belastungserprobung

hallo ihr lieben.

stecke grad etwas in der "klemme" .
folgendes: ich bin stellv. restaurantleitung und mache grade meine belastungserprobung nach 3-monatiger pause.

durch einen arbeitsunfall habe ich 2 gelähmte finger (erholt sich aber zu 70% innerhalb eines jahres) und dadurch klappt es jetzt mit der arbeit nicht. hatte den arzt gebeten mich in die erprobung zu lassen und nu läufts bei weitem nicht so, wie ich es erwartet habe. schmerzen habe ich allerdings fast keine :)

nur zu meinen aufgaben gehört das typische tellertragen und ich kann es überhaupt nicht kontrollieren mit den fingern. an sich zur zeit nicht schlimm, aber wenn ich arbeitsfähig geschrieben bin in dem "zustand" muss mein chef wegen mir immer mehr personal am abend einteilen, da ich wege jetzt 3 mal geh, wofür ich vorher einen gebraucht hab.
kann ich diese erprobung mit absprache des arztes abbrechen und sie wieder beginnen, wenn ich wieder gefühl in den fingern habe?
auch wenn es vielleicht für manche nach faul klingt, aber ich würd es nicht einsehen nach beendigung der maßnahme (4wochen) arbeitsfähig geschrieben zu werden, denn in einem anderen betrieb bräuchte ich mich so zb gar nicht erst zu bewerben.
der andere weg wäre nach der beendigung der maßnahme aufgabenwechsel im betrieb, welches bei uns leider nicht möglich ist, oder gar die berentung was aber gott sei dank sicher nicht in frage kommt.


also lange rede kurzer sinn: kann ich die erprobung abbrechen und bei besserung meiner lage erneut durchführen?

lieben gruß

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Hallo!

ich weiß jetzt nicht genau ob es das Gleiche ist, aber ich hatte nach einer langen AU eine stufenweise Wiedereingliederung.
Die wurde abgebrochen weil sich recht schnell raus stellte dass ich definitiv noch nicht wieder arbeitsfähig bin.

Ich habe dann eine ganze Zeit später erneut angefangen.

LG, Monika

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ich denke es ist das was ich meine.
arbeite 2 wochen 3 stunden und weitere 2 wochen 4 stunden.

entscheidet der chef das mit, ob man der arbeit "gewachsen" ist?

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Genau das ist es dann wohl...
Ne, der Chef hat da null Mitspracherecht, das entscheidet der Arzt.
Du wirst ja praktisch weiter krank geschrieben.

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