betriebskostenabrechnung / treppenhausreinigung :-(

moin ihr lieben

mal ne frage hab, vielleicht ist unter euch ja eine die ahnung hat oder jemanden kennt...

also wir sind letztes jahr aus einem Mietreihenhaus ( war zu eng ) in ne große wohnung gezogen und haben die erste betriebskostenabrechnung bekommen....

wir sollen für 10 monate 641,32 euro für die treppenhausreinigung zahlen (fürs ganze jahr wären es 770€ )

die rechnen das nach personen ( wir sind 7 )

angeblich hat die hausverwaltung der putzfrau die einmal die woche ca 2 stunden in der wohnanlage ist 4425,11€ gezahlt. ( hab mich natürlich sofort um die stelle beworben bei dem stundenlohn)

lange rede kurzer sinn in dem haus sind 9 wohnungen und von den mietern allein werden 2900 euro für die treppenhausreinigung verlangt. ( gesamte anlage hat 21 wohnungen )ich kann mir nicht vorstellen das das rechtens ist.

in dem reihenhaus haben wir 280 euro für müllgebühren für das ganze jahr gezahlt nun sollen wir 650 euro für 10 monate zahlen...

im mietvertrag steht das ich die treppenhausreinigung zahlenmuss aber nicht das das nach personen abgerechnet wird.
begründung über die höhe der kosten 7 machen mehr dreck als zb nur einer oder 2...


dürfen die das?

glg und danke für eure antworten... anne

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Einmal die Woche für 2 Stunden sind 104 Stunden im Jahr (52 Wochen mal 2). Bei 4400 EUR wären es weniger als 4,40 EUR pro Stunde, also eigentlich sehr günstig.

Müllgebühren sind in jeder Kommune anders, stand das Haus evtl. in einem anderen Ort?

Es ist üblich Müllgebühren usw.nach Personen zu rechnen, von daher wird es schon richtig sein.

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Hallo,

wahrscheinlich hat der vermieter genau so gerechnet wie du

nimm besser einen Taschenrechner:

4400 / 104 = 42,30 €

und das ist schon ein sehr guter Stundenlohn.

Gruß

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Hallo,

Muss ja irgendwo im Mietvertrag der Verteilerschlüssel für die Nebenkosten angegeben sein.#kratz

Wurde nichts vereinbart gilt in der Regel die Wohnfläche als Verteilerschlüssel.

In solchen Fällen ist immer der Mieterverein eine gute Adresse. ;-)

LG
Tina

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Treppenhausreinigung ist umlegbar. Die Regel ist nach Wohnungen, kann aber auch nach qm Wohnfläche bzw. Personen sein und es stimmt ja auch mehr oder weniger, dass 7 Personen mehr Dreck machen als 2 Personen.

Müllgebühren sind in jeder Stadt anders. In einem Reihenhaus werdet ihr auch weniger Mülltonnen gehabt haben als in einem Mietshaus mit mehreren Parteien.

Wenn Du zweifelst geh zum Mieterverein.

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hallo,


650,- für Müllgebühren sind ja utopisch,egal ob es in einer anderen Stadt mehr oder weniger kostet! Das hat doch kein Mensch,ausser er haut täglich 2-3 grosse Container voll!

Wir sind 6 Personen in einem (noch) 16 Parteien Haus und haben immer 290,- aufs Jahr bezahlt,wird ja beim Müll nach Personen abgerechnet,das ist auch richtig so.

Hausreinigung zahlen wir auch,obwohl jeder Kehrwoche macht,aber im EG kommt 1 mal die Woche jemand um da zu Wischen und den Keller und den Wäscheraum zu reinigen...kostet auch nen haufen Geld.

Wir hatten letztes Jahr eine immense Nachzahlung,die hauptsächlich durch diese ganzen Hausnebenkosten entstand,unser Verbrauch war gedeckt.

Ich bin Gott froh,wenn wir am 30. hier raus sind,es wurde uns jetzt auch einfach zu eng hier.

