Pflichtfortbildung!!!! Arbeitszeit-----JA oder NEIN??????

Hallo!
Wollte einmal fragen ob sich hier jemand damit auskennt.
Und zwar mußten wir auf der Arbeit nun zu einer Fortbildung die vom Arbeitgeber vorgeschrieben ist damit wir weiterhin auf der Arbeit bestimmte Tätigkeiten ausführen dürfen.

Jetzt war diese Fortbildung an einem Samstag und hat mit Fahrtzeit 8 Stunden in anspruch genommen.
Kann ich mir diese 8 Stunden jetzt als Arbeitszeit aufschreiben?

Lieben Dank
Sandra

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JA

Gruß Marion

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Klar geregelt: ja.

Gruß

Manavgat

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Ja und nein.

Es gibt kein Gesetz, welches dieses regelt. Eine übergeordnete Antwort findet man nur im Flächentarifvertrag, wenn ein solcher existiert, sonst in Branchentarifverträgen, sofern auch existent oder im Arbeitsvertrag. Wenn gar nichts geregelt ist, hat der Arbeitgeber einen Spielraum.

Meine Freundin hat immer Schulungen am Wochenende an ihren freien Tagen. Meistens einmal im Monat. Sie bekommt dafür weder Geld, noch einen ersatzfreien Tag. Der Arbeitgeber bezahlt die Schulungen.

Meiner Freundin ist es auch frei gestellt, ob sie dran teilnehmen möchte oder nicht. Die "freie Wahl" sieht allerdings so aus, dass sie ihren Job bald los sein würde, wenn sie nicht dran teil nimmt. Sie arbeitet bei einer großen Friseurkette.

Der Arbeitgeber ist damit IM RECHT!!!! Wurde schon geprüft.

Du musst heraus finden, wie Dein AG dieses regelt.

Viele Grüße

Janette

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Ja ...ist Arbeitszeit!

LG Kerstin

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Frag nach, bei uns ist es so geregelt, dass wir bei einer Fortbildung, die an einem Tag stattfindet, diesen als Arbeitszeit bekommen, auch wenn die Fortbildung z. B. nur sechs Stunden gedauert hat, gilt sie als ganzer Arbeitstag.

Ausdrücklich keine Arbeitszeit sind bei uns aber Reisezeiten, für die wir nur anteilig Freizeitausgleich erhalten.

LG

Anja

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Tja, grundsätzlich ja, aber mein Mann arbeitet bei einer großen, deutschen Baumarkt-Kette (die für Ihre tolle Personalpolitik bekannt ist #augen ) und da läuft das so, dass Du zur Fortbildung mußt und weder Zeit noch Fahrtweg etc. dafür bekommst. KLar hast Du ein Recht darauf, aber praktisch bist Du dann der nächste der Arbeitslos ist...
also was macht man... :-[


LG

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Hallo!
Danke für eure Antworten, hatte jetzt das GEspräch mit meinem Chef und er sagt das ich selbst dafür Sorge tragen muß das ich weiterhin im Betrieb arbeiten kann, und wenn dafür eine Fortbildung von nöten ist damit ich bestimmte Tätigleiten weiter ausüben darf, dann ist das halt so.
Sprich es ist keine Arbeitszeit#aerger
Ich sehe es halt nicht so, aber was soll man machen. Man ist ja froh das man Arbeit hat.
LG Sandra

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beim arbeitsgericht würde er aber verlieren.

es ist nicht richtig, was er sagt.

hier wird wieder, wie ja inzwischen schon große mode geworden ist (zb durch kostenlose probearbeitsausbeutung), die arbeitssituation und verzweiflung der An ausgenutzt.