Unterhalt ist per Gericht festgelegt. Vater zahlt aber nicht.Und jetzt

Hallo. Ich bin neu hier und Mutter zweier Kinder unterschiedlicher Väter. Nicht unbedingt das "forzeigemodel" der Moral, und ich hätte es mir/uns auch anders gewünscht. Aber wir (meine kinder und ich) sind eine bezaubernde kleine Familie die so zusammen gewachsen ist, wie sie als Familie zusammen gehört...eben ganz normal ;o)

Nun mal zu meiner Frage: Der KV der grossen wurde vor einigen Jahrn im Unterhaltsprozess zur Zahlung verklagt. er zahlte fortan regelmäßig. Doch diesen Monat kommt irgendwie nüschts(festgesetzt war,daß er bis zum jeweiligen 5.eines Monats zahlen sollte). Ich hatte ihm bereits eine sms geschrieben,aber er anwortet nicht.

Klar, ich kann natürlich weiterforschen. Aber gesetz dem Fall, er gibt mir keinerlei Auskunft über den Verbleib der Zahlung, wie geht man dann vor? Zum damaligem Anwalt hin, der mich im Prozess vertreten hat und diesen Bitten, den KV nochmals aufzufordern? Kostet ja sicher´ne Stange Geld (welches ich nicht habe). Oder zum Jugendamt?

Zur Info: Wir haben keinen Kontakt und Umgang gibt´s seinerseits keinen (gab´s auch noch nie).
Habt Ihr einen Rat?

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Es muss ja ein Titel oder ein (volltreckbares) Urteil existieren. Damit kannst du den Gerichtsvollzieher zur Zwangsvollstreckung beauftragen oder den KV pfänden lassen.

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Oh, herzlichen Dank für die schnelle Antwort. Es existiert ein urteil der damaligen Gerichtsverhandlung. Ob ein Titel besteht weiss ich gar nicht. Wo erfahre ich sowas denn?

Gehe ich mit dem Gerichtsurteil,welches ich von damals habe damit zu einem x-belibigem Gerichtsvollzieher und der setzt das dann durch? Kostet sowas nicht ordentlich was? Mensch, was für ein Graus :-(

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"Es existiert ein urteil der damaligen Gerichtsverhandlung."

Davon solltest du die vollstreckbare Ausfertigung in deinen Unterlagen haben.

"Ob ein Titel besteht weiss ich gar nicht. Wo erfahre ich sowas denn?"

Das Urteil ist so was wie ein Titel.

"Gehe ich mit dem Gerichtsurteil,welches ich von damals habe damit zu einem x-belibigem Gerichtsvollzieher und der setzt das dann durch?"

Der zuständige Gerichtsvollzieher ist beim Wohnort-Amtsgericht (Gerichtsvollzieherverteilerstelle) des KV zu erfragen.

"Kostet sowas nicht ordentlich was?"

Für die Kosten hast du in Vorleistung zu treten...sie richten sich nach der zwangszuvollstreckenden Summe.

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Wenn das Kind noch unter 12 ist und Du die 6 Jahre UVG noch nicht ausgeschöpft hast, dann stell umgehend einen formlosen Antrag (normaler Brief) auf UVG beim Jugendamt. Formulare kannst Du später auch noch ausfüllen. Es zählt nämlich ab Antragstellung!

Ich würde ihm eine SMS schicken, dass Du den Rechtsweg beschreitest, wenn er sich nicht umgehend bei Dir meldet und Dir erklärt, verbindlich, wann der Unterhalt kommt.

Gruß

manavgat

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Hallo,

also dann herzlich willkommen hier im Forum!

wir haben auch so ein Prachtstück das nicht bezahlen will (bei uns ist es die Mutter).

Das Gerichtsprotokoll entspricht einem Titel!

Du kannst zu jedem Gerichtsvollzieher gehen und hoffen dass es was pfändbares gibt. Du musst den Gerichtsvollzieher bezahlen (was er kostet weiß ich nicht).

Ja Unterhaltsvorschuss könntest Du jetzt für die Not auch schnell beantragen... dies kostet, ausser Papierkram, nichts!

Viel Glück

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wenn du einen titel hast kannst du ihn auch anzeigen wegen unterhaltspflichtverletzung. sag ihm das doch mal vielleicht ist das geld ja dann doch auf einmal auf deinem konto...

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Hi!

Also das meiste sind hier wieder nur Mutmaßungen habe ich das Gefühl.
Du hast ein Urteil bzw einen Titel. Gehst du arbeiten?

Bei mir lief es folgendermaßen:
Er zahlte nicht, ich rief ihn an und er meinte er kann nicht zahlen er hat zu hohe Ausbgaben und ich solle beim Jugendamt nen Vorschuß beantragen (das waren seine Worte #gaehn ).
Nunja ich lies ihm vom Jugendamt dazu auffordern den offenen Betrag bis Tag X zu zahlen, andernfalls werd ich pfänden lassen.
Geld kam nicht, Unterlagen geschnappt, ins Amtsgericht gegangen, Pfändungsbeschluss erwirkt und PKH-Antrag gestellt (da ich arbeitslos bin). Beschluss wurde dem zuständigen Amtsgericht des KV geschickt und dann dem Gerichtsvollzieher zugestellt. Der stellte dann am Ende des jeweiligen Monats den Beschluss dem Arbeitgeber des Kindsvaters zu. Normalerweise muss die der Arbeitgeber dann eine Drittschuldnererklärung zukommen lassen und dir das Geld direkt überweisen (wird vom Lohn abgezogen).

LG Julia

Ach P.S.: ich musste bisher zu MEINE Portokosten für den 1. Brief selber zahlen...

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Frag mal beim Jugendamt nach, die können Dir bestimmt weiterhelfen.

Gruß Sabine

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Mahlzeit,

ZITAT: Der stellte dann am Ende des jeweiligen Monats den Beschluss dem Arbeitgeber des Kindsvaters zu. Normalerweise muss die der Arbeitgeber dann eine Drittschuldnererklärung zukommen lassen und dir das Geld direkt überweisen (wird vom Lohn abgezogen).ZITAT ENDE


Das ist ja ein guter Tip, aber das geht nur wenn es auch was zu Pfänden gibt. Man muss nämlich, wenn nichts anderes im Beschluss steht, die Tabelle §850 C ZPO beachten, alles was drüber ist ist Pfändbar, das gild auch fürs Arbeitseinkommen. Wenn der KV kündigt , gibs auch kein Geld mehr. Einkommenspfändung beführworte ich, aber auch hier muss man die kopnsequenzen wissen.

Zu hohe Ausgaben zählen im übrigen nicht. Zu wieviel UH ist er denn verpflichtet wurden? Wurden hier das die Einkommen der letzten 12 Monate berücksichtigt?

lg

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