Wer zahlt denn nun wie die neue Küche?

Hallo Urbia-Gemeinde,

die Küche in unserer neuen Wohnung hat sich jetzt bei Einzug als Schandfleck entpuppt:
-15 Jahre alt
-Vormieter haben ausschließlich in der Kücher geraucht, demnach ist aus der früher weißen Küche heute eine gelbe geworden
-alles ist siffig und stark benutzt
-das Spülbecken ist nicht mehr edelstahl sondern dunkelgrau
-Einlegeböden, Blenden sind aufgequollen, Kühlschrank-Elemente sind teilweise kaputt und notdürftig geflickt
-sie ist viel zu klein und bietet keinerlei Stauraum für einen 4-Personenhaushalt

Wir möchten nun eine neue haben. Nach Verhandlung mit dem Vermieter ist dieser nur bereit, eine neue Küche einbauen zu lassen, wenn er und wir uns den Preis 50/50 teilen. Soll wohl heißen, wenn wir ausziehen haben wir nix und er ne super Küche. Ist das rechtens? Darauf möchte ich mich eigentlich nicht einlassen
Wenn wir die alte Küche rausreißen und selbst eine neue kaufen, die wir bei unserem Auszug auch wieder mitnehmen, müssten wir doch theoretisch auch die Kaltmiete etwas drücken können, oder? Schließlich ist Inventar ja auch mit einem bestimmten Preis in der Miete inbegriffen.
Und was, wenn der Vermieter nachher sagt, die Küche bleibt drin? KAnn er das überhaupt?

Ich bitte um schnelle Hilfe, da wir das heute festmachen müssen.

Vielen Dank

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Hallo

Habt ihr denn dieKüche mitgemietet???

Nun, wenn ja und er einer einbauen lässt, muss er sie alleine zahlen.Er kann dann aber selber bestimmen, was er einbaut. Es kann auch eine Naumarkt Küche sein.

Bianca

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Mmh, habt ihr das nicht schon bei der Besichtigung gesehen #kratz - wenn ich mir das bildlich vorstelle kann es ja kaum zu übersehen sein...
Habt ihr ein Übernahmeprotokoll gemacht (und schon unterschrieben)?

Wenn ihr euch den Kaufpreis teilt habt ihr ne schöne Küche - so lange ihr in der Wohnung wohnt. Zieht ihr aus, bleibt sie in der Wohnung... denn sie ist ja Bestandteil des Mietvertrags, oder?

Wenn ihr schon den MV und eine ÜN-Protokoll unterschrieben habt, habt ihr die Küche ja akzeptiert, wie sie ist. Wenn sich der Vermieter schräg stellt habt ihr wohl Pech...

Entweder - ihr macht 50/50 und die Küche verbleibt nach Mietende in der Wohnung - der Mieter ist sehr sehr kulant und ihr könnt euch doch einigen, dass er 100 % bezahlt - oder ihr fragt, ob die Küche ausgebaut werden kann, kauft selbst eine neue und baut bei Auszug die alte Küche wieder ein bzw. lasst die neue drin und einigt euch mit dem Vermieter auf einen Übernahmepreis... oder ihr behaltet sie und versucht das beste draus zu machen...

Als wir unser Haus gekauft haben, waren die Fenster auch ziemlich versifft... sah aus nach Kettenraucher - etwas Plastereiniger und schon waren sie wieder wie neu...

VG
M.

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Habt ihr die Küche mitgemietet oder übernommen? Und vor allen Dingen wieso fällt euch das erst jetzt auf?

Was genu steht im Mietvertrag

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Sofern ihr die Küche vom Vorbesitzer übernommen habt, hat euer Vermieter damit nix zu tun.

Was anderes ist es, wenn lt. Vertrag eine Küche mitvermietet wurde...dann ist der Vermieter zuständig und muss sie auch bezahlen.

Ich weiß allerdings nicht, ob er euch jetzt eine neue zur Verfügung stellen muss...es ist ja schließlich eine eingebaut (und die habt ihr doch vor Unterzeichnung des Mietvertrages sicher gesehen...warum fallen die Mängel da jetzt erst auf?)



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Wenn die Küche zur Wohnung gehört, mietet ihr sie so wie sie ist. Eine hässliche, alte aber funktionierende Küche muss der Vermieter nicht auswechseln.
Du kannst nicht einfach einen Mietvertrag unterschreiben und dann verlangen, dass das Bad neu gemacht, neue Fenster und Heizungen eingebaut werden. Selbiges gilt natürlich auch für die Küche.
Gemietet wie gesehen.

