Wer hilft mir bei der Elterngeld-Berechnung

Hallo zusammen,

ich würde mich freuen, wenn mir jemand von euch bei der Berechnung helfen könnte.

Mit dem offiziellen Rechner komm ich nicht klar, weil ich nicht sicher bin, was ich bei "bisheriges Gehalt" eingeben soll.

Bei meiner Gehaltsabrechnung bin ich auch unsicher. Zählt das gesetzliche Netto. Oder geht die freiwillige gesetzliche KV + PV noch runter, dann wäre es bei mir der Auszahlungsbetrag (+ der Vorschuss)? Oder nochmal was ganz anderes? Dass dann nochmal ein Werbungskostenpausch-Betrag abgezogen wird, weiß ich.

Ich schreib euch mal (mit fiktiven Zahlen) meine Gehaltsabrechnung auf:

Grundvergütung: 4.500 Euro
Fahrtkosten: 50 Euro
______________________________________

Gesamtbrutto: 4.550 Euro
Steuerbrutto: 4.500 Euro
_______________________________________

Lohnsteuer: xxx
Soli: xxx
Rentenversicherung xxx
Arbeitslosenversicherung xxx
_______________________________________

Gesetzliches Netto: 3.200 Euro
_______________________________________

Vorschuss langfristig 100 Euro
AG-Zuschuss Krankenvers. 262 Euro
AG-Zuschuss Pflegevers. 36 Euro
Abgef. Beitrag freiw. KV 559 Euro
Abgef. Beitrag freiw. PV 73 Euro
_______________________________________

Auszahlungsbetrag: 2.750 Euro


Also, wer weiß es? Bin um jeden Ratschlag dankbar, auch wenn ich noch jede Menge Zeit habe.

LG
mini-sumsum, 7. SSW

1

Hab grad selbst noch was gefunden:

Zitat:

"Das Gleiche gilt im Grundsatz für alle, die mit ihrem Bruttogehalt über der Versicherungspflichtgrenze von im Jahr liegen und daher freiwillig gesetzlich krankenversichert sind. Auch sie müssen in der Elternzeit Beiträge zahlen, selbst wenn es nur der Mindestobulus ist.

Doch keine Regel ohne Ausnahme: War ein Ehepartner bisher freiwilliges Kassenmitglied, kann er während der Elternzeit in der Familienversicherung des anderen Partners aufgenommen werden. Jedoch nur, wenn er keine weiteren beitragspflichtigen Einkünfte aus einem Teilzeitjob, Mieteinnahmen oder Zinserträge hat. "

Heißt das jetzt folgendes:

Ich bin freiwillig gesetzlich versichert. Müsste also von meinem gesetzlichen Netto (als Grundlage für's Elterngeld) noch meine KV (einen Mindestbeitrag) bezahlen.

Aber: Wenn mein Mann gesetzlich versichert ist, kann ich in der Zeit (beitragsfrei?) in die Familienversicherung wechseln.

LG
mini-sumsum

2

AAAlso:

zuum 1. ist es bei dir irrelevant, ob das gesetzl. netto oder der auszahlbetrag herangezogen wird, weil beides über der hächstgrenze von 2700€ liegen.
du bekomsmt also genau 1800€ Elterngeld (falls keine weitern kinder unter 3 jahren vorhanden sind- für die gäbes es nochmal 180€ Geschwisterbonus).

Zu punkt 2- ja ich verstehe das auch so- du kannt während der Elternzeit dich über deinen mann (sollte er in der GKV sein9 familienversichert werden!

Alles liebe
lisasimpson

3

Hi,

es waren fiktive Zahlen. Nur das gesetzliche Netto liegt tatsächlich über den 2.700 Euro. Der Auszahlungsbetrag aufgrund der KV + PV nicht mehr.

LG
mini-sumsum

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