Eine Frage an die Profis in Sachen Eltenzeit/Elterngeld

Hallo!

Im Grunde ist mir die Thematik ansich firm.

Nun ist es so, ich habe eine 6monate alte Tochter für dich ich zwei Jahre Elternzeit habe. Das Elterngeld wird aber voll gezahlt sodass im zweiten Jahr nix kommt.

Nun bin ich wieder schwanger. Das zweite Kind kommt auch im Oktober. Für das Kind nehme ich 1 Jahr Elternzeit. Das Jahr fällt dann ja mit dem zweiten Jahr meiner Tochter zusammen.
Bis jetz war ich mir sicher, dass ich für das zweit Kinde das gleiche Elterngeld + Geschwisterbonus bekomme.

Nun ist meine Frage: stimmt das wirklich? Ich fange an zu zweifeln.

Würd mich freuen wenn hier ein paar "Profis" was dazu sagen könnten! Lieben Dank!!

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Hi,

für jedes Kind wird das EG nach den 12 Monaten vor Mutterschutzbeginn berechnet. Wenn in diesen Monaten Monate mit Elterngeldanspruch (also das, was zum ersten Geb. endet, Splittung ist total egal dafür) fallen, dann werden dafür Monate von vor dem Mutterschutz des vorherigen Kindes herangezogen.

Bei Geschwistern bis zu einem Abstand von knapp 14 Monaten wird also zwei mal hintereinander das gleiche Elterngeld gezahlt (plus beim zweiten 10% bzw. mind. 75 Euro Geschwisterbonus).

Viele Grüße
Miau2

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Danke Miau!

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Du wirst durch den Geschwisterbonus mehr haben.
Es zählen ja die 12 Monaten vor dem Mutterschutz, da du ja in Elternzeit bist, hast du noch einen AG und somit auch Mutterschutz.

Mutterschutz müßte am 30.8.2010 beginnen, also zählt eigentlich das Einkommen von August 2009 bis Juli 2010. Da du aber in all den Monaten Mutterschaftsgeld oder Elterngeld erhalten haben solltest (bei August 2009 kann ich das nicht sicher sagen) werden die Monate durch Monate vor dem Mutterschutz vom 1. Kind ersetzt. Somit zählen also die letzten 12 vollen Kalendermoante vor dem letzten Mutterschutz, davon dann midnestens 67% und dann später noch mal 10% mehr Elterngeld als Geschwisterbonus, mindestens aber 75 Euro. Somit hast du also mehr als jetzt!

Das mit der Eltenrzeit stimmt übrigens nicht. Du musst auf keinen Fall gleichzeitig Elternzeit beantragen, die erste Elternzeit läuft normal weiter und du könntest danach dann fürs 2. Kind Elternzeit nehmen, musst es aber nciht!