Minijob - alter AG hat mich nicht abgemeldet...

Hallo zusammen,

im April habe ich (gerade in Elternzeit 2. Jahr) einen neuen 400 Euro Job angefangen. Zuvor war ich von ein paar Monate bei einem anderen AG, bei dem ich schon sehr lange - auch vor der Elternzeit - gearbeitet habe.

Weil ich dort nicht so viele Stunden machen kann, habe ich den neuen Job angenommen und ihm das auch so mitgeteilt. Er hat auch prompt keine Stunden mehr abgerechnet, sondern mir die gleistete Zeit anderweitig vergütet (Sportschuhe; Fortbildung usw.)

In grauer Vorahnung habe ich heute bei der Bundesknappschaft angerufen und dort erfahren, dass der alte AG mich noch gar nicht abgemeldet hat. Entweder verbummelt oder aber - im schlimmsten Fall - lässt er andere Mitarbeiter über meinen Namen laufen. Dann habe ich - was ja gar nicht der Fall ist - offiziell weit mehr verdient, als ich eigentlich darf.

Ich mag gar nicht ausdenken, wenn er das auch während meines Elterngeldbezuges so gemacht hat.

Gibt es eine Möglichkeit, das herauszufinden ? Habe ihn natürlich darauf angesprochen und er bestreitet das. Es sei wohl ein Fehler bei der Bundesknappschaft gelaufen. Er hätte mich abgemeldet.

lg betty

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Ergänzung: habe ja noch eine ruhende Vollzeitstelle (Elternzeit) und darf nur einen Minijob-AG zusätzlich haben.

Andere (Hausfrauen u. ä.) dürfen die 400 Euro praktisch unter mehreren AG aufteilen...

Ich versteh das nicht. Die haben ein eigenes Steuerbüro (Bruder) und der überwiegende Teil der Arbeitnehmer läuft auf 400 Euro-Basis. Da sollte man sich doch mal auskennen...

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Hi Betty,

du muesstest eine Abmeldung zur Sozialversicherung von deinem AG bekommen haben. Im Normalfall sollte er eine Kopie in seinen Unterlagen haben. Daher duerfte es fuer ihn kein Problem sein, nachzuweisen, dass er dich abgemeldet hat.

LG
Barbara

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Hi,
wende Dich doch schriftlich an die Bundesknappschaft, damit Du auch im schlimmsten Fall etwas in der Hand hast.

Ich habe aber selber mal erlebt dass die BK geschlampt hat obwohl alle Unterlagen eingereicht wurden (hier ging es allerdings um eine Anmeldung) also völlig ausschließen würde ich den Fall aus meiner Erfahrung nicht...

LG

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Ruf deinen ehem. AG an und sag ihm, du hättest gerne die Abmeldung für die Bundesknappschaft. Also dein Exemplar. Die muss er ja aushändigen können, wenn er dich tatsächlich abgemeldet hat. Gleichzeitig würde ich der BK mitteilen, seit wann du dort nicht mehr beschäftigt bist. In der Regel wenden die sich dann an den AG und fordern die Abmeldung an, wenn sie tatsächlich noch fehlt.

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Hallo Betty!

Wie meine Vorschreiberinnen schon gesagt haben, fordere Deine Ausfertigung der Meldung an, die musst Du eh bekommen.

Aber ich hatte gerade gestern so einen Fall mit der Bundesknappschaft, dass die eine Meldung von einem Arbeitnehmer angemahnt haben, die ich am 08.04. an sie gesendet habe. Also vielleicht ist Dein AG wirklich unschuldig.

Sofern die Datenübermittlung nicht geklappt hat reicht es normalerweise, wenn Dein AG den Ausdruck (den er ja dann habem müsste) noch mal per Fax an die Knappschaft sendet.

Lg Nicole