Frage zu ALG 1 und Angebote ablehnen

Zuerst muss ich meine Situation erklären, damit es zu keinen Missverständnissen kommt.

Ich habe Zwillinge, die im Juni 3 Jahre alt werden. Danach muss ich ja wieder arbeiten gehen. Nun würde ich aber gerne noch ein Jahr bei den Beiden zu Hause bleiben (sind beide Frühchen, brauchen Logo- und Ergotherapie, sind Integrationskindern im KiGa) KiGa hat geöffnet von 8-14 Uhr, danach keine Betreuung möglich (Eltern wohnen zu weit weg).

Wie stelle ich es an , das ich ALG1 bekommen, mich auch bewerbe aber trotzdem keinen Job bekomme. Wie viel Angebot kann man ablehnen, ohne dass man eine Sperre bekommt. Kann im nächsten Jahr in der Firma meines Onkels anfangen, dessen Frau geht dann im Elternzeit.

Brauche aber das Geld vom Amt, da der Vater der Kinder sich ins Ausland abgesetzt hat.

Brauche Ratschläge und keine Anfeindungen.

Danke

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Hallo,

"Wie stelle ich es an , das ich ALG1 bekommen, mich auch bewerbe aber trotzdem keinen Job bekomme. Wie viel Angebot kann man ablehnen, ohne dass man eine Sperre bekommt."

Meine Meinung:

wenn du der Arbeitsvermittlung nicht zur Verfügung stehst, hast du keinen Anspruch auf ALG 1.
Die Arge wird misstrauisch werden, wenn du keine Betreuung deiner Zwillinge vorweisen kannst.

Außerdem wirst du es schwer haben, überhaupt einen Arbeitgeber zu finden. Du bist allein erziehend und hast 2 kleine Kinder - ich kenne deine Ausbildung nicht - aber glaub mir, dass sind nicht die besten Voraussetzungen auf dem Arbeitsmarkt. Also werden die Arbeitsangebote voraussichtlich seeehhhhr überschaubar sein.

WEnn du doch zu einen Vorstellungsgespräch eingeladen werden solltest,
kannst du erwähnen, dass deine Kinder Frühchen sind und aufgrund dessen noch sehr viel Förderung brauchen werden, ergo: du also oft ausfallen wirst.
Ich garantiere dir, dass du den Vertrag nicht bekommst.

Viele Grüße


Nici

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Das funktioniert so nicht. Und ist Betrug.

Du musst eine Betreuung für deine Zwillinge nachweisen für den Zeitraum, den du dem Arbeitsamt angibst. D.h. für den du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst und dafür ALG1 bekommst. Hast du vorher VZ gearbeitet, kannst jetzt aber nur TZ, bekommst du auch nur die Hälfte ALG1.

ALs erstes wird man sofort in eine mehrwöchige Maßnahme gesteckt. Zum einen ist es u.a. ein Bewerbungstraining usw.. Zum anderen wird so überprüft, ob man tatsächlich - kurzfristig- verfügbar ist.

Es gibt viele die gerne gemütlich mit ihren Kindern zu Hause sein möchten. Wer es sich aber nicht leisten kann, muss arbeiten. In anderen europäischen Ländern eine Selbstverständlichkeit. 3 Jahre zu Hause zu bleiben, ist schon Luxus.

Du - und auch deine Kinder - schaffen das schon. Ohne Betrug.
LG
Christina

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Um ALG I zu bekommen musst du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und zwar unter den üblichen Arbeitsbedingungen für mind. 15 Stunden pro Woche.

Stellst du dich nur Teilzeit zur Verfügung gibt es natürlich auch nur anteilig ALG I.

Natürlich kannst du denen bei der Arbeitsagentur erzählen, dass du dich zur Verfügung stellst und in Wirklichkeit stehst du nicht zur Verfügung. Aber das wird nicht gut gehen. Denn: 1. du musst regelmäßig Bewerbungen nachweisen und Adressen vorlegen wo du dich beworben hast, Ansprechpartner usw. 2. Du musst einen zumutbaren Job annehmen. Es gibt zwar welche die erzählen dir gerne, dass du z. B. 3 Angebote ablehnen darfst, aber das ist Quatsch. 3. Sie dürfen dir auch Maßnahmen (Bewerbungstraining etc.) aufs Auge drücken zu denen du dann auch hin musst.
Du wirst damit einfach nicht durchkommen und du bekommst dann noch Probleme, weil du dann Geld zurückzahlen darfst, wenn die dahinter kommen, dass du in Wirklichkeit gar nicht zur Verfügung stehst.

Kommst du denen damit, dass du keine gesicherte Betreuung hast oder das deine Kinder zur Logo- und Ergotherapie müssen etc. wird denen schnell klar, dass du in Wirklichkeit nicht zur Verfügung stehst.

