Minijob bei anderem Arbeitgeber

Hi,

habe gestern Abend schon mal geposted aber keine brauchbare Antwort bekommen, dashalb nochmal:

Ich bin im Moment in Elternzeit und möchte jetzt nach einem Jahr einen 400 €-Job machen,da ich ja nun kein Elterngeld mehr bekomme. Mein Arbeitgeber will mich nicht beschäftigen, weil ich mit Baby zu unflexibel bin. Habe mir was andres gesucht und gefunden ich werde nun als Produktionshelferin ca. 15 h die Woche arbeiten. So, nun brauche ich von meinem Arbeitgeber eine Genehmigung die ich schriftlich anfordern muss. Kann mir irgendjemand weiterhelfen? Ich weiß einfach nicht wie ich dieses blöde Schreiben formulieren soll. Hat jemand von euch so etwas schon verfasst? Ich hoffe es kann mir hier jemand weiterhelfen....

MfG Becksche

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hallo!

das ist doch ein formloses schreiben. ist doch nicht so schwierig, ich würde es so oder so ähnlich formulieren:

>>sehr geehrte damen und herren,

ich bitte um erteilung einer genehmigung zur ausübung eines minijobs während der elternzeit bei einem anderen arbeitgeber.

vielen dank
xxx

hilft dir das?

vg
claudine

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Hi

JA so in der art habe ich mirs auch überlegt...war mir halt irgendwie unsicher. Danke! Muss ich meinem AG auch schreiben was ich mache und wieviele Stunden?

MfG Becksche

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Hallo!

Hm, das weiß ich nicht. Schreib es mit rein, kann ja nicht schaden ;-)

vg
claudine

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Ja sie hat recht mehr ist es nicht ein geschäftsbrief format mit formlosen schreiben sozusagen.

DU musst nur drauf acht geben das andere unternehmen darf, nicht in konkurrenz zu deinem anderen arbeitsplatz stehen das ist ein kündigungsgrund, oder du darfst nichts machen was sich mit dne unternehmensgrundsätzen des arbeitsgebers schneidet.
Bsp. du arbeitest als Krankenschwester in einer katholischen Klinik, und als 400 € job würdest du bei einer abtreibungsklinik jobben das wiederspricht den glaubens und unternehmungsgrundsätzen und die sagen du du bzw sie können sich nicht länge rmit dem unternehmen indentifizieren...

Lg

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Lies Dir doch mal folgendes bitte durch:

http://www.nebenjob.de/ratgeber_nebenjobs/ratgeber2.html