Berechnung Kitagebühren??

Hallo,

da man ja heute bei den Ämtern keine Auskunft mehr erhält, frage ich mal hier nach.
Mich interessiert, wie die Kitagebühren berechnet werden?
Die Tabelle habe ich hier aber wird es das Brutto oder Nettojahreseinkommen gerechnet?
Zählt das Kindergeld in dem Sinne auch als anrechenbares Einkommen? Wie verhält es sich mit Abzügen? Werbungskosten?

Liebe Grüße

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Hallöchen!

Also wenn ich mich recht erinnere an unseren Antrag, dann wird folgendes Berücksichtigt:

Bruttoarbeitslohn lt. Steuerkarte der Eltern abzüglich pauschaler Werbungskosten von 920 EUR je Arbeitnehmer = Grundsumme zur Beitragsberechnung.

Kindergeld spielt keine Rolle. Wie weit das mit Lohnersatzleistungen oder so ist - keine Ahnung. Etwaige Abzüge vom Lohn werden nicht berücksichtigt.

Aber alles ohne Gewähr!!

Gruß

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Tach,

vorweg erstmal: die Gebührenregelung für Betreuungskosten obliegt jeder Kommune individuell!

I.d.R. geht es um das Bruttoeinkommen ohne Kindergeld, Werbungskosten oder sonstigen Abzügen.

Gruß Krüml

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Hallo,

ich war bereits dieses Jahr am Tag der offenen Tür, obwohl Nina erst im Herbst 2011 in den KiGa gehen kann - wollte mich nächstes Jahr wegen der Auswahl nicht abstressen. Dabei hab ich mir die Gebührenordnung geben lassen.
Die Gebührentabelle hier in München richtet sich nach dem BRUTTO-Jahreseinkommen. Es werden dabei verlangt:
- Einkommenssteuerbescheid Vorjahr (also aus 2010 wenn Anmeldg.2011/Kopie ALLER Seiten)
- Nachweis evtl. zusätzlicher Einkünfte (z.B. Wohngeld, geringfügige Beschäftigungen, Renten etc.)
- da das Bruttoeinkommen zugrunde gelegt wird, zählen hier Werbungskosten etc. nicht

Lieben Gruß - Bea

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Danke für eure Antworten.
Ihr habt meine Fragen beantwortet aber auch eine aufgeworfen.

Da ja das Einkommen des Vorjahres berechnet wird-
wie verhält es sich in unserm Fall??

Kind (1,5) geht seit 6 Monaten in die Kita, 5h täglich. Neuberechnung wegen der Arbeitaufnahme von mir- Betreuungszeit wird verlängert. Einkommen des Mannes ist gleichbleibend.

Also werden wir auf Grund der Betreuungszeitverlängerung und der Arbeitaufnahme meinerseits dann nach dem Einkommen des letzten Jahres (ohne mein Einkommen) berechnet? Oder aktuell mit beiden Einkommen?

Liebe Grüße

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Aktuell mit beiden Einkommen.

Bei uns muss man bei der jährlichen Beitragsüberprüfung direkt mitunterschreiben Veränderungen des Einkommens dem Träger mitzuteilen. Egal ob höher oder niedriger.

Bei uns geht es aber ums Netto.(!!!)

Da würde ich echt noch einmal nachfragen. In der KiTa-Satzung steht alles was abzugsfähig ist drin, u.a. die Beiträge zur Sozialversicherung/Steuern. So jedenfalls bei uns.

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Ich glaube, das musst du bei deiner Gemeinde erfragen! Bei uns ist nämlich egal, was du verdienst, alle zahlen gleich! Außer vielleicht man ist arbeitslos, aber sonst zahlen alle den gleichen Betrag!

LG