Darf das Amt einfach so in die wohnung schauen ?

Hi !

Bekomme Alg2......Mein total bescheuerter Ex-mann ruft ständig beim arbeitstamt an das mein neuer Freund bei mir wohnen würde.

was er aber nicht tut...er ist nach der arbeit eigentlich immer hier schlafen tut er ab und zu mal hier.

Heute sagte meine Nachbarin mir das 2 leute hier waren vom Amt die in meine wohnung wollten ob irgendwelche sachen von meinem Freund hier liegen.

Ich meine ich habe nichts zu ferbergen aber mich regt das so tierisch auf. ich könnt echt an die Decke gehen:-[

LG

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klar dürfen die das, du bekommst ja auch geld von denen, was denkst du wieviele zu 2. wohnen und das nicht angeben?

lg

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Keine Ahnung, aber mitreden wollen ?

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Und deswegen setzen wir mal fix das Grundgesetz außer Kraft?

Stichpunkt Unverletzlichkeit der Wohnung?

Oder was glaubst du, warum die Polizei außer bei "Gefahr im Verzug" einen Durchsuchungsbefehl benötigt?



Aber das GG ist ja vielen ein Dorn im Auge, ohne könnte man ja die ganzen Schmarotzer einfach standrechtlich erschießen...

LG, Das Wollschaf

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Hallo,

nein, sie dürfen nicht einfach in die Wohnung, allerdings können sie dir die Leistungen solange streichen.

Du hast eine Mitwirkungspflicht, du bekommst schließlich Geld und sie haben das berechtigte Interesse zu überprüfen ob du das Geld zurecht bekommst.

Also nicht aufregen, ich sehe da kein Problem. Wenn du nichts zu verbergen hat, dann kontaktiere die zuständige Arge und spreche mit ihnen. Sie tauchen natürlich unangemeldet auf, wäre ja auch ganz schön doof, wenn man vorher fein säuberlich die Sachen wegräumen könnte.

Lg
Superschatz

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>>nein, sie dürfen nicht einfach in die Wohnung, allerdings können sie dir die Leistungen solange streichen. <<

Klar können sie das, nur wirds dann richtig teuer, weil Widerspruch, Klage mit Eilantrag und wenn die Wohnung dadurch weg ist, erstmal das nette Hotelzimmerchen auf Arge-Kosten.

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Warum übertreibst du immer so maßlos?

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Nein, dürfen sie natürlich nicht, denn auch für ALG II Bezieher wird der Artikel 13 GG nicht aufgehoben, dass eine Arge, die nicht mal eine Behörde ist, dort schnüffeln kann, wann es ihr passt.

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ja klar dürfen die das.

allerdings ist es ein unterschied, ob von deinem freund ein paar sachen rumliegen oder es nach "wohnen für 2" aussieht.
andersrum gibt es aber auch viele leute, die 2 kissen und decken im bett haben und da trotzdem alleine drinne pennen bzw. keinen partner haben.
oder bei anderen steht ein zweiter zahnbecher, obwohl der partner da nicht täglich schläft oder ein t-shirt usw.
ich denke das bleibt nicht aus mit den persönlichen sachen wenn man zwar getrennt wohnt, aber sich natürlich auch in der einen oder anderen wohnung sieht und heimisch fühlt und was rumliegen lässt.

war bei mir und meinem freund nicht anders und ist bei bekannten pärchen, die noch nicht zusammen wohnen auch nicht anders.

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2 kissen und decken habe ich..

aber auch nur weil ich nicht so tief liegen kanb mit dem Kopf und letztes Jahr zum Geb haben meine Eltern mir eine größere Decke geschenkt.

er hat auch eine Zahnbürste hier weil er zb. so wie heute hier schläft weil ich morgen früh nen termin habe und er auf meine Kinder aufpasst.

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http://www.alg-2.info/info_argumente/hausbesuche-

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Weisst Du, wenn ich das lese, hätte ich sogar die Beamten losgeschickt. Du betrügst!

