Unterhaltspflicht gegenüber Schwiegereltern? Ehevertrag hilfreich?

Hallo!

Kurz zu unserer Situation:

wir sind eine Patchworkfamilie mit insgesamt 5 Kindern, von denen die 3 Kinder meines Lebensgefährten bei seiner Exfrau leben (uns aber regelmäßig besuchen) und er vollen Unterhalt (gerne!) zahlt.
Durch die recht hohen Unterhaltszahlungen ist er nur etwas über dem Selbstbehalt und hat auch keine nennenswerten Ersparnisse (von einem Sparbuch, auf das er Geld für ein nächstes Auto einzahlt, abgesehen).

ich selber habe 2 Kinder und bekomme für diese Unterhalt, für mich selber komme ich alleine auf (berufstätig).

ich habe einiges an Ersparnissen, unter anderem ein halbes Haus (das wir bewohnen). Diese Ersparnisse möchte ich gerne meinen Kindern und Stiefkindern zukommen lassen, wenn diese studieren (was in wenigen Jahren der Fall sein wird) - und das halbe Haus soll für mich eine Alterssicherung sein.

Nun möchten mein LG und ich endlich heiraten :-)

Und hier kommt meine Frage:
meine zukünftigen Schwiegereltern haben keine eigenen Ersparnisse (meine Schwiegermutter hat nie gearbeitet und mein Schwiegervater ist freiwillig 10 Jahre früher in Rente gegangen, um das Leben zu genießen), werden aber leider immer unfitter - so dass über kurz oder lang vermutlich die Frage nach einem betreuten Wohnplatz oder Pflegeheim auftauchen wird.

Wie ist das im Falle einer solchen Bedürftigkeit? Kann ich als Schwiegertochter gezwungen werden, mein halbes Haus (und somit meine Alterssicherung) zu verkaufen oder die Ersparnisse, die für meine Kinder gedacht sind?

Ihr werdet sagen: warum soll die Allgemeinheit aufkommen, und nicht die Schwiegertochter.

ich kann dazu nur sagen: die Kuh (also ich :-)) kann leider, leider nur einmal gemolken werden: wenn ich jetzt diese mühsam gesammelten Ersparnisse für meine Schwiegereltern und deren Pflege geben soll, werde ich später selber ergänzende Sozialleistungen brauchen, bzw. meine Kinder BAFÖG, etc.
Wenn wir Leute in mittleren Jahren nach beiden Seiten (also nach oben und nach unten) gemolken werden sollen, brennen wir irgendwann total aus. (und das hat jetzt gar nichts damit zu tun, dass wir die Schwiegereltern nicht anderweitig unterstützen - emotional und mit Zeit etc.)

Heißt: ich habe so gut es ging für mich und die Kinder vorgesorgt, um nicht die Allgemeinheit um Hilfe bitten zu müssen - das wäre dann futsch.

Wie wäre das denn bei Gütertrennung? Könnte das davor schützen?

Tja, nun hoffe ich, nicht total zum Abschuss freigegeben zu werden, und dass jemand weiß, wo ich erfahren kann, was mit selbstbewohnten Immobilien/Altersvorsorge/Kinder in Ausbildung/Ehevertrag ist..

Irgendwelche Tipps? Das wäre sehr nett.

Vielen Dank,

liki

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Hi,
ja habe mich gerade selber darüber informiert.
Du mußt Dich da echt einlesen, pauschal kann man keine Aussage treffen weil es darauf ankommt wieviel Rente die bekommen, wie genau die Verhältnisse sind etc.

Schau mal hier:

http://www.test.de/themen/steuern-recht/meldung/Unterhalt-fuer-Eltern-Kinder-in-der-Pflicht-1083141-1086298/

Googel auch nach den Schlagwörtern: "Unterhaltspflicht Eltern" sowie "Grundsicherung"

Die Leistungen der Grundsicherung sind andere als bei Hartz4.... also kompliziertes Thema :-)
Es kommt drauf an ob die im Pflegeheim sind oder nicht.. usw.

LG

Jeannylie

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Hallo

In eurer Situation würde ich zum Ehevertrag tendieren. Auch zu deiner Absicherung.

Bianca

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Halli liki.

Kann dir zwar nicht wirklich helfen, aber ich würde dir raten, auf alle Fälle fachmännische Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Investier mal lieber rein vorsorglich ein Paar Euro in ein Beratungsgespräch bei einem Anwalt bzw. Notar bzw. Amtsgericht und lass dich dort bis ins Detail aufklären.

Würde an deiner Stelle auf Nummer sicher gehen. Wäre schade, wenn dein mühsam Erspartes dafür draufginge, dass die Schwiegertiger (die das Leben in der Zeit genossen haben, in der DU gespart hast) im Alter auch noch die volle Rundum-Versorgung erhalten und deine Kinder im Regen stehen.

Alles Gute!

4

Also ich denke, wenn dein (zukünftiger) Mann keinen Anteil an deinem Eigentum hat, sprich er steht nicht im Grundbuch, kann ich mir nicht vorstellen, dass da irgendwelche Ansprüche von dritten geltend gemacht werden können.
Trotzdem würde ich lieber fachmännischen Rat einholen. Sicher ist sicher ;-)

LG Kathi

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Also normalerweise werden bei Paaren mit Kindern oder eben auch mit Verpflichtungen bei einem Haus deutliche höhere Freigrenzen gesetzt. Mehr weiß ich nicht aber ich würde mich da mal bei einem echten Fachmann erkundigen.
Denn ich wäre zwar auch bereit zu helfen aber wenn ich jahrelang spare ein Haus habe und das Verkaufen soll um dann wieder ohne da zu stehen ne das würde ich auch nicht wollen, schließlich spare ich auch für mich an.
Ela

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Hallo,

du bist nicht verpflichtet deine Schwiegereltern zu unterhalten und musst dafür auch nicht dein Haus verkaufen. Bei deinem (zukünftigen) Mann sieht das aber anders aus.

Gruß
Sassi

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Du bist nicht gegenüber Deinen SE unterhaltsverpflichtet.

ABER: Wenn ihr heiratet und ihr lebt in einer Zugewinngemeinschaft, dann wird Euer Vermögen schon gemeinsam bewertet und ggf. kann Dein Mann mit Eurem Vermögen unterhaltspflichtig werden.

Wenn Du Dich absichern möchtest, hilft nur ein Ehevertrag, in dem genau geregelt ist, was Deins und was seins ist.

LG Janette

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Hallo nochmal!

Vielen lieben Dank für Eure Meinungen, Links und Fakten!

Ihr habt mich überzeugt: ich werde zu einem Anwalt gehen und das klären lassen.


#herzlich, liki