Muss ich für den unterhalt bei Finanzamt Unterschreiben?

Erstmal Hallo,

Sorry für die blöde überschrift, wusste es aber nicht anders zu formulieren.

Mein Ex-Mann hat mich heute angerufen um mir zu sagen das er am Dienstag vorbei kommen will, er brauch eine Unterschrift von mir. Als ich ihn fragte für was sagte er das ist fürs Finanzamt.

Ich hab ihm gesagt das ich mit seinen Finanzamt sachen nichts zu tun habe, meinte er das es wegen dem unterhalt für unser gemeinsames kind geht.

Er bezahlt jeden Monat Pünktlich 202 euro. Diese sind auch als Titel festgelegt. Da er noch 2 Kinder hat geht eben mehr nicht.

Ich bin damit aber zufrieden. Er nimmt sie mit in Urlaub holt sie Regelmäßig jedes 2. We von freitag bis So.

Wir haben eigentlich ein gutes Verhältniss wenn es um unser Kind geht.

Jetzt frag ich mich was ich da unterschreiben soll, und ob ich das muss, und ob das irgendwelche Konsequenzen für mich hat.

Kann mir hier jemand weiter helfen?

LG und Danke

Janette

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Ja, du musst unterschreiben. Google mal, dann findest du es.

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Wieso solltest Du das NICHT unterschreiben? Ist doch logisch, daß er Kindesunterhalt in der Steuer o.ä. angeben muß und wer außer Dir kann ihm bestätigen, daß er wirklich gezahlt hat?

Und was für Konsequenzen sollte das für Dich haben? Bei irgendwelchen Behördenanträgen, wo danach gefragt wird, wirst Du doch hoffentlich sowieso wahrheitsgemäße Auskünfte geben?

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Hallo

Wieso muss er den angeben??? Das ist nicht richtig. Er hat nichts davon und die KM auch nicht.

Er kann ihn nicht absetzten.

Bianca

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Hallo,

Der KU ist aber steuerlich nicht geltend machend. Natürlich gebe ich den unterhalt den er zahlt überall an. Aber ihm müsste doch zum nachweisen auch die kontoauszüge reichen.

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Guten Morgen,

es ist nur der Ehegattenunterhalt von der Steuer absetzbar und nicht der Kindesunterhalt, soweit ich das weiß.

Wenn dein ExMann den Ehegattenunterhalt als Ausgaben in seiner Steuererkllärung angibt, dann musst du diese als Einnahmen versteuern.

Grüße

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Hallo

Nein, du must es nicht unterschreiben. Er kann den Kindesunterhalt nicht von der Steuer ansetzen.

Bianca

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Hat er denn nen kinderfreibetrag auf der lohnsteuerkarte von eurem kind? wenn ja musst du es unterschreiben weil er dies auch nur angerechnet bekommt wenn er unterhalt bezahlt...bei meinem ex ist es zumindest so,dass er keinen unterhalt zahlt und somit musste ich was unterschreiben das ihm der kinderfreibetrag aberkannt wird.

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Hallo


Man kann den kindesunterhalt steuerlich nicht absezten.

http://www.wer-weiss-was.de/theme64/article3556971.html

Und sie MUSS nicht unterschreiben, auch nicht, wenn er den halben Freibetrag hat!!!!!!!!!!!!

Es gibt genug getrennte, die 1000 Km auseinander wohnen. Wie sollten die das denn machen??

Bianca

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Hallo, danke für die vielen Antworten.

Viel schaluer bin ich allerdings jetzt nicht. Mal ja mal nein.

Die Fakten sind: er zahlt 202 euro unterhalt für Unser Kind aber keinen ehegatten Unterhalt. Unsere Tochter wird im Juli 5 und da ich arbeiten gehe, bekomme ich keinen unterhalt. Er hat 0,5 kinder und ich auch auf der LSK stehen.

Ich werd nach der Mittagspause mal meinen Anwalt anrufen und ihn fragen.

Danke trotzdem für eure Antworten.

LG Janette

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Wie schon geschrieben, ist nur Ehegattenuntehalt abzugsfähig, so du denn die Einkünfte versteuerst.

Prinzipiell bin ich nicht geneigt zur Unterschrift zu raten. Ehe ich etwas unterschreibe, würde ich mir die ganze Erklärung ansehen.

Wäre ich dein Mann und ich würde die Unterschrift wirklich brauchen und du würdest sie verweigern, würde ich ohne Unterschrift von dir abgeben. Dann wendet sich das FA an dich. Das wiederum gewährleistet dir, dass sein Anliegen rechtens war.

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Mein Mann hat aus erster Ehe auch ein Kind, dass mit 0,5 in der LSK eingetragen ist. Da ich für ihn die Steuererklärung mache, kann ich dir genau sagen, dass wir die Unterschrift der KM noch nie gebraucht haben. Welchen Sinn soll das auch machen?
Seinen Zahlungen kann er mit Kontoauszügen belegen.

LG
Birgit

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ob fürs Finanzamt, für mich, oder für sonst wem ist doch egal - wenn ich igendwo für irgendwas bezahle, kann ich immer ne Quittung verlangen - sonst könntest du ja auf die Idee kommen ich hätte noch gar nicht bezahlt.

Jetzt mal unabhängig vom Unterhalt, wenn du in Deutschland für irgendetwas Geld gibst, kannst du immer ne Quittung verlangen, sonst ist es Schwarzgeld.

Ich versteh gar nich wieso du dich da so quer stellst?

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Hallo,

ich stell mich nicht quer.
Ich möchte nur wissen ob ich es unterschreiben muss oder nicht und ob es für mich irgendwelche konsquenzen hat.

Mein Anwalt sagte mir das der KU nicht abzugsfähig sei, und das er das über all anders durch seine kontoauszüge belegen kann das er den unterhalt bezahlt hat. Und ich NICHTS unterschreiben soll was nicht von ihm geprüft wurde. Da ich morgen aber für 3 wochen in Mu-Ki-Kur fahre ist das jetzt alles sehr knapp. Und ich hab die befürchtung das er das so kurzfristig macht damit ich es einfach unterschreibe und es nicht prüfen lassen kann.

Mein Ex hat mich bei der trennung mit allen schulden die wir zusammen auf meinen namen gemache haben alleine stehen lassen. Ich Zahl schon seit fast 3 jahren schulden ab die WIR gemacht haben. Und ich werde noch weitere Jahre Zahlen. Ich will von ihm einfach nicht irgenwie hinters licht geführt werden und dann Wieder oder noch mehr bezahlen. Bei geld hört die Freundschaft leider auf.

Ich trau ihm bei Geldangelegenheiten nicht übern weg.

Trotzdem Danke für deine Antwort.

LG Janette