Vermieter will plötzlich Teil vom Kellerraum zum abstellen v. Möbeln

Hallo zusammen,

wir wohnen in einem zwei Familien Haus. Das EG hat hat einen eigenen Eingang, die Mieter müssen also nicht durch "unser" Treppenhaus.

Eben rief der Vermieter an und sagte, dass wir einen Teil unseres Kellerraumes frei räumen sollten, sein Sohn bräuchte Platz für Möbel die er da unter stellen müsste.

Auf meine Frage wie lange bekam ich die Antwort:" Wissen Sie, mir steht da viel zu viel rum, im Keller, dem Vorraum von unserm Keller (gehört zur EG Wohnung) unserem Treppenhaus"(da steht ein Regal und zwei Schränke, was aber keinen stört, da nur wir diesen Aufgang benutzen).

Nun ist meine Frage, kann der Vermieter verlangen, einen Teil des Kellerraumes zu bekommen? Wir brauchen diesen Platz dringend, im vorderen Bereich hat mein Mann Ersatzteile für seinen Job und im hinteren sind eben Kisten, Werkbank und so Sachen.

Kann der Vermieter uns vorschreiben was und wieviel wir in unseren angemieteteten Räumen stehen habe?

Ebenso das Treppenhaus das nur wir nutzen? Die Sachen dort stehen an der Wand, also keinesfalls im Weg?

Danke für eure Antworten.

lg

maddi

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Hallo!

Wenn der Keller zu eurer Wohnung gehört und im Mietvertrag aufgeführt ist, kann der Vermieter eigentlich keinen Anspruch darauf erheben.

Anders sieht es mit den Möbeln im Treppenhaus aus.
Alleine schon aus Sicherheitsgründen (sollte ein Brand ausbrechen), darf er auf Beseitigung bestehen.

LG, M.

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Alles was Bestandteil eures Mietvertrages ist kann euch der Vermieter nicht nehmen. Wenn also im Vertrag der Kellerraum explizit mit aufgeführt ist, dann kann der Vermieter sich auf die Hinterbeine stellen, ihr müsst ihm da keinen Platz zur Verfügung stellen.

Anders ist es, wenn ihr quasi nur die Wohnung angemietet habt und den Kellerraum so nutzen dürft. Ist er nicht im Mietvertrag aufgeführt, dann ist er auch nicht Bestandteil dessen und dann kann der Vermieter sehr wohl von euch verlangen, dass ihr den Raum frei macht.

Treppenhaus und Kellervorräume gehören übrigens nicht zur Mietsache (der Vorraum ggf. wenn er wie gesagt explizit im Mietvertrag mit aufgeführt ist) und da dürft kann der Vermieter verlangen, dass ihr eure Sachen da weg räumt, wenn z.B. das Gesamtbild der Anlage dadurch "verschandelt" wird oder wenn Fluchtwege zugestellt sind.

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Hallo,

danke für eure Antworten (auch an mm1902). Ja, der Kellerraum steht im Mietvertrag. Im Mietvertrag steht 1 Kellerraum. Nun ist es so, dass es eigentlich zwei Räume sind, also hintereinander, jedoch nicht durch eine Tür getrennt, sondern nur durch ein Stück Wand.
Könnte der Vermieter das nun für sich so drehen und sagen es wären zwei Räume?
Ich kann doch dem Vermieter nicht zb. den hinteren Teil geben und er müsste dann immer durch unseren Keller laufen um an seine Sachen zu kommen#schock.

Noch mal, kann er uns vorschreiben was und vieviel wir in den Kellerräumen stehen habe? Ich meine es sieht ja nicht aus wie bei Messis, es ist eben ein gut genutzer;-) Kellerraum?

lg

maddi

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Der Keller hat ja nur eine Tür und er gehört zu eurer Mietsache, also kann er nicht verlangen, dass ihr einen Teil davon frei macht.

Auch was ihr im Keller lagert, geht ihn nichts an!
Also ich gehe mal davon aus, dass ihr keine Giftfässer o.ä. darin stehen habt... ;-)

LG, M.

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Genau so isses.
Wenn der Kellerraum Bestandteil des MV ist kann er NICHTS machen.
Falls nicht, hast Du das Nachsehen...

LG

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Der Keller ist Euch. Teil ihm schriflich mit, dass Du sein Anliegen aus Platzgründen zurückweisen musst und dass die Nutzung des Kellerraums mit der Miete abgegolten ist.

Treppenhaus: er kann das Abstellen von Sachen dort mit dem Argument des Branschutzes verbieten, wenn er unbedingt eine Retourkutsche fahren will.

Ich würde das aussitzen.

Gruß

Manavgat