Frage wegen Streichen der Türen in der Wohnung

Hi ihr,
Hab mal eine Frage.Und zwar sind die Türen in der Wohnung vom Vormieter total vergilbt, die alte Farbe blättert ab,und an den Türramen sind unten kratzspuren einer Katze.

Frage 1: Darf ich die Türen in der Wohnung streichen?welche Farbe muß das sein? und kann man dafür auch normale Wandfarbe nehmen?

Frage 2:Was kann ich tun,damit ich die Hässlichen kratzspuren der Katzen des Vormieters an dem Türrahmen nicht mehr sehen muss?
#danke schon mal für Antworten
LG

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Guten Morgen,

Du darfst die Türen streichen.

Du mußt alles vorher abschleifen um die Kratzer zu entfernen.

Wandfarbe geht nicht, Türen streicht man meistens mit Lack.

Haarerauf

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Morgen,
Danke für deine Antwort. Wegen der Wandfarbe hab ich gefragt,da der Vormieter die Schlafzimmertür mit wandfarbe gestrichen hat(man sieht und fühlt das es kein Lack ist). Ich habs auch mit in die Mängellist gegeben,das die Farbe von den Türen blättert,und tiefe Kratzspuren im Türrahmen sind,und ich weiß auch garnicht ob der Vermieter das beseitigen muß,oder ich das machen kann.Den es stört mich tierisch.
LG

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Wenn die Türen im Mängelprotokoll festgehalten wurden würde ich nochmal an den Vermieter rantreten und um Beseitigung bitten.

Wenn das eine Malerfirma macht schaut es meist besser aus.

Wenn es Wandfarbe ist solltest Du vielleicht mal versuchen die Türen mit heißem Wasser abzuwaschen, sollte gehen.

LG

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Hallo,

ich würde die Türen vorher Ganz und Detail Fotografieren. Dann würde ich dem Vermieter eine schriftliche Mängelanzeige mit genauer Beschreibung über den Zustand der Türen machen.

Damit hast du erst einmal den IST Stand dokumentiert.

Danach kannst du in den Soll Zustand gehen. D.h. Neu beschichten bzw. streichen und deinen Vermieter natürlich vorher fragen wie du das am besten Technisch bewerkstelligst.

LG