Zitat:
(1) Arbeitslos ist ein Arbeitnehmer, der

1.
nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht (Beschäftigungslosigkeit),
2.
sich bemüht, seine Beschäftigungslosigkeit zu beenden (Eigenbemühungen) und
3.
den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung steht (Verfügbarkeit).
...
(5) Den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit steht zur Verfügung, wer

1.
eine versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende zumutbare Beschäftigung unter den üblichen Bedingungen des für ihn in Betracht kommenden Arbeitsmarktes ausüben kann und darf,
2.
Vorschlägen der Agentur für Arbeit zur beruflichen Eingliederung zeit- und ortsnah Folge leisten kann,
3.
bereit ist, jede Beschäftigung im Sinne der Nummer 1 anzunehmen und auszuüben und
4.
bereit ist, an Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung in das Erwerbsleben teilzunehmen.
Zitatende
Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__119.html

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Hallo

Ist dir bekannt das du nur ALG 1 bekommst für die Zeit die du arbeiten könntest?

Wenn ich bedenke das du 30 min. zur arbeit brauchst kannst du höchstens 25 Stunden arbeiten.
Also wird danach auch das Geld berechnet.
Du mußt eine Betreuung nachweisen können.

Wenn du einen Arbeitsplatz hast und nur Elternzeit behalte ihn bloß.

Logo- und Ergotherapie kann man auch nachmittags machen.

So einen Arbeitsplatz finden ist schwer und das sehen die Arbeitgeber auch.

1 AE mit 2 Kindern somit auf 40 Tage anspruch auf Kinderkrank.

40 Tage Kinderkrank = fast 2 Monate Ausfall
Urlaub 5 Wochen = über einen Monat
Mutter krank 2 Wochen

Das sind schon mal 3 Monate wo du ausfällen kannst und wenn Kinderkrank nicht reicht unbezahlten Urlaub oder Mutter läßt sich krankschreiben.

Wenn ich Arbeitgeber wäre würdest du auf meiner Liste aus Wirtschaftlichen Gründen ganz hinten stehen.

Ferner denke ich das du einfach nicht arbeiten willst und die Kinder vorschiebst.
Sag mir einen Grund warum du in der Zeit wo die Kinder im Kiga sind nicht arbeiten solltest?


Nun würde ich aber gerne noch ein Jahr bei den Beiden zu Hause bleiben
Die Kinder sind doch im Kiga also wärst du nicht bei den beiden.





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Wovon hast Du bisher gelebt? Elterngeld gibt es max. für 2 Jahre, wie hast Du dann das letzte Jahr überbrückt?
HartzIV? #gruebel
Dann beantrage das doch weiter und überbrück so die Zeit bis Du im nächsten Jahr bei Deinem Onkel wieder arbeiten kannst.

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Hallo,

das wird so nicht funktionieren.

Warum nimmst du nicht das 4. Jahr in Anspruch?

Du kannst ALGII beantragen und angeben, dass du aufgrund der Situation nur Teilzeit arbeiten könntest.

Gruß Marion

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Hallo,
ich kann dich gut verstehen. Du steckst in einer Zwickmühle. Auf der einen Seite brauchst du natürlich Geld um zu leben und um deinen Kindern all das ermöglich zu können, was sie derzeit haben und bekommen. Ich weiß aus eigener Erfahrung (meine beiden Söhne sind zwar nicht Zwillis, aber auch beide entwicklungsverzögert mit 6 Therapien/Woche) dass es viel Zeit und Geld kostet, zu Therapien + Co zu kommen, das alles zu organisieren,... Auf der anderen Seite weißt du genau, dass du eigentlich gar keine Zeit hast, einen Job anzunehmen. Nicht nur, weil du natürlich lieber mit deinen Kindern zusammen sein willst, sondern auch um all die Bedürfnisse, die sie zusätzlich haben, zu erfüllen.
Hast du mal geschaut, ob du wirklich alle staatlichen Hilfen beantragt hast und bekommst, die dir zustehen? Das wäre dann auch eine finanzielle Entlastung. ALG1 kannst du beantragen, wenn du mindestens 15 Stunden früh (z.B.), wenn die Kinder im Kiga sind, arbeiten kannst. Aber wie schon von anderen hier gesagt, das Amt kennt auch die Strategie "arbeitslos melden + Geld kassieren und trotzdem nicht arbeiten wollen". Zumindest kurz vor dr Zeit, wenn du bei denem Onkel anfangen könntest, kannst du dich arbeitslos melden, mit dem Hinweis, dass du bereits einen unterschriebenen AV hast ab ... Dann versucht dich niemand zu vermitteln. Jetzt ist die Zeitspanne einfach noch zu groß.

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Das du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen mußt um ALG1 zu bekommen, wurde ja schon ausreichend erklärt.

Darf ich fragen, was du machst, wenn deine Kids im Kiga sind?

LG Kathi

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sorry, aber Du hast eine Meise!


Warum soll die Solidargemeinschaft der Versicherten für Dich aufkommen, wenn Du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst?????

Du kannst, wenn es einen Grund gibt, Teilzeit oder gar nicht arbeiten und hättest dann Anspruch auf ALG2.


"Keine Lust" oder "ich würde lieber" sind allerdings keine allgemein anerkannten wichtigen Gründe.

Gruß

Manavgat