Finanzielle Absicherung ohne Heirat...

... ja, ja, ich weiß heiraten sollte man nur aus Liebe, mal das vorneweg...

Die Situation:
Seit guten 4 Jahren glücklich mit meinem Lebenspartner zusammen;
Gewollt schwanger ( 11.Woche );
Umzug innerhalb seines Elternhauses von der Dachges.-Wohnung in die größere untere Etage.

Da wir beide der Meinung sind, dass wir auch ohne eine gesetzlich verankerte Ehe uns lieben und eine glückliche Familie werden können, kommt bei mir nur die Frage auf, ob es für mich doch mal von Nachteil (finanziell aber auch juristisch gesehen) sein könnte, bei Trennung, Krankheitsfall, Todesfall, Rente, etc. ?
Vielleicht kennt sich ja Jemand da draußen ein wenig damit aus ?!
Was würdet ihr mir raten ? Und wie bereits geschrieben:
Bitte nicht von der romantischen Seite her durchleuchten. Hier geht´s um Fakten und Finanzen. Wie stehe ich mich als Frau besser ?

#herzlich

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Hallo

Nun, Ansprüche hast du als nicht verheiratete fast keine. Außer Unterhalt für dich, der begrenzt ist, wenn ihr euch trennen solltet. Auch musst du deine KV selber zahlen.
Rentenansprüche hast du keine.

Auch könnte es dir passieren, das du aus der Wohnung musst, da es ja sein Elternhaus ist und ihm, bwz seinen Eltern gehört.

Bianca

5

Hallo!

Dein Gründe gelten nur, wenn sie nach der Geburt zu Hause bleiben möchte.

Ausziehen aus der Wohnung müsste sie wohl auch bei einer Scheidung!

Gruß nakiki

2

Also soweit ich weiß:

Wenn du verheiratet bist dann:
- kannst du dich über deinen Ehemann krankenversichern lassen
- Wenn er stirbt hast du einen Pflichtteil von 50% des Erbes, die anderen 50% teilen sich die Kinder
- Du hast einen sehr großen Freibetrag beim Erbe der Steuerfrei ist
- Wenn er stirbt hast du einen Anspruch auf Witwenrente
- Wenn ihr euch scheiden lasst hast du einen Anspruch auf einen Teil seiner Rentenansprüche die er in der Ehe erworben hat (Stichwort Versorgungsausgleich)


Wenn du nicht verheiratet bist:
- mußt du dich selbst krankenversichern
- Hast du keinen Anspruch auf einen Pflichtteil, damit würden dann die Eltern und Geschwister auch im Erbe berücksichtigt und du gehst u.U. leer aus
- Falls du etwas erbst (kein Pflichtanspruch) musst du es versteuern da du keinen Steuerfreibetrag hast
- Du hast keinen Anspruch auf Witwenrente
- und natürlich auch keinen Anspruch auf Versorgungsausgleich


Ist natürlich immer alles auf die heutige gesetzliche Situation bezogen und kann sich auch immer wieder ändern.
Aus heutigen Gesichtpunkten bist du als Ehefrau besser abgesichert (insbesondere wenn man zur Witwe wird). Bei einer Scheidung sind die Unterschiede nicht mehr sehr groß und wenn man in glücklicher Ehe zusammen lebt auch nicht.

LG
Tanja

6

Hallo!

Die Witwenrente wird auf das eigene Einkommen angerechnet. Wenn die Frau also selbst erwerbstätig ist, bekommt sie diese meist nicht.

Gruß nakiki

10

Die Rrente wird erst angerechnet, wenn das Einkommen der Witwe eine bestimmte Höhe übersteigt. Sind minderjährige Kinder zu versorgen, steigt diese Grenze nochmals.
Die Rente wird auch nicht komplett verrechnet, sonder nur anteilig.

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Eines noch...

Du bekommst ohne Trauschein auch keine Auskünfte von Ärzten, falls das mal nötig sein sollte

M.

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Hallo!

Eine Patientenverfügung kann da Abhilfe schaffen.

Gruß nakiki

4

Hallo!

