Verheiratet-jetzt schwanger von neuen Freund-Doppelnachname möglich?

Hallo an Alle!

Ich wollte mal nachfragen, ob sich jemand mit sowas auskennt...

Ich bin zur Zeit noch verheiratet, lebe aber in Scheidung. Bei der Hochzeit habe ich meinen Mädchenname behalten und als Zweitnachname den von meinem Mann (Weber-Luft). Das Kind wird auf jeden Fall ehelich auf die Welt kommen. Da hab ich mich aber schon schlau gemacht, dass es möglich ist, dass ich mein Kind nur "Weber" nennen kann.

Jetzt meine Frage, sobald das Kind auf der Welt ist, werden ich und mein Freund (Vater des Kindes) eine Vaterschaftsklage einreichen, damit er als leiblicher Vater anerkannt wird und nicht mein noch Ehemann. Ist es denn jetzt möglich, dass ich nach der Geburt angeben kann, dass ich dem Kind auch den Nachname des Vaters geben kann (wir hätten gern ein Doppelname: Weber-Tchantchou) oder geht das erst nachdem wir gerichtlich eingeklagt haben, dass er der Vater ist? Fänden es halt schade, weil es dann nicht so in der Geburtsurkunde steht!

Wer kennt sich aus? :-)

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Also mir wurde bei der Geburt unseres Sohnes gesagt, dass es garnicht geht Kindern Doppelnamen zu geben.
Mit der Begründung: Was wenn ein "Kind" mit Doppelnamen mal ein anderes "Kind" mit Doppelnamen heiraten will ... bekommen die dann nen Vierfachnamen?

Kann aber auch sein, dass das ne Fehlinformation ist. Ich weiß es leider nicht genau.

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Hallo!

Ich hab mal nachgeschaut und es scheint wirklich so zu sein, Ihr müsst Euch leider für einen Namen entscheiden. Dem Kind könnt Ihr keinen doppelten Nachname geben.
Guck mal hier: http://www.123recht.net/article.asp?a=2323&ccheck=1

Alles Gute für Euch

LG Floria 08

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Hallo,ich habe im Februar geheiratet und eigentlich wollten ich und mein Mann einen doppelnamen.
Jetzt habe ich einen Doppelnamen und er nicht,begründung war das nur eine Ehe Person einen Doppelnamen haben darf!!!!so der Standesbeamte.
Und bei den Kindern ging es garnicht mit den Doppelnamen nur einen Namen.

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Deinem Kind kannst Du keinen Doppelnamen geben, dass ist rein rechtlich nicht möglich.

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Wir haben letzten Juni geheiratet und ich bin mir daher noch zu 1000% sicher das Kinder keine Doppelnamen haben dürfen. Wurde uns so erklärt.
Ich, bzw. mein Mann hätten zwar einen Doppelnamen wählen können. Für unsere Kinder müssten wir uns aber für einen Nachnamen entscheiden.

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Hallo,

Das wurde uns damals vom Standesbeamten auch alles erklärt mit dem Doppelnamen und, dass das Kind immer nur einen der Namen haben darf!

Gruss Melanie

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Man kann in Deutschland nur durch Heirat einen Doppelnamen erhalten, nicht durch Geburt.

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OK! Danke für die schnelle Antworten! :-)

Schade, dass das nicht möglich ist...

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Hi,

in Deutschland ist der Doppelname bei Kindern nicht erlaubt, aber in vielen anderen Ländern ist es möglich. Ist einer von euch zufällig ausländer, denn dann könnte das Namensrecht des jeweiligen anderen Landes greifen. Mein Mann ist portugiese und wir haben auch nach portugiesischem Namensrecht geheiratet weil nach deutschem Namensrecht wäre mein Namenswunsch nicht möglich gewesen. Ich hätte da ich meinen Mädchennamen mit behalten wollten den kompletten Namen meines Mannes übernehmen müssen (er hat 2 Nachnamen). Da wir auch nach dem anderen Namensrecht heiraten konnten, habe ich jetzt nur meinen Mädchennamen und den Haupthausnamen meines Mannes übernommen. Da mein Mann kein Deutschen ist konnten wir auch meiner Tochter meinen Namen geben und den Haupthausnamen meines Mannes. Nach deutschem Recht hätte sie nur den einen Haupthausnamen meines Mannes (den ich auch an meinen Mädchennamen angehangen habe) übernehmen können.

LG
Jacqueline mit Lana 3 Jahre + Zwillis 18. SSW

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Hallo

das mit dem Doppelname ist wircklich nicht möglich ....

Aber noch nen Tip ... wenn ihr die möglichkeit habt , kann dein Exmann 8 oder bald ex Mann ) jetz shcon die Vaterschaft aberkennen lassen ... dann habt ihr nach der genurt nicht den Papierkram....

Bei mir ist es leider nen bissel verzwickter... meine Scheidung läuft , sind schon seit über 1 1/2 jahre getrennt , scheidung wurde im Nov. eingereicht aber leider ist mein EX in dei USA , hat sich hier kein Anwalt genommen , daher wird meine Scheidung länger dauern , und er kann die Vaterschaft nicht aberkennenlassen , da er dort kein Deutscheskonsulat in der nähe hat, und es ihm auch so ziemlich egal ist , da er meint ist mein problem... naja also werd ich den krieg in 3 wochen aufnehmen wenn meine Bauchmaus auf der Welt ist.....

Lg Martina

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hallo...
soweit alles richtig, was ihr schreibt. aber: es gibt kinder mit doppelnamen in deutschland!
denn die tochter meiner freundin hat den alten familiennamen (nach der scheidung) behalten (j....) und nun nach der heirat noch den neuen namen meiner freundin. somit heißt sie jetzt vanessa vivien j.....-h..... .
das ging aber wohl nur, weil der leibliche vater nur zugestimmt hat, dass vanessa auch den neuen namen bekommt, aber den alten (väterlichen) namen nicht ablegen darf.....

lg

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Gerichtlich kannst du da gar nichts einklagen... :-(

Vater ist der, der bei Geburt mit der Mutter verheiratet ist..
Egal, ob Vaterschaft vom neuen Partner anerkannt wurde.

Dein Nochmann wird auf der Geburtsurkunde als Vater benannt und namentlich ist dieses auch erst regelbar, wenn Sorgerechtserklärung beim Jugendamt gemacht wurde... Ab dann hast du 3 Monate Zeit, den Nachnamen des Kindes zu ändern, vorrausgesetzt die Scheidung ist rechtskräftig

OHNE SCHEIDUNG GILT DER NOCHMANN ALS PAPA, ANERKENNUNGEN HIN ODER HER.. diese werden erst gültig, wenn geschieden

Habe selbes Problem, siehe thread:

http://www.urbia.de/forum/index.html?area=thread&bid=2&tid=2635929&pid=16712074

Das ist die Logik des Staates!!! :-[

Lg
Ivi 37. SSW