Elterngeldfrage / Bescheinigung vom Arbeitgeber zum Mutterschaftsgeld

Guten Morgen #sonne

ich habe mal eine Frage zum Elterngeldantrag. Es geht um den Nachweis des Mutterschaftsgeldes vom Arbeitgeber. (Von der Krankenkasse bekomme ich ja nach der Geburt zusammen mit der Zahlung für die 8 Wochen eine Bescheinigung).
Bei meinem Arbeitgeber ist es so, dass ich monatl. eine Gehaltsabrechnung zum Monatsende bekomme. Da steht zwar die Höhe des Mutterschaftsgeldes drin, aber den letzten Rest bekomme ich ja dann erst 8 Wochen nach der Geburt und die Abrechnung dazu eben erst am Monatsende dieser 8 Wochen (also unter Umständen erst 10 Wochen nach der Geburt, wenn das Kind z.B. in der Monatsmitte geboren wird) Und es ist doch etwas spät erst dann den Elterngeldantrag abzuschicken...
Jetzt war mein Gadanke, dass es evtl. ausreicht, wenn ich die Abrechnungen vom Mutterschaftsgeld von den Wochen vor der Geburt mitschicke. Da steht ja drauf, was ich täglich bekomme und wie lange der Mutterschutz geht weiß das Amt doch.... #kratz
Wie habt ihr das gemacht?

LG, eine verwirrte Reamaus mit Bauchprinz (36.SSW)#verliebt

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hi,

da du das MuSchugeld nach der Geburt fürs Elterngeld nicht brauchst, stellt sich die Frage nach dieser Verzögerung NACH der Geburt, die bei dir entsteht ja gar nicht. übrigens musst du die Beträge ja in dieser Tabelle ausfüllen -- nach diesen Zahlen gehen die ja ... und die Abrechnung, die du über den zeitraum vor der GEburt gekriegt hast, reicht ja dann und die hast du ja rechtzeitg...

lg
tanja

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Danke für deine Antwort :-D
aber in meinem Antrag muss ich keine Beträge selber ausfüllen - lediglich Nachweise, sprich Gehaltsabrechnungen beifügen. das werde ich natürlich machen. Aber wenn ich Dich richtig verstanden habe, reicht zur Bescheinigung des Mutterschaftsgeldes des Arbeitgebers tatsächlich die Abrechnung von VOR der Geburt? Ich meine, da steht ja drin, wie viel ich bekomme und wie lang der Muschu geht, weiß das Amt ja dann.... Die können also quasi die Daten aus der Abrechnung von VOR der Geburt auch für die Berechnung des Mutterschaftsgeldes NACH der Geburt hernehmen?!

Mensch ist das ätzend...#schwitz

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hallo.
also ich hab meine abrechnungen von 12 monaten beilegt.
die kamen aber damit nicht klar und ich musste extra vom arbeitgeber was ausfüllen lassen. und das ging auch erst nach ende der mutterschutzfrist.
das mutterschaftsgeld wird ja aufs elterngeld angerechnet.
prinzipiell hast du ja auch 3 monate nach entbindung zeit den antrag auf elterngeld abzugeben. dumm ist halt nur wenn du schnell drauf angewiesen bist.
lg angel

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Guten Morgen!

Also Berechnungszeitraum sind ja die letzten 12 Monate VOR der Geburt deswegen brauchst du keine Abrechnungen von nach der Geburt.

Lg Miniwe07