"Bin jetzt mit meinem Freund seit 1 Jahr und 4 Monaten zusammen. Er hat mir geholfen mich von meinem Ex-mann zu trennen er war imemr für mich und die Kinder da. Nun wollen wir im Sommer zusammen ziehen er ist eigentlich shcon rund um die uhr bei uns."

So, so rund um die Uhr.

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also er wohnt 14 Kilometer weit weg.seine arbeitsstelle ist bei mir in der Nähe da ist es doch klar das er nach der arbeit rumkommt und vor der arbeit oder ??

er kann gar nicht bei mir wohnen denn er hat eine alte katze die viel zuwendung braucht da sie auch shconmal hier und dort hinmacht er kann also gar nicht die ganze zeit bei mir sein da er sicha uch um das tier kümmern muss.

aber du weißt es natürlich besser#augen

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Merkst du eigentlich nicht, dass du dir ständig selbst widersprichst?

Dein Freund kommt vor und nach der Arbeit zu euch, nach deinen Worten. Ist also ständig da. Im nächsten Absatz argumentierst du, dass seine alte Katze viel Zuwendung braucht....

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Hallo!

Der Freund meiner Schwester ist auch ständig bei ihr.
Wohnt aber nicht dort. Schläftan den WE da und ist unter der Woche manchmal da.

Rechtlich wurde ihr die Sache so erklärt, dass er nicht mehr als 50% seiner Freizeit bei ihr verbringen darf.
Er dürfe sich aber für 6 Monate bei ihr anmelden, ohne das sie etwas abgezogen bekommen würde.

So hat die Sachbearbeiterin uns das erkärt.
Kann aber nicht genau sagen, ob das so komplett korrekt ist.

LG
Melli

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Entgegen aller möglichen falschen Auskünfte:

nein. Dürfen sie nicht.


Nur mit Termin und Du hast das Recht einen Beistand (Person deiner Wahl als Zeugen) dazu zu holen.


Auch für Menschen die Sozialleistungen erhalten, gilt die grundgesetzlich garantierte Unverletzlichkeit der eigenen Wohnung!

Ob es erlaubt ist, Nachbarn zu befragen ist ein weiterer Punkt über den ich nicht Beschied weiß. Was geht es Nachbarn an, wer Sozialleistungen bezieht?

Ich würde, nichts in der Wohnung aufheben, was Deinem Freund gehört. Er soll sich eine Tasche für Übernachtungen packen und im Auto zwischenparken.

Da wird gerne was unterstellt. Z. b. gibt es Frauen, die Herrenhemden tragen, was dann zu unangenehmen Diskussionen führt.

Ich würde an Deiner Stelle die Flucht nach vorn antreten und die ARGE freundlich anschreiben:

Du habest gehört dass .... und Du gibst Ihnen gerne Gelegenheit, mit Termin. Und dass Du weißt, dass Dein Ex-Mann Dich regelmäßig falsch beschuldigt, Du aber leider keinen Einfluß auf sein Verhalten hast.

Gruß

Manavgat

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Mhhh ich würd jetzt mal sagen, wenn er immer bei euch ist, wohnt er dort, aber frage mich auch gerade.

Der Freund meiner Freundin ist in der Woche arbeiten und am Wochenende bei ihr und ihrem Kind (nicht seins), wohnen die dann auch zusammen?

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also ich sage mal er ist jeden Tag 3- 4 stunden bei mir je nachdem wie er arbeiten muss und das kann mir jawohl keiner verbieten ich darf doch meinen freund so oft sehen wie ich möchte. er arbeitet schicht wenn er von zb. morgens 5 uhr bis mittags 14 uhr arbeiten muss kommt er nach der arbeit zu uns und bleibt bis abends 19-20 uhr.
andersrum wenn er von 14 bis 22 uhr arbeiten muss kommt er morgens meist so für 3 stunden und abend nach der arbeit nochmal für ne stunde.

mir wurde mal vom amt gesagt sobald er mehr als 3 mal in der woche bei mir schläft gilt das als wohnen.