Lass dir den Müllgebührenbescheid aushändigen und gucke mal nach,woher diese horrende Summe kommt.

LG Saskia

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So utopisch sind die Müllgebühren nicht. Hochgerechnet auf 9 Parteien
sind das 5.850,00 im Jahr.

Wir wohnen in einem 10 Parteien Haus haben zwei Container mit wöchentlicher Leerung und die kosten 5.700,00 im Jahr. Es gibt auch Orte die noch viel höhere Müllgebühren haben.

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Hallo,

lass dir vom Verwalter den Arbeitsvertrag mit der Putzfrau zeigen, mache eine von diesem vertrag und von den Zahlungsbelegen.
Das selbe machst du mit dem Gebührenbescheid über Müllabfuhr.

Mit diesen Kopien gehst du zum Mieterverein und lässt sie überprüfen.

Gruß

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Zum Thema Müll:

Die Müllgebühren /qm3 werden von den Kommunen festgelegt und so kann der Preis von Kommune zu Kommune stark variieren.
Aus Erfahrung weiß ich, dass je größer die Hausgemeinschaft ist, desto mehr (kostenpflichtiger) Müll wird produziert, weil das Thema Mülltrennung nicht so "eng" gesehen wird. Wir hatten bei uns im Haus lange horrende Müllkosten, weil viele "alles" in die Restmülltonne gesteckt haben, war einfach bequemer. Wir haben dann trotzdem die Tonnen verkleinert. Als die Leute ihren Müll nicht mehr so einfach losgeworden sind, haben sie angefangen ihn zu trennen und tatsächlich auch mal die Biotonne, Papiertonne und den Container für den Gelben Sack zu benutzen die direkt daneben standen........ Müllgebühre ist ein leidiges Thema, aber grundsätzlich ist es so, dass wenn ihr zuviel gezahlt habt ihr dass auch wieder ausgezahlt bekommt.

Thema Treppenhausreinigung:

Die realen Kosten der Treppenhausreinigung, werden mit einem Kostenschlüssel umgelegt und auf alle Mieter verteilt. Dies ist grundsätzlich erstmal zulässig. Aber es muss dann auch wenn die "Anzahl" im Kostenschlüssel sich ändert auch eine Neuberechnung erfolgen und in der Abrechnung ausgeglichen werden. (Nach-/Rückzahlung)


Damit ihr da Gewissheit habt, geht einfach mal zum Verwalter ins Büro und lasst euch die Nebenkostenaufstellung erläutern und die Kostenschlüssel erklären. Ihr habt auch das Recht die Originalbelege einzusehen.

Wir haben bei uns im Haus vermieden "variabel" Kostenschlüssel einzusetzten, da das immer ein riesiger Rechenaufwand ist. Bei uns wird entweder nach dem direkten Verbrauch (Wasser, Heizung) abgerechnet oder nach qm.

LG
Tanja

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Hi,
also Müllgebühren werden nach Personen umgerechnet. Das ist leider fakt und macht auch Sinn. Kommunen haben unterschiedliche Gebühren.
Du hast ja sowieso ein Belegeinsichtsrecht, das würde ich auch nutzen und die RG von Deinem Vermieter anfordern. Wenn er korrekt gerechnet hat kannst Du nichts machen.

Etwas anders könnte das mit der Treppenhausreinigung sein. Maßgeblich ist allerdings was im MV steht. Steht drin dass er nach Personen umlegt? Dann hast Du keine Chance.
Wenn das nicht vereinbart ist, hast Du m.E. nach erstmal eine gute Position, denn hier würde ich auf §556a BGB pochen:

"Haben die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart, sind die Betriebskosten vorbehaltlich anderweitiger Vorschriften nach dem Anteil der Wohnfläche umzulegen. Betriebskosten, die von einem erfassten Verbrauch oder einer erfassten Verursachung durch die Mieter abhängen, sind nach einem Maßstab umzulegen, der dem unterschiedlichen Verbrauch oder der unterschiedlichen Verursachung Rechnung trägt."

D.h. er muss nach Wohnfläche umlegen.

LG
Jeannylie