Bußgeldbescheid - wann muß man spätestens bezahlen?

Hallo,

wir haben einen ziemlich hohen Strafzettel bekommen, es steht drauf, Einspruchsfrist 2 Wochen, danach wird er Rechtskräftig!

Bei Zahlungsaufforderung: sie werden gebeten, spätestens 2 Wochen nach Rechtskraft den Gesamtbetrag zu zahlen.

Bedeutet es ich muß erst in spätestens 4 Wochen bezahlen?

Sind nämlich gerade ein bischen knapp bei Kasse #hicks

LG

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Klingt so. Steht dazu nichts drauf? Bei Falschparken steht ja auch, dass du es binnen einer Woche zahlen musst, ansonsten würden andere Schritte eingeleitet.

Da du 2 Wochen Einspruchsfrist hast, widersprich doch. Mit der Begründung, dass du die Summe nicht auf einmal zahlen kannst. Kannst ja direkt nen Vorschlag von zB 50 Euro mit angeben. Die werden sich damit zufrieden geben, da sie dir ja kein Geld zum Leben wegnehmen können, zumindest nicht alles. zB können die keinem Hartz-4-Empfänger 200 Euro auf einmal wegnehmen, ist ja mehr als 50% von dem, was er monatlich zum Leben hat. Und wenn man sich selbst meldet und sagt 'Hey, das ist ein bisschen viel, auf einmal geht das nicht', dann werden die nen Teufel tun, das nicht anzunehmen. Bist ja dann immerhin zahlungswillig.

BTW: Ich hab im Januar bei Glatteis ein Verkehrsschild mitgenommen, habs der Polizei gemeldet. Straßenamt konnte das aber wegen Frost lange nicht einbetonieren, jetzt wird die Kurve, wos passiert ist, entschärft :-[ Bisher kam auch noch keine Rechnung. Wenn ich Glück hab, kommt gar nichts. Aber mehr als mich melden konnte ich ja nicht #schein Werd bestimmt nicht da anrufen und nachfragen, wann und wieviel ich zahlen muss :-p

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2 Wochen Einspruchsfrist - dann Rechtskräftig

2 Wochen nach Rechtskraft, wird um Zahlung "gebeten" :-D

Joa...ich würde sagen macht 4 Wochen! So verstehe ich es auch!

lg

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Wer einen "Hohen" Strafzettel bzw. bekommen hat, dem wird wohl entsprechendes zur Last gelegt werden. Dagegen Einspruch bzw. Widerspruch zu erheben nur um Zeit zu gewinnen und ohne den Vorwurf entkräften zu können ist wenig sinnvoll. Verteuert nicht nur den Vorgang sondern macht auch den Eindruck der Uneinsichtigkeit.

Ein Raten Zahlungsangebot macht da mehr Sinn.

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Hallo,


es hat doch keiner etwas davon geschrieben, Einspruch einzulegen?!

Vielleicht nächstes Mal genauer lesen...

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Genauer lesen... genau :)

"Da du 2 Wochen Einspruchsfrist hast, widersprich doch."