Stimmt das wirklich (Thema Krankengeld)

Hallo Ihr Lieben,

bin jetzt seit letzter Woche Montag bis zum Mutterschutz (21. Mai) krank geschrieben (Vorwehen und Ischialgie), also fast vier Wochen...während der Schwangerschaft war ich hier und da auch mal krank ...(aber immer nur ein paar Tage, war bis letzten Monat immer wieder arbeiten).

Ich dachte immer, dass es erst Krankengeld gibt, wenn man mehr als 6 Wochen am Stück krank geschrieben ist. Eine Freundin hat mir jetzt aber erzählt, dass die das alles zusammenaddieren (also wie oft man in der Schwangerschaft krank war bzw. wieviele Tage) und wenn man dann über 6 Wochen kommt, wirkt sich das auch negativ aufs Elterngeld aus !

Stimmt das denn ? Ich fände das echt unfair, ich hab mich immer wieder auf die Arbeit geschleppt, war immer mal nur nen Tag oder so zuhause wenn ich was hatte und jetzt sowas...

Kennt sich damit jemand aus...??

Wäre dankbar für Eure Antworten....

LG
Psa

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Huhu,

das kommt ganz darauf an, für was Du krankgeschrieben wurdest.
Für ein und dieselbe Diagnose werden innerhalb von (ich glaube) 6 Monaten die Krankheitstage zusammengezählt.
Kommst Du dann über 6 Wochen, gibt es das Krankengeld. Das ist richtig.

wenn Dein FA nett ist, hat er immer etwas anderes diagnostiziert...

LG

Yvonne

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Das weiß ich eben nicht, ich war am Anfang der SS mal krank eine Woche wegen einer Grippe...dann immer mal zwischendrin für 1-2 Tage weil ich mich einfach total unwohl gefühlt habe ......oh man, das ist ja doof. Ich kann leider auch nicht mehr rausfinden, was sie immer so auf die Krankenmeldungen geschrieben hat, die sind ja weg und ich habe keine Kopien.

Bei der KK anrufen kommt glaub ich auch nicht so gut ... #augen

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Aber speziell wegen Vorwehen unjd Ischalgie wurdest Du doch jetzt erst krankgeschrieben, oder?

Dann brauchst Du Dir keine Sorgen machen, glaube ich!

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Ja, das stimmt! Wenn du INSGESAMT 42 Tage wegen der gleichen Sache krankgeschrieben wurdest, dann bekommst du Krankengeld!

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Ja leider ist das so, wenn du wegen ein und derselben Krankheit öfter auch nur stückelweise krankgeschrieben wurdest, rechnet die Krankenkasse zusammen und ab der 6. Wochen gibt es dann Krankengeld.
Ob sich das allerdings negativ aufs Elterngeld auswirkt kann ich dir nicht sagen, würde mich vom empfinden her aber wundern wenns so wäre.

Gruß Sandra

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Wieso gibt dir dein FA denn kein BV? So bekommst du volles Gehalt! Wenn du doch Vorwehen hast, gibt es ja auch einen Medizinischen Grund dazu?!

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Tja, das hab ich mich ja auch gefragt...ich hatte bis zu der jetzigen Krankschreibung ein Teil-BV , dh ich hab nicht mehr in Vollzeit, sondern nur noch 6 Std. täglich gearbeitet..jetzt ist es aber so schlimm, dass es nicht mehr ging. Jedenflals meinte meine FÄ dann, es wären ja nur 6 Wochen, da würde sie mich krankschreiben....ich hatte mich auch gewundert.

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Das stimmt nicht, es geht um 6 zusammenhängende Wochen.;-)

Stimmen tut allerdings das es beim Elterngeld nicht berücksichtigt wird. Ist es eine Krankheit die mit der SS zusammenhängt dann wird es zum EG gerechnet, hat die Krankheit nichts mit einer SS zu tun, dann wird der Monat nicht mitgerechnet.#kratz
War das verständlich?

LG Yvi

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Geht so :-)

Du bist die erste die sagt es stimmt nicht... #gruebel

Soll ich vielleicht doch mal bei der KK anrufen ?

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Ruf doch lieber bei deinem Doc an der dich Krankgeschrieben hat, frag ihn welche Diagnosen er aufgeschrieben hat. Dann weißt du ob es insgesamt 6 Wochen dieselbe Dignose war.

Frag ihn lieber auch nach einem BV, obwohl, du hast ja nur noch 4 Wochen,oder? Aber wenn vorher die gleiche Dia war, dann bist du über 6 Wochen mit der selben Krank.#kratz

Hauptsache es war SS bedingt, sonst werden die Wochen vom EG abgezogen, das hatten sie bei mir nämlich vor, ich konnte zum Glück ein Attest nachreichen wo drauf stand das es SSbedingt war. So habe ich wenigstens das Volle Geld angerechnet bekommen.#schwitz

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Krankengeld gibt es IMMER wenn man innerhalb eines Kalenderjahres wegen ein und derselben Èrkrankung mehr als 6 Wochen krank geschrieben war. Also mal einen Tag dazwischen "sich auf Arbeit schleppen" um die 6 Wochen zu unterbrechen, geht nicht.

