Ab wann ist man eigentlich offiziell getrennt?

Mein Mann ist vor ein paar Wochen ausgezogen. Bisher bezahlt er noch die Kosten der Wohnung (einschl. Nebenkosten wie Strom, Telefon, GEZ, etc.) aus der er ausgezogen ist und in der ich mit unserer Tochter wohnen bleibe. Unterhalt haben wir noch nicht geregelt (die Zahlungen die er z.Zt. leistet, sind ja auch ok, da muss ja dann nicht noch ein Unterhalt dazukommen).

Wir waren noch nicht bei einem Anwalt oder beim Jugendamt.

Letzte Woche war unsere Tochter krank. Der Arzt hat mir eine Bescheinigung für meinen Arbeitgeber ausgestellt, so dass ich mit ihr zu Hause bleiben konnte. Jetzt ist es ja so, dass ich diese Bescheinigung beim Arbeitgeber abgegeben habe, dieser mir das Gehalt für die Zeit abzieht und die Krankenkasse mir anteilig einen Betrag überweist. Auf dieser Bescheinigung wurde noch bei alleinerziehend "nein" angegeben (zu der Zeit war mein Mann aber schon lange ausgezogen).

Wie ist jetzt eigentlich mein offizieller Status#kratz

Wie kann ich z.B. in einem solchen Fall jetzt auftreten?

Ratlose Grüße, Chrissi

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Hi,

offiziell ist es erst dann, wenn ihr euch beim zuständigem Einwohnermeldeamt, Rathaus etc. "getrennt lebend" gemeldet habt. Dazu muss man eine "getrennt Lebend Meldung" ausfüllen, bzw. nur einer von euch beiden macht das, der andere braucht weder dem zustimmen noch irgendwas unterschreiben. Wenn du die Lst.Karten mitnimmst, werden gleich die Steuerklassen geändert und das Trennungsjahr geht ab dem Tag der Meldung los.

LG

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Hallo,

eine "getrennt lebend Meldung " ? Gibt es soweit tatsächlich ? Mein Mann hat sich einfach umgemeldet und ich habe den Tag des Auszugs meiner Rechtsanwältin mitgeteilt. Bisher hat sie sich noch nicht dazu geäussert, dass es ein besonderes Formular gibt.

LG

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Ja, das gibt es wirklich, zumindest in Nürnberg. Vielleicht ist das unterschiedlich geregelt, das weiß ich nicht, aber ich habe es bereits das 2. mal so gemacht.
Ich weiß auch nicht, wie das steuerrechtlich zu sehen ist, wenn man getrennt ist, und immernoch nach "verheirateten Steuerkl." besteuert ist, aber wie gesagt, bei der getrennt lebend Meldung werden hier gleich die Steuerklassen geändert. Ob das ein "muss" oder ein "kann" ist, weiß ich wie gesagt nicht.
Ich weiß aber, dass was das Trennungsjahr betrifft, kann man sich auch auf ein früheres Datum der Trennung einigen, das prüft das Gericht nicht nach, so würde man auch früher geschieden werden.

LG

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Hallo, seit dem Tag wo dein Mann ausgezogen ist bist du automatisch "getrennt lebend" und Alleinerziehende Mutter. Du musst das auch überall angeben. Es wird sich alles mit der Zeit geregelt. Wenn ihr beide den Unterhalt unter euch geregelt habt dann brauchst du kein Rechtsanwalt oder Jugendamt. Er muss sich so schnell wie möglich abmelden aus der Wohnung. Lohnsteuerkarte ändern. Der Tag des Auszuges von deinem Mann ist für dich wichtig.

lg lilli