Was darf der Vermieter verlangen - Bodenbelag

Hi,
vielleicht weiß das jemand.

Wir werden in Kürze ausziehen und erwarten Diskussionen, da wir nicht renovieren werden (unser Vertrag verlangt pauschal eine Renovierung bei Auszug, unabhängig von der Mietdauer und vom Zustand der Wohnung, diese Klausel ist ungültig - und nach reichlich Ärger und eigentlich schon Schikane werden wir das auch ausnutzen).

Bei Einzug war der Fußboden (super empfindliches Billig-Laminat, nicht gut verlegt) schon von den Vormietern etwas mitgenommen, Gebrauchsspuren halt, die eine Familie mit Kindern hinterlässt. Also nicht neuwertig (wurde auch so im Übergabeprotokoll vermerkt), aber noch ok.

Jetzt, 3 Jahre später, werden wir ausziehen, das Laminat dürfte jetzt so ca. 4 Jahre alt sein, und natürlich hinterlassen wir noch mehr Gebrauchsspuren, logisch, wir haben ja 3 Jahre hier zu dritt und viert gewohnt. Die muss der Vermieter m.W. nach hinnehmen.

An zwei Stellen haben wir aber den Fehler gemacht, dass wir Wasser nicht sofort bemerkt und entfernt haben und der Boden natürlich sofort aufgequollen ist (NIE wieder Laminat, nicht freiwillig...).

Dafür müssen wir natürlich im Fall der Fälle geradestehen, klar und kein Problem, nur: darf der Vermieter nur den Zeitwert verlangen (der ja nicht mehr allzu hoch sein dürfte) oder den Neuwert? Und - muss er uns die Rechnung von damals vorweisen oder kann er einfach neu verlegen lassen (u. U. deutlich höherwertiges verwenden...billigeres dürfte es kaum geben) und uns die Rechnung präsentieren? Und darf er verlangen, dass das komplette Zimmer neu ausgelegt wird, oder nur die (2x0,5qm) vom beschädigten Boden?

Ich würde halt nicht einsehen, für einen eh schon fast abgenutzten Fußboden noch den Neuwert + komplette Handwerkerleistung ersetzen zu müssen...

Wie sieht das aus, auf was hätte er Anspruch?

Viele Grüße
Miau2

1

hi,

also auf Ausbessern genau DIESER defekten Stelle hat er Anspruch. -- also diese Leistenreihen, die bis zum Schaden aufgetrennt+wieder neu verlegt werden müssen. -- wenn er dann gleich das ganze Zimmer mitmacht, dann muss man das quadratmetermässig runterrechnen -- oder sich eben, wenn er nix machen lässt, einen Kostenvoranschlag von einem Bodenleger holen, was das Ausbessern der defekten Stellen kostet.


lg
tanja

2

Hi,
danke!

Das hilft uns schon mal weiter.

Viele Grüße
Miau2

3

Hallo,

wir haben jetzt auch das Problem mit dem Vermieter und dem PVC/Laminat. Er möchte nämlich jetzt einen komplett neuen Boden haben (Kostenvoranschlag 2000 Euro).
Wir hatten bei der Übergabe einen Rechtsexperten dabei (mieterbund)
und der sagte das wir es der Haftpflichtversicherung melden können. Diese wird dann eine gewisse Prozentzahl zahlen, denn er kann nicht von uns einen neuen Boden verlangen.

Also wenn Du eine Versicherung haben solltest frage mal nach ob sie es übernehmen.

LG Smartmaus

4

Hallo Miau2,

also meines Erachtens ist es so, das Boden nach ein paar Jahren abgewohnt ist. Also was Kratzer, Gebrauchsspuren ect. angeht.
Ich hab 4,5 Jahre in einer Wohnung mit Parkettboden gelebt (Erstmieter), da sind einige Schäden entstanden und das wurde nicht belangt.

Den Wasserschaden wirst du wahrscheinlich über die Haftpflichtversicherung regeln können, falls er das beanstandet.

Vergesse nur nicht sämtliche auffallende Schäden vor Übergabe nochmal zu fotografieren, schon alleine als Vorlage für Haftpflicht. Bevor es repariert wird, muss der Vermieter dir ein Kostenvoranschlag vorlegen, damit du die Kosten abschätzen kannst und ggf. vielleicht noch einen anderen Handwerker findest.

LG thes

5

Hallo,
grundsätzlich haftet der Mieter nicht für Schäden, die durch vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache entstanden sind, also der normalen Abnutzung unterliegen.

In dem Wasserschadenfall (ist er denn wirklich sooo schlimm??? Ist es Eure Schuld, oder handelt es sich hier um normalen Gebrauch, der Schaden ist aber durch die Minderwertigkeit hervorgerufen worden? ) bist Du schadensersatzpflichtig. Je nach Ausmaß und Schwere der Beschädigungen und dem Alter des Laminates muss der Mieter aber nicht sämtliche Kosten für die Neuverlegung tragen. Unter dem Gesichtspunkt "alt für neu" muss sich der Vermieter einen Teil anrechnen lassen.
Die Stellenweise Ausbesserung wird schon aus handwerkstechnischersicht nicht durchführen lassen und wird dazu führen dass ganze Räume oder zumindest größere Teilbereiche erneuert werden müssen.
Der Vermieter muss hierzu ebenfalls nachweisen das er sich nicht bereichert, also kein hochwertigeres Laminat verlegt als schon vorhanden.
Ich würde also auf alte und neue Rg bestehen um die "Qualitätsklassen" vergleichen zu können (entscheidend ist die Klasse der Abnutzung 21,22,23 ? sowie die Stärke des Laminates).
Schlau wäre sicherlich auch einen Kostenvoranschlag eines Handwerkers selbst zu besorgen, damit er nicht später ohne Vergleichsmöglichkeit die Rg präsentieren kann.

LG
Jeannylie