Pflichten als Arbeitssuchende?!

Hallo,
ich hab mal ne Frage und zwar meine Mutter (61) ist seit Anfang des Jahres nach knapp 38 Jahren Arbeitslos geworden, sie hat keinerlei Schulabschluss oder Berusausbildung, war halt einfache Arbeiterin in einer Möbelfirma. So und jetzt war sie halt bei der A-agentur und hat soweit alles ausgefüllt und bekommt auch schon Geld, meine Frage ist nun die haben ihr gesagt sie muss sich mind. 1X die woche bewerben und ne Unterschrift von einem Arbeitgeber vorzeigen wenn sie keine Arbeit bekommen hat, einmal die Woche??? ist das üblich???
Sie ist schon ziemlich überfordert, da sie noch nie in ihrem Leben ne Bewerbung schreiben musste, bis jetzt geht sie nur von Firma zu Firma und fragt mündlich nach Arbeit, aber so nach eingen Monaten ist das schon sicher anstrengend, klar so ist das Gesetz ich versteh das auch, jedoch meine Mutter muss nur irgendwie 2 Jahre rum kriegen, sag ich jetzt mal salopp, sie hat ihr pensum erfüllt und für die Rente ist es zu wenig. Was für Rechte und Pflichten hat man denn so als Arbeitssuchende???
Ich war es zum Glück noch nie und kann ihr wenig helfen.


Danke im vorraus!!!

Liebe Grüße
Mipa

1

Sie hat auf jeden Fall die Pflicht sich zu bewerben und einen neuen Job zu suchen. Mit 1 Bewerbung pro Woche ist sie gut bedient. Da hat man schon auf ihr Alter Rücksicht genommen würde ich sagen. Normalerweise sind es wesentlich mehr Bewerbungen. Hier bei unserer Arbeitsagentur im Normalfall 20 Bewerbungen pro Monat. Ggf. auch mehr oder eben weniger.

Beim ALG I muss man dem Arbeitsmarkt für mind. 15 Stunden pro Woche zur Verfügung stehen. Will sie das nicht, gibt es kein ALG I. Volles ALG I gibt es aber nur, wenn sie sich auch voll zur Verfügung stellt.

2

Ach so, die Bewerbungskosten kann sie sich wiederholen. Sie muss sich bei ihrem Sachbearbeiter nur so einen Antrag auf Bewerbungskostenerstattung holen. Auf diesem steht dann das Datum ab welchem der Antrag gültig ist. Der Antrag ist 1 Jahr gültig. Für die Zeiten davor werden keine Bewerbungskosten erstattet. Nur für die Bewerbungen ab diesem Datum. Man sammelt also quasi Bewerbungen notiert sie, reicht den Antrag ein und bekommt dann die Erstattung.
Je nach Arbeitsagentur bekommt man pro Bewerbung eine Pauschale von 5 Euro oder die realen Kosten ersetzt. Letzteres nur, wenn Quittungen vorgelegt werden. Maximal gibt es bis zu 260 Euro pro Jahr.
Bei unserer Arbeitsagentur gibt es die Pauschale auch für E-Mail-Bewerbungen und telefonische Bewerbungen. Das ist aber nicht überall so. Bei vielen gibt es die nur für schriftliche Bewerbungen.

7

>>Sie hat auf jeden Fall die Pflicht sich zu bewerben und einen neuen Job zu suchen<<

Steht bitte wo ?

Und 20 Bewerbnen pro Monat bei ner Arge ? Haben die Geld zuviel, oder hat nur noch keiner dagegen geklagt ?

Der normale Richtwert für Forderungen der Argen liegt bei 4-5 pro Monat, mehr macht auch kein Richter mit.

weitere Kommentare laden
3

Hallo,

hilf doch Deiner Mutter einfach und schreib die Bewerbungen für sie.

Das Arbeitsamt verlangt schon Nachweise über die Bewerbungsaktivitäten, in der Regel recht da aber eine selbst verfasste Tabelle/Übersicht bzw. Kopien der Bewerbungsanschreiben.

Dass Unterschriften von Firmen gebracht werden müssen, bei denen man sich beworben hat, habe ich noch nie gehört und finde das auch sehr überzogen.

Vielleicht kann sich Deine Mutter bei Zeitarbeitsfirmen bewerben, da werden oft Produktionsarbeiter vermittelt. Außerdem hat sie auf Grund ihres Alters schon nach relativ kurzer Zeit (weiß aber den Zeitraum nicht genau) Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein. Mit dem kann sie dann auch zu privaten Arbeitsvermittlern gehen.

Viel Glück bei der Arbeitssuche#klee

Gruß

Heike

4

Da hast du recht: Einmal die Woche! Das ist viel zu wenig! Als Arbeitslose hat man die Pflicht sich um Arbeit zu bemühen und aus meiner Sicht ist dies nicht der Fall, wenn man eine Bewerbung pro Woche schreibt oder auch mündlich durchführt.

