auch wieder ein ganz anderes Thema...