Wer kennt sich aus Optische Mängel Schlüsselfertiges Bauen

Hallo,

wir haben unser Haus Schlüsselfertig bauen lassen. Dazu gehörte auch eine Baureinigung, die einen Tag vor Übergabe stattfand. Bei der Übergabe haben wir deutlich sichtbare Kratzer im Parkett festgestellt. Diese befinden sich in jedem Zimmer dass Parkett hat.
Was ist hier üblich an finanzieller Entschädigung? Wenn wir den Parkett hätten nochmal abschleifen lassen und unseren Umzug somit verschoben hätte das ganze ca. 2000 Euro gekostet. Unser Bauunternehmen will uns nun aber nur wesentlich weniger erstatten.
Wer würde in so einem Fall einen Gutachter bezahlen müssen? Zum Zeitpunkt der Beschädigung gehörte uns das Haus ja noch nicht.

Danke schonmal im voraus!

Steffi



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Hallo Steffi,

wir haben ebenfalls schlüsselfertig bauen lassen und uns, wie wohl jeder in der Situation, mit kleineren und größeren Mängeln auseinandersetzen müssen.

Grundsätzlich ist es so, dass der Bauträger/Verkäufer die festgestellten Mängel kostenfrei zu beseitigen hat. In wieweit die beschriebenen Kratzer unwesentlich und wegzupolieren sind oder gar ein Abschleifen des kompletten Boden rechtfertigen, kann im Zweifel nur ein Sachverständiger vor Ort entscheiden. Bezahlen muss diesen natürlich zunächst der, der ihn beauftragt, die Kosten wären dann ggf. beim Bauträger einzufordern.

Eine mögliche finanzielle Entschädigung ist Verhandlungssache, und hängt auch davon ab, ob eine Reparatur in akzeptablen Rahmen möglich ist.

Ebenfalls abzuwägen ist, so unangenehm das als stolzer Hausbesitzer sein mag, ob man einige optische Einschränkungen hin nimmt, um sich langwierige Streitereien und den damit verbundenen Ärger zu ersparen. Diese Entscheidung hängt aber sicher davon ab, ob es einzelne Mängel sind oder ob grundsätzlich der Wurm drin ist.

Abgesehen davon sind bei Parkett und kleinen Kindern Kratzer und Dellen so sicher wie das Amen in der Kirche, Ihr könnt Euch also schon mal dran gewöhnen ;-).

Viele Grüße und viel Spaß im neuen Haus

Ralf

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Hi Steffi,

einen Gutachter kannst Du dir schenken, das ist vor Gericht nichts wert. Verursacht nur Kosten und bringt dir nicht wirklich Erkenntnisse.

Du hast 2 Möglichkeiten, entweder Du nimmst (vielleicht kannst du noch etwas nachverhandeln) den Betrag der dir angeboten wird oder Du klagst.

Das Gericht wird dann -erst mal auf Deine Kosten- einen Gutachter beauftragen. Die Kosten hierür werden in der Regel-wie die Anwalts und gerichtskosten- dem Verlierer des Prozeßes auferlegt.

Allerdings wird es am Ende wohl so ausgehen das ein Vergleich geschloßen wird. Du bekommst am Ende die Kosten der Reperatur erstattet und auf Deinen Kosten bleibst Du sitzen. (allerdings kann so en Rechtssreit 2-4 Jahre dauern) in der 1. Instanz.

Mein Rat: nimm die Kohle und vergess die Sache

grüßle

peter


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Hi Steffi,
optische Mängel gibt es übrigens nicht, auch keine versteckten :-) das Gesetz kenn nur Mängel ... ok ..sorry mußte ich mal loswerden.. :-p

Also mal langsam sortieren.
Zur Abnahme hattet Ihr Kratzer im Parkett?
Ihr hättet die Firma schriftlich zur Mängelbeseitigung auffordern sollen, wie die das machen hättet Ihr nicht entscheiden können!

Also ihr wolltet aber einziehen und habt die Mängel sozusagen geduldet, richtig? habt Ihr das schriftlich ? Abnahmeprotokoll?

Üblich und rechtlich i. O ist das doppelte der vorr. Mängelbeseitigungskosten einzubehalten. Ihr scheint mir aber in der schlechteren Position, da ihr schon bezahlt hattet? Also leider kein Druckmittel mehr.
Die Firma ist nach wie vor in der Pflicht die Mängel zu beseitigen. Können die das denn wenn Ihr darin wohnt? Oder wollt ihr das gar nicht mehr?
Bitte ein paar Details wenn Du mehr Info wünscht.

Üblich ist einen Kostenvoranschlag durch einen anderen Handwerker erstellen zu lassen und somit eine Kostenhöhe zu bestimmen.

Aber Achtung, das darfst Du nicht einfach so beauftragen!!! Der Bauträger muss das Recht haben die Mängel selber zu beseitigen.

LG

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Ich kenne mich selbst damit auch nicht aus, aber mein Schwager hatte ähnliche Probleme mit Fenstern und wusste nicht, wie er rechtlich gegen das Bauunternehmen vorgehen sollte bzw. ob er im Recht stand, da er auch schon eingezogen war und die Mängel erst im Nachhinein bemerkt hatte.
Er hatte entsprechende Hilfe in einem Handbuch für sicheren Umgang mit Gewährleistung und Mängelansprüchen in der Baupraxis gefunden, welches er hier erworben hatte:
http://www.forum-verlag.com/bau-und-immobilien/umgang-mit-gewaehrleistung-und-maengelanspruechen-in-der-baupraxis.html

Definitiv wäre es nicht verkehrt sich gründlich zu informieren, bevor man rechtliche Schritte einleitet!