Die genannten Gründe sind richtig, aber vorallem Hausfrauendenken!
Wenn du selbst arbeitest, sieht es so aus:

1. Krankenversicherung: Während der Elternzeit bist du beitragsfrei versichert. Wenn du wieder arbeitest, bist du eh selbst versichert.

2. Erben: Ihr könnt ein Testament aufsetzen, wenn ihr dies wollt. Nachteil der bleibt, wäre die Erbschaftssteuer.

3. Witwenrente: Wenn du selbst arbeitest, bekommst du sie eh nicht, wird nämlich verrechnet.

4. Rentenansprüche: Erwirbst du selbst, wenn du arbeitest.

5. Auskünfte im Krankenhaus: JEDER sollte eine Patientenverfügung haben. Da kann man auch die Auskunftspflicht regeln.

Solltest du eine Hausfrauenkarriere anstreben, würde ich ein private Rentenversicherung von meinem Partner fordern.

Gruß nakiki

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Hallo

Sie ist nur in der Elternzeit beitragsfrei versichert, während des Eg Bezuges oder wenn sie ein ruhendes Arbeistverhältnis hat.

Bianca

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.....deine punkte 2+3 stimmen nicht!
zu 2. es kann nie über die gesamte erbmasse verfügt werden!die pflichtanteile gehen IMMER an die nächsten erbberechtigten verwandten und betragen immer 50 %!!!!in diesem fall erbt das zu erwartende kind die pflicht-hälfte.
zu 3. selbstverständlich bekommt frau oder mann witwenrente, große oder kleine je nach dem..... richtig, sie ist einkommenabhängig, solange berufstätigt, aber erst NACH dem sterbevierteljahr!!!
hier mal rechenbeispiel:
eigenes bruttoeinkommen 2.100 €
rentenanspruch des verstorbenen 1.600 brutto, ergibt immerhin eine große witwenrente von 407 €!!!


bei nichtverheiratet umgeht man finanzielle nachteile am besten mit versicherungsfonds, die immer zugunsten XXX abgeschlossen werden und 100 an diesen ausgezahlt werden.

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Hi,
wenn Ihr im Haus seiner Familie wohnt, dann solltest Ihr auf jeden Fall einen Mietvertrag machen, der mindestens auf Euch beide, besser nur auf Dich läuft. Dann hast Du zumindest im schlimmsten Fall (Krach bis aufs Blut, er will Dich rausschmeissen) die rechtliche Seite zu Deiner Stärkung.

Wir haben uns übrigens nach 6,5 Jahren Beziehungen auch aus Absicherungsgründen doch für eine Heirat entschieden. Erschien mir bei Kind 2 irgendwie doch sinnvoll.

LG

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Alles klar, danke für den Tip ! L.G.

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Hallo,

was noch nicht zur Sprache kam, sind die Themen Zugewinnausgleich und Steuerersparnis.

Der Zugewinnausgleich sichert dir einen Anteil am gemeinsam erwirtschafteten Vermögen, falls es zur Scheidung kommt. Ich denke zwar, dass man hier die Einkommensunterschiede beachten müsste, das Gesetz sieht es aber anders.

D.h., wenn eine Frau mit 1.000 EUR Nettoverdienst (ohne Kinder, selbst "verschuldet", da keine bessere Ausbildung) zehn Jahre mit einem Mann verheiratet ist, der dank bester Ausbildung 4.000 EUR verdient, profitiert diese Frau bei einer Scheidung von dem gemeinsam erwirtschafteten Vermögen. Meine Meinung dazu: ist ungerecht, denn die Frau hat nichts zum guten Verdienst des Mannes beigetragen. Bei uns ist die Geschichte umgekehrt und wir haben deshalb einen Ehevertrag. Wer jetzt laut ruft "mein Geld ist auch unser Geld", der möge sich bitte in einigen Jahren nochmal melden, wenn die Trennung ansteht und man sich über den Geldfluss an die Ex-Gatten beschwert, der mehrfach fremd gegangen ist. Dann ist die Freude zu geben plötzlich weg. Das Geld aber auch.