Viele Grüße Julia

10

Man muss auch schauen, was der regionale Arbeitsmarkt hergibt.
Ich kann mich nicht bewerben, wenn es keine Stellen gibt.
Hier bei uns arbeiten viele Betriebe immer noch kurz und stellen keinen ein, daher haben auch Initiatibewerbungen keine Chance.
Hier heißt es 2 Bewerbungen pro Woche, aber das läßt sich nicht realisieren.
Ich muss mich auch gerade bewerben und habe super Qualifikationen, und trotzdem finde ich nix.

5

Bewerben muss sie sich. Es reicht aber, wenn sie die Zeitung nimmt und anruft oder aber einen tabellarischen Lebenslauf mit einem Anschreiben per Post schickt.

Darüber muss sie "Buch führen"


Datum Anruf/Bief Adresse Ansprechpartner Stellenbezeichnung Arbeitszeit.


reicht völlig.

Einen Stempel von einem AG kann niemand verlangen.

Bei mir fliegen Leute, die mich mit so einem Anliegen "brauche Stempel für Amt" behelligen hochkant raus. Für diese Beschäftigungstherapie hab ich keine Zeit.

Gruß

manavgat

11

Wie kann man sowas sagen??? die fliegen hochkant raus???
Was soll sie halt machen wenn dieser scheiß stempel gefordert wird, und der wird von der AG gefordert! hier bei uns in NRW.

P.S.Außerdem gibt auch Menschen die der deutschen Sprache mächtig sind und diese auch ausdrücken können.

12

So einen Stempel braucht sie wirklich nicht vorweisen vom Arbeitgeber. Es kann nämlich kein Arbeitgeber gezwungen werden ihr so einen Stempel zu geben.

Sie verlangen oft auch Bewerbungsabsagen, aber selbst die bekommt man von vielen Arbeitgebern nicht.
Es reicht, wenn ein Anschreiben vorgelegt wird, das Bewerbungsdatum, der Name des Unternehmens und die Anschrift und der Ansprechpartner und ggf. die Telefonnummer.

Fordern können die vieles ob es aber ok ist, ist eine andere Sache.

weitere Kommentare laden
6

Hallo Mipa,

deine Mutter hat mit 61 Jahren keine Chance auf dem Arbeitsmarkt. Vermutlich hat sie die Wartezeit von 35 Pflichtjahren erfüllt und könnte vermutlich vorzeitige Rente beantragen. Ihre Regelaltersrente bezieht sie ohnehin in spätestens 4 Jahren. Wer stellt denn eine solche Bewerberin ein ? Niemand ! Das ist absolut Realitätsfremd. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Arbeitsamt einen derartigen Unsinn von einer 61jährigen Arbeitslos gewordenen verlangt. Gabs da nicht mal die 58er Regelung ? Sie sollte sich danach erkundigen. Denn ich meine, sie könnte eine 58er Regelung beantragen. Das würde bedeuten, sie wäre aus der Arbeitsvermittlung ausgeschieden und braucht derartig blödsinnige Bewerbungen nicht mehr schreiben.

Das Arbeitsamt sollte sich mal mehr auf die jungen Drückeberger konzentrieren, wo es eher angebracht wäre. Nicht auf Arbeitnehmer, die ohnehin kurz vor der Rente stehen. Ich würde bei soviel Unsinnigkeit, falls diese tatsächlich vom Arbeitsamt weiter verfolgt wird, Klage beim Sozialgericht einreichen. Ich bin mir sicher, dass diese erfolgreich sein würde.

Gruß
Nobility

8

<<Gabs da nicht mal die 58er Regelung ?<<

Ja, die gab es mal. Es gibt sie aber nicht mehr. Es gibt die nur noch für Leute deren Anspruch vor dem 1. Januar 2008 entstanden ist und der Arbeitslose vor diesem Tag das 58. Lebensjahr vollendet hat.

Zitat:
(1) Anspruch auf Arbeitslosengeld nach den Vorschriften des Zweiten Unterabschnitts des Achten Abschnitts des Vierten Kapitels haben auch Arbeitnehmer, die das 58. Lebensjahr vollendet haben und die Regelvoraussetzungen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld allein deshalb nicht erfüllen, weil sie nicht arbeitsbereit sind und nicht alle Möglichkeiten nutzen und nutzen wollen, um ihre Beschäftigungslosigkeit zu beenden. Der Anspruch besteht auch während der Zeit eines Studiums an einer Hochschule oder einer der fachlichen Ausbildung dienenden Schule. Vom 1. Januar 2008 an gilt Satz 1 nur noch, wenn der Anspruch vor dem 1. Januar 2008 entstanden ist und der Arbeitslose vor diesem Tag das 58. Lebensjahr vollendet hat.
Zitatende
Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__428.html

15

In dem hier geschilderten Fall sollte schon differenziert werden. Wenn die AN vor kurzem erstmals Arbeitslos geworden ist, hat sie vermutlich 24 Monate Anspruch auf ALG I.

In dem vorliegenden Fall der gesondert behandelt werden müßte gibt es bestimmt eine Art Ersatzlösung.

Hab dazu einen Link gefunden;

http://search.incredimail.com/?q=Gibt+es+Ersatz+f%C3%BCr+die+58er+Regelung+&lang=german&source=007011249053023105339

Es müßte und es gibt durchaus Entscheidungsspielraum in diesem vorliegenden besonderen Fall.

weiteren Kommentar laden