Beim Elterngeld kommt es darauf an weswegen du genau krank geschrieben warst. Vorwehen sind eine Erkrankung, die es nur in der Schwangerschaft gibt und damit zählen die nicht dazu. Das wirkt sich also nicht negativ aufs Elterngeld aus. Allerdings muß man schon teilweise darum kämpfen. Also schön alle Kopien der Krankmeldungen aufheben.

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Also ich habe bis Januar in der Personalabteilung gearbeitet, also ich kann dir zu 100 % versichern, dass wenn du die genau 42 Tage innerhalb eines halben Jahres wegen des Gleichens krank warst, hast du die 6 Wochen überschritten und bekommst dein Geld von der KK.

Also das ist sicher, da hat dein AG recht, wenn er dieses so tut!

Rede nochmal mit deinem FA und erklär ihm das so, dann wird er dir bestimmt ein BV ausstellen, er hat wohl nicht darüber nachgedacht, das das der Fall sein kann.
Denke da kannst du dir einiges an Hin und Her ersparen und er wird sich nicht querstellen.

Viel Erfolg, liebe Grüße

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Ich danke Euch erstmal für Eure Antworten...ich werde mich nochmal mit meiner FÄ in Verbindung setzen um mal nachzuschauen, wie oft bzw. wielange ich insgesamt krankgeschrieben war und wegen was...sonst lässt mir das keine Ruhe.

Danke nochmal !

LG
Psa

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Hallo,

du hast ja schon genug Antworten bekommen.
42 Tage innerhalb von 6 Monaten wegen zusammenhängenden Krankheiten werden auf die Tage bis zum Krankengeld angerechnet. Akute Fälle werden nicht angerechnet, das siehst du auch an den Krankmeldungen, die Diagnosen kannst du im Internet googeln.
Auf das Elterngeld wird es aber nicht angerechnet. Normalerweise erfolgt die Berechnung des Elterngeldes aus den letzeten 12 Gehaltsabrechnungen VOR dem Muschu. Bekommst Du in einem Monat schwangerschaftsbedingt Krankengeld dann wird dieser Monat nicht mitberechnet sondern der einer mehr von den 12 Monaten vor dem Muschu. Hab ich das deutlich ausgedrück?

Kannst mich gerne anschreiben wenn Du mgast, ich kenne mich damit sehr gut aus. :-)

LG
Sylvie

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Hallo!

Negativ aufs Elterngeld wirkt es sich nicht aus, wenn das Krankengeld, das dann ja weniger ist als Dein normales Gehalt, wird nicht in die Berechnung mit einbezogen!

LG
Biene

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Ich schließ mich den Vorrednerinnen an!

Ungerecht, naja, kann man sehen, wie man will! Aus Arbeitgeberseite ist es eher gerecht! Er hat 6 Wochen Entgeltfortzahlunghspflicht. Aber wenn du von 12 Wochen 10 nicht am Stück fehlst, dann müsste er ja trotzdem zahlen! Wär ich AG würds mich ankotzen! Außerdem wäre meine Hemmschwelle niedriger dich rauszukanten!

Also ist schon gut so, wies ist!

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Mich rauszukanten... ?? Na du bist ja nett !!!! Ich hab mich nicht immer nur einen Tag auf Arbeit geschleppt, sondern ich war eigentlich immer anwesend, bis jetzt letzten Montag....weil es einfach nicht mehr geht (die ganze SS war ich vielleicht insgesamt 2 Wochen nicht arbeiten bis letzten Montag) ! Also ich hätte auch damals schon daheimbleiben können, aber ich habe mir "nur" ein Teil-BV geben lassen, so dass ich noch 6 Std. arbeiten gehe,...obwohl mir das auch schwer fiel weil ich schwere Akten heben muss und wegen jedem Ausdruck aufstehen muss und glaub mir, mit Vorwehen und Ischialgie ist das nicht witzig !!! Also ich denke mein AG hat Glück gehabt mit mir, meine Kolleginnen die vor einigen Jahren schwanger waren, waren alle ab dem 5 Monat mit nem BV zuhause, weil es die Arbeit einfach nicht zulies weiterzuarbeiten..ich hab mich durchgeschleift weil ich so früh nicht zuhause sitzen wollte !!!

Mein AG kann also zufrieden mit mir sein..., dass ich bis jetzt durchgehalten habe - ich bin nämlich keine von denen, die wegen jedem Pups daheimbleiben, aber ich würde gerne mal wissen, ob Du mit Vorwehen arbeiten gehen würdest ..man kann nicht alle über einen Kamm scheren. Und mein armer AG,...naja, dazu müsstest Du den erstmal kennen und mich kennen und wissen was ich alles schon für meinen "armen AG" gemacht habe wenn er in der Klemme war....aber das ist ein anderes Thema.

Soviel dazu, danke trotzdem für Deinen Beitrag ...

Psa



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Hallo PSA,
wird zusammengerechnet innerhalb eines Jahres. Aber nur, wenn es stets der gleiche Grund war. Wenn es z.B. mal wegen Allergie, dann wegen Rücken oder Erkältung, dann zählt es immer wieder neu..
Spreche aus eigene Erfahrung. war aber schon vor der SS..