Sind Kinder da (meistens folgt eine jahrelange Teilzeittätigkeit der Frau), dann sollte die Frau auf jeden Fall bei einer Scheidung Anteile am gemeinsam erwirtschafteten Vermögen erhalten. Ist man nicht verheiratet und hat nicht aufgepasst (Mann hat das Konto mit den Sparguthaben auf seinen Namen angelegt), dann steht man bei einer Trennung möglicherweise recht mittellos da. Sind die Kinder dann schon größer, gibt es auch keinen Anspruch auf Unterhalt.

Für diese Einstellung wurde ich hier schon mal gescholten. Die Frau muss doch selbständig sein und sich nicht auf dem Einkommen des Mannes ausruhen usw. Heiraten sollte man nur aus Liebe und überhaupt wäre meine Einstellung von vorgestern.

Klingt alles toll und ich bin immer für die Erwerbstätigkeit der Frau (bin selbst nach 12 Monaten Elternzeit wieder arbeiten gegangen). ABER man darf nicht übersehen, wie die Welt tatsächlich ist. Die Statistik sagt nun mal, dass Frauen nach der Geburt der Kinder eben nicht zeitnah wieder in eine Vollbeschäftigung zurück finden. Ausgehend von diesem Fakt ist es nur fair, wenn der Mann sich an dem Einkommensverlust der Frau beteiligt.

In einer Ehe ist das Ganze besser abgesichert. Ich lerne selten unverheiratete Frauen kennen, die auf die finanzielle Gleichlage achten. Ich kenne eher Frauen (auch hier bei Urbia oft gelesen), die jahrelang Teilzeit arbeiten und ihr geringes Einkommen jeden Monat ausgeben. Die Sparguthaben hat dann der Mann...

Finde ich auch im Hinblick auf die Rente nicht sinnvoll. Du schreibst zwar auch, dass du abgesichert bist, aber hast du bedacht, dass du vielleicht nicht gleich wieder Vollzeit arbeiten gehst? Oder kannst du weiterhin einzahlen (Riester?)?

Zum Punkt Steuerersparnis kann ich nur sagen, dass es sich wirklich lohnen kann. Auch wenn ich persönlich diese Form der Förderung der Hausfrauenehe nicht befürworte: es gibt sie aber und du kannst sie nutzen.

Im Ergebnis bin ich fürs Heiraten, wenn wir jetzt mal nur den finanziellen Aspekt diskutieren.


LG Tabea


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#danke Tabea auch dir für die Infos !
Immer mehr komme ich zu dem Entschluss zu heiraten ! Natürlich aus Liebe ;-)
Nee, im Ernst, Jeder kennt die Geschichten. Die große Liebe gefunden, Kinder gezeugt, glückliche Familie gespielt und dann das große Ende... Leider zu oft der Fall ! Und ich strebe nicht diese Art von Zukunft an, das könnt ihr mir glauben, aber man möchte sich doch ein paar Gedanken darüber machen: Was wäre wenn... Da ich in diesem Leben als PTA es wahrscheinlich nicht mehr schaffen werde, mehr Geld als mein Liebster zu verdienen und ich nach der Elternzeit sicherlich nur noch Halbtags arbeiten werde, wird es für mich, aus finanzieller Sicht gesehen, auf jeden Fall besser sein zu heiraten.
Also welche Argument sprechen eigentlich gegen eine Heirat ?

#herzlich

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Und nochmal ich #augen

Riesterrente, Berufsunfähigkeitsversicherung und noch eine private Rentenvorsorge, plus 1 Fond und ´nem Bausparvertrag... all das möchte ich weiterlaufen lassen. Funktioniert auch, da mein Liebster die komplette Miete übernimmt ( wir zahlen zur Zeit beide Miete an seine Eltern, denen das Haus gehört ). Zusätzlich wird er Geld für Essen etc. ausgeben müssen. Wie regelt man am sinnvollsten die Finanzen ? Was darf ich in der Elternzeit an Geld von ihm erwarten, damit es für Jeden gerecht ist ? Wie macht ihr das ?

#herzlich