Das Angebot des Vermieters ist schon ziemlich kulant. Nehmt es an oder lasst es. Dann bleibt die Küche eben wie sie ist.

Natürlich könnt ihr auf eigene Kosten eine neue Küche einbauen. Die gehört dann Euch und kann von Euch selbstverständlich bei Auzug wieder mitgenommen werden. Bedenkt dabei aber, dass Euch der Vermieter die Wohnung MIT (wenn auch alter) Küche vermietet hat. Ihr müsst also auch wieder die Wohnung MIT Küche zurückgeben. Die alte Küche also besser nicht entsorgen. Das Problem dabei ist, dass so eine alte Küche oft gar nicht mehr aufzubauen geht. Dann werdet ihr möglicherweise schadensersatzpflichtig.

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Die Mängel sind jetzt erst aufgefallen, weil wir vorher nur einmal in der Wohnung waren. Das war abends, es war schon dunkel, die Küche war gerade in Benutzung, außerdem ist sie gelb gestrichen mit gelber Lampe an der Decke - da wirkte eben alles gelb. Und in Kühlschrank, Spüle und Schränke haben wir nicht geschaut, weil da gerade gegessen wurde.

Ein Übergabeprotokoll wurde angefertigt, allerdings beinhaltet dieses hier nur die Zählerstände und die Anzahl der Schlüssel, die übergeben wurden. Die Küche ist vom Vermieter eingebaut und während der Übergabe haben wir besprochen, dass wir die so nicht übernehmen und eine neue einbauen wollen. Wenn wir das machen, nehmen wir sie auch beim Auszug wieder mit - aber müsste man dann nicht etwas weniger Miete zahlen können? Schließlich ist die derzeitige Küche ja Betsnadteil der Wohnung?

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Nein.
Ihr habt euch geeinigt eine neue Küche einzubauen, wenn im Mietvertrag ( und was drinnen steht wurdest du ja schon öfter gefragt ) nicht die Küche Bestandteil ist ist sie auch nicht in der Miete mit drinnen.
Ich habe auch eine Wohnung mit Küche vom Vormieter, die Küche mussten wir dem Vormieter abkaufen ( allerdings ist die noch recht neu und eine schöne Dan Küche in Buche ) und hat mit der Hausverwaltung bzw. dem Vermieter nichts zu tun.
Wenn ihr also für die Küche nichts bezahlt habt, seid froh dass ihr eine gratis Küche habt die euch ermöglicht zu kochen bis ihr eure neue habt.
Wenn die Küche im Mietvertrag als Mietobjekt festgehalten ist ist das etwas anderes.
Prinzipiell muss der Vermieter in dem Fall die Küche jedoch nicht austauschen, ihr habt die Küche ja gesehen.
Sie ist vielleicht keine Augenweide aber, zumindest hast du nichts gegenteiliges geschrieben, funktionstüchtig.
Eine Küche muss kein Hingucker sein bzw. ist der Vermieter nicht verpflichtet diese auszutauschen weil sie euch OPTISCH nicht gefällt.
Wie spät es war und wie diese gestrichen ist, ist wurscht da ihr sie vorher gesehen habt und so übernommen habt-darauf kann euch der Vermieter auch festlegen.

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Das verstehe ich. Ja, sie funktioniert wohl, aber die Schubfächer und sogar die Glasplatte im Küglschrank sind kaputt (gebrochen), die Spüle ist total zerkratzt und die Böden in den Schränken sind teilweise aufgequollen. Eigentlich einfach nur eklig, weil auch das ganze Nikotin und Teer außen anhaftet. Zu sagen: "Ja, aber die Türen gehen noch schön auf und zu." ist für mich kein Punkt, der FÜR die Küche spricht.

Es wird wahrscheinlich darauf hinauslaufen, dass wir selber eine Küche reinkaufen. Er muss uns ja auch vertrauen, hat sie nie gesehen - im Prinzip könnten wir ihm auch Blödsinn erzählen. Vielleicht findet er sie nachher doch gut und entscheidet sich, dass sie drin bleibt und uns ausbezahlt. Mal sehen...

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habt ihr die küche mitgemietet? wenn ja zahlt er die neue küche alleine, aber ihr könnt da auch keine wünsche durchsetzen. wenn sie küche bei euch nicht im mietvertrag mit seht, kauft ihr eine neue und nehmt die mit bei auszug.